Widerrufsrecht bei Hardwareversand.de

gidato

Lieutenant
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Juni 2009
Beiträge
675
Hallo an alle,

ich habe eine Frage zum Widerrufsrecht bei Hardwareversand.de

Und zwar geht es um folgendes:

Ich beabsichtige den Kauf folgendes Produktes:

Samsung SN-506AB/BEBE Slim, SATA


Art.Nr.: HV207S5IDE


Sollte das Produkt nicht meinen Anforderungen entsprechen oder nicht gefallen, kann ich die Ware problemlos widerrufen und den Kaufbetrag erstattet bekommen?

Ich frage deshalb, weil auf der Seite folgendes steht:



Zitat:" Zusätzlich gewährt Ihnen hardwareversand.de ein Rückgaberecht für weitere 14 Tage. Für diesen Zeitraum muss die Ware originalverpackt, vollständig und ungebraucht sein."


Wenn ich aber die Ware öffne und und ausprobiere und es doch mir nicht gefällt, ist dann eine Rückgabe bzw. Erstattung des Kaufbetrages in voller Höhe möglich oder wie darf man das intepretieren?

Wenn man sich nach der Klausel richten sollte, dann kann man ja die Ware garnicht ausprobieren, oder?

Könnt ihr mich in diesem Sachverhalt aufklären?


MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
In den ersten 14 Tagen gelten die Gesetzlichen Bedingungen (sind auch unveränderbar), für weitere 14 welche vereinbart sind = 28 Tage Rückgabe.
 
In den ersten 14 Tagen hast nach Fernabsatzrecht so oder so ein Recht ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hier bietet dir der Händler weitere 14 Tage an. Somit sind es dann 128 Tage.

MfG.
​Elite

Edit: zu langsam :/
 
Ja, aber es geht um den Kaufbetrag wenn die Ware geöffnet und ausprobiert wurde oder ziehen die vom Kaufbetrag ab?
 
Sie dürfen dir laut deutschem Recht keine Gebühren für Verpackung, Ausprobieren etc. auferlegen. Anders sieht es aus, wenn die Ware abnutzt oder sonstige Beschädigungen ausweist. Dann müsstest du uU Wertersatz leisten.

Wie es nach den 14 Tagen aussieht, kann ich dir nicht sagen. Das ist eine freiwillige Leistung vom Händler. Davor gilt aber nur das, was bei uns im Gesetz steht.
 
Die Antwort wurde Dir doch gegeben...

14 Tage hast Du - wenn per Versand gekauft - immer ein Widerrufsrecht. Auch für ausprobierte und ausgepackte Produkte.

HWV gibt Dir aber über die 14 Tage gestzlich weitere 14 Tage oben drauf. Aber dann nur für original Verpackte Ware. Aber eben auch nur für die weiteren 14 Tage.

Davon unabhängig darf Dir jeder Versender auch Geld vom Warenwert abziehen, wenn die Ware innerhalb der 14 Tagen gebraucht wurde und Gebrauchsspuren hat.
 
ok verstehe aber was mich auch stört ist das hier.

Status 1
Produkt in Originalverpackung, ohne Gebrauchsspuren, keine gebrochenen Siegel, nur geprüft, nicht in Betrieb genommen


Wertersatz sonstige: 100%


Wie soll ich prüfen, wenn ich es nicht in Betrieb nehme?

Wenn ich es in Betrieb nehme, ziehen die wahrscheinlich vom Kaufbetrag ab!



Ich muss ja das Gerät in Betrieb damit ich sagen ob es mir passt oder net in Bezug auf Leistung.
 
Noch einmal. Nach verstreichen der gesetzlichen 14 Tage muss die Ware original verpackt sein.Sonst keine Rückgabe.

