Widerrufsrecht bei Nichtlieferung

Jojo_44

Lt. Junior Grade
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Hey,

am Mittwoch warte ich genau 14 Tage auf meine Bestellung bei Mindfactory. Am Tag der Bestellung hat es geheißen das der I5 3570k boxed am nächsten Tag wieder lieferbar ist, aber auf Nachfrage stellte sich heraus das MF nur die Tray Version geliefert bekommen hat. Das Gehäuse haben sie mittlerweile geliefert aber die restlichen Teile (kompletter Pc Zusammenbau) noch nicht. Außerdem war am Tag der Bestellung die Grafikkarte noch lieferbar (steht sogar in der Mail der Bestellung) und mittlerweile heißt es das darauf auch noch gewartet werden muss (habe angerufen). Ich wollte jetzt einfach mal nachfragen wie lange MF sich mit der Lieferung Zeit lassen darf ? Und wenn ich keine Lust habe länger zu warten kann ich ja einfach sagen die sollen mir das Geld zurück buchen (abzüglich des Gehäuses) oder ?

Vielen Dank,

Jojo
 
(Teil-)Widerruf ist auch vor Erhalt der Ware möglich.

Wenn kein konkreter Liefertermin vereinbart war, dürfte es schwierig werden.
 
Du kannst aber auch eine Frist setzen. Wenn diese nicht eingehalten wird kannst du zurücktreten vom Kauf. Ist es eine Einzelanfertigung? Falls nicht kannst du auch so jeder Zeit ///widerrufen/// Nachtrag: korrektur für Frau DocFoster, widerruf falsch zurücktreten richtig. Das Forum ist gerettet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde keine Frist setzen und einfach noch ein bisschen warten oder einen Teil-Widerruf machen.
Du kannst natürlich eine Frist setzen wie XYN geschrieben hat, vielleicht bringt es etwas :-)
 
Tust du mir einen gefallen, versuchst du mal ausnahmsweise nicht zu klug...?

Und umgekehrt im Bezug auf deine Frage, müsste man ja dann davon ausgehen das der TE keine Rechte hat und sich der Händler soviel Zeit nehmen könnte wie er will. Der TE bleibt am Vertrag gebunden.

Am Tag der Bestellung hat es geheißen das der I5 3570k boxed am nächsten Tag wieder lieferbar ist

Auch wirkt der Teil so als ob die Lieferung sehr Zeitnah geschehen sollte.

Im übrigen gilt auch, wenn es keine Sonderanfertigung ist, Grundsätzlich die Möglichkeit des Rücktritts.

Wäre es eine Sonderanfertigung wäre, scheint trotzdem der Händler noch nichts investiert zu haben, weil ihm die Teile fehlen. Welche er sowieso in seinem Sortiment hat und nicht extra bestellen müsste.
 
Du bringst wieder einmal einiges durcheinander:

Und umgekehrt im Bezug auf deine Frage, müsste man ja dann davon ausgehen das der TE keine Rechte hat und sich der Händler soviel Zeit nehmen könnte wie er will. Der TE bleibt am Vertrag gebunden.

Das ein Widerrufsrecht besteht, habe ich ausgeführt.

Auch wirkt der Teil so als ob die Lieferung sehr Zeitnah geschehen sollte.

Es kommt hier nicht darauf an, wie etwas gewirkt haben könnte, sondern schlicht, was vereinbart wurde.
Eine Mahnung, welche zum Rücktritt berechtigt, ist nur möglich, wenn die Leistung bereits fällig ist, vgl. § 323 I BGB.
Deshalb kommt es eben darauf an, ob ein konkreter Liefertermin vereinbart wurde, was in aller Regel nicht der Fall sein dürfte.
Mangels Fälligkeit scheidet hier also schon die Mahnung und demzufolge auch der Rücktritt aus.

Aus deinem Geschreibsel entnehme ich aber (wie so oft), dass du Widerruf und Rücktritt nicht unterscheiden kannst, weil dir einfach die absoluten Basics fehlen, was dich freilich nicht vom munteren Posten hier abhält.

Im übrigen gilt auch, wenn es keine Sonderanfertigung ist, Grundsätzlich die Möglichkeit des Rücktritts.

Wie gezeigt, besteht diese Möglichkeit hier eben gerade nicht.

Tust du mir einen gefallen, versuchst du mal ausnahmsweise nicht zu klug...?

Da fehlt offensichtlich ein Verb, gib dir doch wenigstens die Mühe, vollständige deutsche Sätze zu schreiben, wenn du inhaltlich schon nichts sinnvolles beizutragen hast.

