Wie funktioniert "Gewährleistung"

A

alffrommars

Gast
Hallo,

mich würde mal interessieren wie das so mit der Gewährleistung von statten geht?
Ich habe nämlich ein Artikel gekauft der bei mir von Anfang an nicht funktioniert hat und der Verkäufer meinte direkt am Telefon "Hab ich kaputt gemacht".

Es geht um ein Sounddecoder, der wurde beim Händler mit nem Sound bespielt und getestet -> Annahme, ob dies wirklich stimmt bleibt ein ?

Ich habe den Decoer dann bekommen, in eine passende Lok eingebaut wo schon ein baugleicher Decoder drin steckt der tadellos funktioniert. Tja also Decoder getauscht und er geht halt nicht, komplette Beleuchtung ist direkt an.

Beim Händler angerufen und der meinte durchs Telefon geht nichts zu machen, aber ich hab ihn in Lok xy eingebaut und dabei ist er kaputt gegangen weil die Loks bzw. die Platinen so scheiße sind. -> der Hersteller wird sich über solche Aussagen sicher freuen :confused_alt:

Es steht nur nirgends das man die Decoder nicht in die Loks des Herstellers einbauen darf, oder das da Zerstörungsgefahr besteht. Plux16 ist nun mal Plux16 und ein baugleicher Decoder steckt ja drin und funktioniert.


Also durfte ich den Decoder auf meine Kosten an den Händler schicken, der hat ihn jetzt angeblich zum Hersteller geschickt. Nachprüfen kann ich das natürlich auch nicht.


Ich dachte da ich Gewährleistung habe ist mir der Händler "verpflichtet" nen funktionierenden Artikel zu übergeben?
Schließlich ist das Teil brand neu und hat keine äußerden Beschädigungen wie verbogene Pins oder abgerissene Bauteile oder durchgebrannte Bauteile.

Da stellt sich mir schon die Frage ich den den fahrlässig kaputt gemacht haben soll?



Gruss
alffrommars
 
Gewährleistung funktioniert nach Gesetzt und ein Händler ist in der Tat verpflichtet, ein defektes Teil auszutauschen oder zu reparieren bzw. (sollte das nicht möglich sein) dir dein Geld zurückzuerstatten.

Innerhalb der ersten 6 Monate hast du es als Käufer auch besonders einfach, denn der Händler ist in der Pflicht zu beweisen, dass die Schuld bei dir liegt. Sowas ist aber praktisch kaum möglich, außer das Produkt ist wirklich augenscheinlich total demoliert worden.

Du kannst also vom Händler fordern, dass er das Produkt austauscht oder repariert. Sollte er sich weigern hast du das Recht auf deiner Seite, hier ist nur die Frage, mit welchem Aufwand man herangehen will.
 
Das Dingt ist mit dem Beweis ... er meinte der Hersteller kann es auslesen das ich den kaputt gemacht habe und wie.

Ich bin ja kein technisches Rindvieh xD aber bitte wie soll das gehn?
Da is zwar ein Microcontroller drauf aber der kann ja sicher nur maximal registrieren das es z.b. nen Kurzschluss gab. Aber woher bzw. wovon? Optisch ist er ja nicht von nem funktionierdenden zu unterscheiden.

Und wie muss der Beweis aussehn? Einfach sagen der Hersteller hat gesagt ... und Zahle die Rechnung der rep. Die natürlich ohne mich zu fragen durchgeführt wird und ohne KVA an mich versteht sich.



Gruss
alffrommars
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Als Hersteller wird man schon feststellen können, ob der Schaden beigebracht wurde oder ob er einfach am Produkt selbst lag. Und natürlich darf dies der Händler überprüfen (lassen). Dieser Vorgang dient dazu um feststellen zu können, ob überhaupt ein Gewährleistungsfall vorliegt.
 
Die Gewährleistung wird übrigens nicht gegenüber dem Hersteller eingefordert, sondern ggü. dem Händler. Fordere diese ein, der Händler muss sich mit dem Hersteller herumschlagen.
 
Hier handelt es sich ja um eine 0815 billig Elektronik Platine.

Wie wurde die denn geliefert? in ESD Verpackung? gab es ESD hinweiße?
Wie bist du mit der Elektronik umgegangen? ESD gerecht?



PS: Bei 30€ schaut sich die Platine keiner an, die wird einfach weggeworfen.
 
Die billig Platine kostet fast 100 Schleifen ...

Kein ESD Schutz vorhanden, der Hersteller sagt brauchts auch nicht ist im Decoder vorhanden.
In ESD Tüte war bisher noch kein Decoder, egal von welchem Hersteller.

Hab vorm einbau, wie auch beim Umgang mit PC Hardware, "in bzw. an die Steckdose" gefasst zum entladen.
 
Das ist Unsinn, aber gut für dich ;)

Theoretisch muss dir der Händler beweisen, dass du es Kaput gemacht hast.
Recht haben und recht bekommen sind aber leider zwei paar schuhe.

Ich würde dem Händler fehlerhaften Umgang mit Elektronik Unterstellen und das ganze auf einen ESD schaden schieben. (jede billige 5€ China Elektronik kommt heutzutage ESD verpackt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie lang ist das ganze eig. zumutbar? Es sind jetzt 2 Wochen rum seit der Händler den Decoder zurück hat und bisher hat sich nix getan.

Der Hersteller hockt zwar in at aber so lang kann das ganze ja nicht dauern? Zumindest sollte ja wenn mal ein KVA reinflattern? Wenn ja der Händler am Telefon schon behauptet das ich den Decoder kaputt gemacht habe :D

Zumindest werd ich das dann mal an den Lokhersteller weiterleiten wie manch Händler über deren Produkte redet mit Kunden. Ist nicht gerade verkaufsförderlich.

Gruss
 
Sicher? Bissl arg lang finde ich mal ... zumal ich ja sicher auch auf nen neuen bestehen kann und keine Nachbesserung.
 
Frist setzen zur Erfüllung des Kaufvertrag ansonsten Rücktritt davon und vorsorglich Hinweis auf Geltendmachung von eventuellen Schadensersatz.
14 Tage reichen locker als Frist.
 
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