A
alffrommars
Gast
Hallo,
mich würde mal interessieren wie das so mit der Gewährleistung von statten geht?
Ich habe nämlich ein Artikel gekauft der bei mir von Anfang an nicht funktioniert hat und der Verkäufer meinte direkt am Telefon "Hab ich kaputt gemacht".
Es geht um ein Sounddecoder, der wurde beim Händler mit nem Sound bespielt und getestet -> Annahme, ob dies wirklich stimmt bleibt ein ?
Ich habe den Decoer dann bekommen, in eine passende Lok eingebaut wo schon ein baugleicher Decoder drin steckt der tadellos funktioniert. Tja also Decoder getauscht und er geht halt nicht, komplette Beleuchtung ist direkt an.
Beim Händler angerufen und der meinte durchs Telefon geht nichts zu machen, aber ich hab ihn in Lok xy eingebaut und dabei ist er kaputt gegangen weil die Loks bzw. die Platinen so scheiße sind. -> der Hersteller wird sich über solche Aussagen sicher freuen
Es steht nur nirgends das man die Decoder nicht in die Loks des Herstellers einbauen darf, oder das da Zerstörungsgefahr besteht. Plux16 ist nun mal Plux16 und ein baugleicher Decoder steckt ja drin und funktioniert.
Also durfte ich den Decoder auf meine Kosten an den Händler schicken, der hat ihn jetzt angeblich zum Hersteller geschickt. Nachprüfen kann ich das natürlich auch nicht.
Ich dachte da ich Gewährleistung habe ist mir der Händler "verpflichtet" nen funktionierenden Artikel zu übergeben?
Schließlich ist das Teil brand neu und hat keine äußerden Beschädigungen wie verbogene Pins oder abgerissene Bauteile oder durchgebrannte Bauteile.
Da stellt sich mir schon die Frage ich den den fahrlässig kaputt gemacht haben soll?
Gruss
alffrommars
mich würde mal interessieren wie das so mit der Gewährleistung von statten geht?
Ich habe nämlich ein Artikel gekauft der bei mir von Anfang an nicht funktioniert hat und der Verkäufer meinte direkt am Telefon "Hab ich kaputt gemacht".
Es geht um ein Sounddecoder, der wurde beim Händler mit nem Sound bespielt und getestet -> Annahme, ob dies wirklich stimmt bleibt ein ?
Ich habe den Decoer dann bekommen, in eine passende Lok eingebaut wo schon ein baugleicher Decoder drin steckt der tadellos funktioniert. Tja also Decoder getauscht und er geht halt nicht, komplette Beleuchtung ist direkt an.
Beim Händler angerufen und der meinte durchs Telefon geht nichts zu machen, aber ich hab ihn in Lok xy eingebaut und dabei ist er kaputt gegangen weil die Loks bzw. die Platinen so scheiße sind. -> der Hersteller wird sich über solche Aussagen sicher freuen
Es steht nur nirgends das man die Decoder nicht in die Loks des Herstellers einbauen darf, oder das da Zerstörungsgefahr besteht. Plux16 ist nun mal Plux16 und ein baugleicher Decoder steckt ja drin und funktioniert.
Also durfte ich den Decoder auf meine Kosten an den Händler schicken, der hat ihn jetzt angeblich zum Hersteller geschickt. Nachprüfen kann ich das natürlich auch nicht.
Ich dachte da ich Gewährleistung habe ist mir der Händler "verpflichtet" nen funktionierenden Artikel zu übergeben?
Schließlich ist das Teil brand neu und hat keine äußerden Beschädigungen wie verbogene Pins oder abgerissene Bauteile oder durchgebrannte Bauteile.
Da stellt sich mir schon die Frage ich den den fahrlässig kaputt gemacht haben soll?
Gruss
alffrommars