Wann begreifst du endlich, dass die Anwendung von Recht eine Wissenschaft ist, bei der nicht einfach jeder Laie mitreden kann, schlicht weil ihm die nötige Ausbildung fehlt.
Mir erschließt sich nicht, warum du diejenigen, welche diese Ausbildung absolviert haben, angreifst, zumal dir deine Defizite ja immer wieder aufgezeigt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 323 I BGB (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

Eine Mahnung, welche zum Rücktritt berechtigt, ist nur möglich, wenn die Leistung bereits fällig ist, vgl. § 323 I BGB.
Deshalb kommt es eben darauf an, ob ein konkreter Liefertermin vereinbart wurde, was in aller Regel nicht der Fall sein dürfte.
Mangels Fälligkeit scheidet hier also schon die Mahnung und demzufolge auch der Rücktritt aus.

guckst du Gesetzestext, das Text was du hier gesagt haben, mit tolle § aba one Bilda. Dort stehen auch was Gunter verstehen. Frist und so.


Im übrigen ob ich Rücktritt oder Widerrruf verwende ist egal. Die meisten verstehen das gleiche. Von daher immer fein um sich mit Paragraphen zu werfen sieht auf den ersten Blick gut aus aber wirklich nützlich ist das nicht immer überall.

Ich erinnere mich aus der Zeit im Einzelhandel als mir einer erzählen wollte er könnte die Ware laut "HGB" zurück geben. Das hat man ihm in einem Rechts-Forum so mitgeteilt. Als ich ihn fragte ob er nicht vielleicht das BGB meinte sagte er ganz klar nein. Erst als seine eigene Freundin sagte da stand wirklich BGB drin, gab er klein bei. Was ich dir damit sagen will, Paragraphen, Gesetzesbücher oder die richtigen Wörter müssen die meisten nicht wissen (und merken tun die das sowieso nicht), es reicht aus wenn sie wissen welche Rechte sie haben oder aber eben nicht. Das er hier auch kein Rückgaberecht hatte ist dann eine andere Sache.

Und du wirst mir nun nicht allen ernstes widersprechen wenn ich sage, er soll eine angemessene Frist setzen, wenn diese nicht eingehalten wird, eben dann vom Vertrag zurücktreten?
 
Xyn schrieb:
§ 323 I BGB (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

guckst du Gesetzestext, das Text was du hier gesagt haben, mit tolle § aba one Bilda. Dort stehen auch was Gunter verstehen. Frist und so.
Gilt hier nicht, da die Leistung nicht fällig ist, da kein fester Liefertermin ausgemacht wurde.

Im übrigen ob ich Rücktritt oder Widerrruf verwende ist egal. Die meisten verstehen das gleiche. Von daher immer fein um sich mit Paragraphen zu werfen sieht auf den ersten Blick gut aus aber wirklich nützlich ist das nicht immer überall.
Es ist nicht egal, da es zwei von grund auf verschiedene Verfahren sind.

Und du wirst mir nun nicht allen ernstes widersprechen wenn ich sage, er soll eine angemessene Frist setzen, wenn diese nicht eingehalten wird, eben dann vom Vertrag zurücktreten?
Er kann natürlich eine Frist setzen, die ist aber rechtlich nicht von Belang. Wenn nichts weiters ausgemacht ist, kann Mindfactory auch erst in zwei Monaten senden und hätte den Vertrag erfüllt.

Er kann aber natürlich eine Frist setzen und damit drohen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Das wäre dann aber nichts weiters als Druck auf den Händler machen. Das Widerrufsrecht kann er auch ohne Fristsetzung einsetzen.
 
Gilt hier nicht, da die Leistung nicht fällig ist, da kein fester Liefertermin ausgemacht wurde.
Nach der Aussage könnte man dann auch in 10 Jahren liefern, merkste selbst oder? Bzw. man müsste niemals liefern und als Käufer müsste man immer auf die Lieferung vorbereitet sein.

Es ist nicht egal, da es zwei von grund auf verschiedene Verfahren sind.
zeigt mir nur das du nicht verstanden hast was ich dort erklärt habe.

Das Widerrufsrecht kann er auch ohne Fristsetzung einsetzen.
Eben nicht, wenn es eine Sonderanfertigung wäre die bereits im Prozess ist.
 
Xyn schrieb:
Nach der Aussage könnte man dann auch in 10 Jahren liefern, merkste selbst oder? Bzw. man müsste niemals liefern und als Käufer müsste man immer auf die Lieferung vorbereitet sein.
So sieht es aber nun einmal aus. Dafür gibt es ja das Widerrufsrecht.

zeigt mir nur das du nicht verstanden hast was ich dort erklärt habe.
Du hast nur behauptet, das es egal wäre welchen der Begriffe man verwendet, ist es aber nicht. Das eine ist hier möglich, das andere nicht.