Innerhalb der 14 Tage ist das egal. Und selten - auch der HWV nicht - wird Dir Geld abziehen innerhalb der 14 Tage. Es sei denn, Karton und Laufwerk sieht man es erheblich an, dass Du an ihm herum gebastelt hast. Um es auszuprobieren muss man keine wirklichen Gebrauchsspuren hinterlassen, oder?

Und generell. Was erwartest Du besonderes von dem LW? Es wird das machen, was es kann. Wie jedes andere LW auch. Da gibt bei dem Slims keine wirklichen Unterschiede.

Edit:

Es wird keine BD Filme abspielen. Das solltest Du im Hinterkopf haben. Dafür brauchst Du noch einen Player, PowerDVD oder ähnliches. Aber das gilt für alle Laufwerke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Smagjus schrieb:
Sie dürfen dir laut deutschem Recht keine Gebühren für Verpackung, Ausprobieren etc. auferlegen. Anders sieht es aus, wenn die Ware abnutzt oder sonstige Beschädigungen ausweist. Dann müsstest du uU Wertersatz leisten.

Etwas schwammig formuliert. Sie dürfen schon, wenn eben wie du weiter erläuterst eine Wertminderung statt findet. Wobei ein öffnen der Verpackung stellt keine Wertminderung dar. Wolltest du darauf hinaus?
 
Milan100 schrieb:
PS: weiß einer wie lange garantie bei LW ist?

Wie bei allen in Deutschland gekauften Produkte. 2 Jahre. Und geregelt ist das so. Nach 6 Monaten musst Du (theoretisch) nachweisen, dass der Mangel auch schon beim Kauf bestand. Aber auch das wird in der Praxis nicht so ganz rigide umgesetzt. Aber so ist die Regelung.

Die Praxis sieht meist so aus. Wenn keine erkennbarer mechanischer Schaden durch Eigenverschuldung zu sehen ist, dann wird Ersatz in den 2 Jahren geleistet.
 
Das wird in der Praxis nicht so umgesetzt, weil meistens die Hersteller Garantie 2 Jahre ist, abgesehen davon hat der TE nicht von der Gewährleistung gesprochen, sondern von der Garantie
 
Ja, Ribery88. Dein Steckenpferd, das Thema Garantie/Gewährleistung.

Ich denke, meine Antwort wird der Frage es TEs mehr als gerecht. Und gut ist.

Edit:

Bei einem solchen *bulk* Produkt, Slim LW sind 2 Jahre Garantie vom Hersteller auch eher nicht zu erwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
ICH MÖCHTE MICH BEI DEN SCHNELLE BEITRÄGEN BEDANKEN.


Danke für die Hilfe, was mich wirklich überrascht, wie schnell man Antworten bekommt!

RESPEKT!!!!!!
 
Nope leider nicht.

Denn die Frage wurde nicht richtig beantwortet, der TE weiß immer noch nicht wie lange die Garantiezeit vom LW ist und noch dazu ist deine Argumentation mit "Eigenverschulden" falsch. Eine Voraussetzung gleichzusetzen mit einem Nachweis der Anfänglichkeit ist auch Falsch
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Ribery88

Deine Ausführungen haben keinen praktischen Bezug. Das LW wird keine erweiterte Herstellergarantie haben. Also greift die gesetzliche Lösung. Und wenn der TE innerhalb von 2 Jahren einen Defekt hat und das LW nicht unter dem Panzer geraten ist, dann wird HWV Ersatz liefern. Das ist das wichtige für den TE.

Deine Ausführungen helfen nicht wirklich.
 
Und wenn der TE innerhalb von 2 Jahren einen Defekt hat und das LW nicht unter dem Panzer geraten ist, dann wird HWV Ersatz liefern.

Wirklich?

Du kannst Kulanzleistungen einer Firma vorhersagen?

Respekt!
 
Zuletzt bearbeitet: (Tippfehler.)
Einer nicht, nein. Aber die von HWV. Ohne erkennbare Eigenverschuldung kümmern sie sich 2 Jahre drum. Ja.
 
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