Wie Fahrtkosten zum Arbeitsplatz absetzen

Blutschlumpf

Fleet Admiral
Registriert
März 2001
Beiträge
20.635
Hi,

Frage steht ja schon im Topic.
Ich wohn laut Routenplaner 50,xx km von der Arbeitsstelle entfernt.
Ich fahr mit der Bahn, zahl für Ticket 1000 + Anschlussticket etwa 120 Euro im Monat.
Nun wollte ich wissen wie das mit dem Absetzen der Fahrtkosten funktioniert.

Ich hab jetzt was von ner Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer gelesen, das wären etwa 300 Euro/Monat

Werden die 300 Euro nachher vom zu versteuernden Bruttolohn abgezogen oder wie läuft das ?
Ist das nur für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer relevant oder auch für die Sozialversicherungen ?
Sprich zahl ich dann wenn ich z.B. 1600 Euro verdien für 1600 Euro Sozialversicherungsbeiträge und für 1300 Euro Lohnsteuer und co ?

Wenns anders funktioniert bitte mal erklären, hab noch nie ne Steuererklärung gemacht oder soviel verdient, dass ich Lohnsteuer gezahlt hätte.
 
Was ist los, Leute ?
Alle arbeitslos hier oder schlaft ihr in der Firma ?
Wird doch irgendjemand schonmal ne Steuererklärung gemacht haben.
 
Ich wills einfach nur wissen wie das abläuft, soll ich da jetzt für zum Steuerberater ?
Ich würd ja in der Familie fragen, aber hier gibts fast nur Selbstständige oder Leute, die nur nen km vom Arbeitsplatz weg wohnen/wohnten.
 
@Blutschlumpf

ein kostenpflichtiger Steuerberater lohnt sich für Privat-Steuerzahler in den allerwenigsten Fällen.

Frag doch einfach mal den für deine Steuererklärung zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt um Rat, wenn du nicht weisst wie bestimmte Einkommens- oder Ausgaben-Rubriken eingetragen werden müssen, oder welche Abschreibungen für was gemacht werden dürfen.
 
@ Blutschlumpf: Fahrtkosten werden im Rahmen der Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Damit sinkt die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer.

In der Sozialversicherung gilt das nicht, daher ist es absolut normal, dort eine höhere Bemessungsgrundlage zu haben. ;)

Viele Grüße, Tiguar
 
Jeder Arbeitnehmer kann in seiner Steuererklärung für die Wege zur Arbeit eine gestaffelte Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Diese Entfernungspauschale beträgt
* für die ersten 10 Kilometer: 0,36 EUR
* ab dem 11. Kilometer: 0,40 EUR
Die Pauschale beträgt 920/1044 €, solltest du also mit Deiner Entfernungspauschale über diese 920/1044 € kommen, wird das von der Bemessungsgrundlage abgezogen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer fährt im Jahr 2001 mit dem Pkw 18,4 km (einfache Strecke, kürzester Weg) zur Arbeit. Bei 225 Arbeitstagen ergibt sich folgende Rechnung:
10 Entfernungskilometer: 10 km x 225 Arbeitstage x 0,36 EUR = 810 EUR
11. bis 18. Entfernungskilometer: 8 km x 225 Arbeitstage x 0,40 EUR = 720 EUR Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte insgesamt = 1.530 EUR.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt seit dem 1.1.2004 (= Veranlagungszeitraum 2004) 920 € (zuvor: 1.044 €).
Dieser Betrag wird dann anstatt der 920/1044 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Du bekommst jedoch nicht mehr zurück, als Du an Einkommensteuer bezahlt hast. Gezahlt wird auch nur der einfache Weg. Der absetzbare Jahresbetrag für die Entfernungspauschale ist begrenzt auf 5112 EUR. Solltest Du noch weitere Werbungskosten haben, z.B. Beiträge zu Berufsverbänden, Gewerkschaften, Bewerbungskosten usw. kannst Du diese auch noch abziehen. Wenn Du möchtest kannst Du Dir dafür auch einen höheren Freibetrag auf die Steuerkarte eintragen lassen. Dann zahlst Du schon vorab weniger Einkommensteuer.
 
@werkam

Deine Rechnung stimmte 2003 noch, seit 2004 gibt aber es nur eine Entfernungspauschale von 30 Cent.

http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

@Blutschlumpf

Wenn du von deinen 300 € monatlich ausgehst (50 km x 30 Cent x 20 Arbeitstage) hast du im Jahr 3600 € ausgegeben, diese 3600 € ziehst du von deinem Jahresbrutto ab und schon hast du eine Summe, die als Grundlage für deine tatsächliche Steuerschuld gilt. Bsp: Du hast einen Jahresbruttolohn von 20000 €, für diesen Betrag sind monatlich Steuern von deinem Arbeitgener an den Fiskus abgeführt worden. Wenn du nun eine Einkommensteuererklärung machen solltest, werden die 3600 € von den 20000 € abgezogen, macht 16400 €. Nun werden diese 16400 € als neue Grundlage für deine Steuerschuld herangezogen, eventuell zuviel gezahlte Steuern bekommst du zurück.
 
@blümli:
genau das wollte ich wissen.
 
Zurück
Oben