Eben nicht, wenn es eine Sonderanfertigung wäre die bereits im Prozess ist.
Das wäre wieder etwas völlig anderes und hat nichts mit der Sachlage zutun.
 
guckst du Gesetzestext, das Text was du hier gesagt haben, mit tolle § aba one Bilda. Dort stehen auch was Gunter verstehen. Frist und so.

Sorry, aber der Typ kann doch eigentlich nur aus der Klappse posten...da ist jede Antwort eigentlich verschwendete Zeit.

Wenn er meint, rechtliche Fragestellungen ohne Gesetz und ohne Rechtskenntnis lösen zu können, dann kann man nicht wirklich viel machen.

Fundierten Argumenten ist er ungefähr so zugänglich wie die Teapartyfreaks...
 
Wenn man es so wie ein Puzzle zitiert, könnte man ja fast glauben du hast Recht DocFoster.

Im übrigen WhiteShark, eine Fristsetzung ist immer möglich. Es sei man setzt die Frist vor ein vereinbartes Datum, was eben nicht klappen würde.
 
Was hier wieder für Grundsatzdiskussionen aufkommen...

@Jojo_44

Ich würde schlicht und einfach versuchen die Bestellung zu stornieren. Evtl. anrufen und fragen, sehr viele Unternehmen lassen sich da aus Kulanz ohne Weiteres drauf ein.
Und eventuell gibt's die Funktion auch direkt am Onlineshop.

Und abgesehen davon, ich bitte Ungenauigkeiten in der fachlichen Sprache zu entschuldigen, bin kein Jurist, müsste doch ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen nach dem Fernabsatzrecht (extra nicht Gesetz geschrieben - ich weiß mal was). D.h. du könntest auch wo anders bestellen und an Mindfactory nach letztlich erfolgter Lieferung wieder zurückschicken. Über 40 € Warenwert tragen die auch den Versand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er muss nicht um Stornierung bitten, er kann widerrufen und das auch schon vor Erhalt der Ware.
 
Ok danke für eure Antworten. Ich warte noch bis morgen ab und dann ruf ich nochmal an. Wenn sie es dann immer noch nicht abgeschickt haben, dann storniere/widerrufe ich die Bestellung. Das Gehäuse würde ich behalten, aber nur wenn MF die Versandkosten trägt. Falls nicht, dann müssen sie die Versandkosten auch noch für den Rückversand zahlen ;)

mfg Jojo
 
Dasselbe Problem wie Alternate, Waren werden beim bestellen nicht reserviert. Erst ist ein Artikel einen Tag nach Bestellung (quasi bei Zahlungseingang) überraschend nicht mehr lieferbar, und wenn er es ist ,fehlt der nächste. Alternate behauptet ,es wäre anders nicht möglich, obwohl ich Händler kenne bei denen es möglich ist.

Nichtsdestotrotz hat mir Alternate mehrmals angeboten ,die besagten Artikel zu stornieren. Da wäre von einem Gebrauchs von Rechtsmitteln erstmal keine Spur. In der Lieferung waren am Ende einige Geschenke, also hat sich manchmal das warten gelohnt lol..
Ich bin mir sicher, das man an anderer Stelle mit dem Händler reden kann um bestimmte Artikel zu stornieren bevor sie in die Post gehen. Allerdings kann man sich bei einigen Händlern auf Argumentation einstellen, e-bug's erste Wahl war anno dazumal die Rückbuchung auf ein Gutschein.

Kurzum stehst du vor der Frage ,ob du wieder dort bestellst oder nicht, jenachdem wie sie sich verhalten.
 
Reserviert wird erst, wenn die Bestellung vom Händler bestätigt wurde. Das machen die meisten so.

E-Bugs erste Wahl, war es übrigens die Waren nicht rauszuschicken. Die gehören/sind zu Norskit, haben ihren Firmensitz im Ausland (Briefkastenfirma) und haben vor vielen Jahren das Verbraucherschutz-Forum snakecity.de zerstört.

Stornieren wird Mindfactory mit Sicherheit.
 
WhiteShark schrieb:
Komplettzitat entfernt *klick*

Alternate sowie Mindfactory reservieren leider nie, nicht nach Bestellbestätigung, nicht nach Zahlung. Andere Händler andere Sitten :p
Was e-bug noch gemacht hat ist nicht das Thema, und eigentlich auch nicht geeignet mir die Worte im Mund umzudrehen. Ich wollte sagen, das die Kundenbetreuung in Anspruch genommen werden sollte, die einem je nach Qualität ihrer Betreuung schon sagt was man alles machen kann. Oder man sagt man will stornieren ,das geht ja meist.
 
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