Wie lang muss man was aufheben?

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Gast
Meine Frage wegen Ausmisten.
Wielange muss ich zum Beispiel alte Mietverträge, Rechnungen usw aufheben?

Ich weiß nur Schreiben vom Gericht 30 Jahre. Alles andere 4 Jahre oder?
 
Verträge soweit ich weiß 10 Jahre, allerdings gibts da auch wieder unterscheidungen was für Verträge. Aber mindestens 10 Jahre.
 
Ich hab mal was für dich gefunden (Copy and Paste ;)):

Ich-Dokumente

Die wichtigsten wohl überhaupt. Du brauchst sie ein Leben lang. Zum Beispiel:

- Geburtsurkunde, Zeugnisse, Taufschein (bei kirchlicher Hochzeit)
- Heiratsurkunde (zur Anmeldung ehelicher Kinder beim Standesamt)
- Reisepass, Kopien von Personalausweis und Führerschein
- sämtliche Zeugnisse, Ausbildungsurkunden, ärztliche Gutachten
- Sterbeurkunden von Familienangehörigen (wichtig für die Nachlassregelung)

Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen

Mindestens bis zur Rente aufheben. Dafür sind sie extrem wichtig. Das gilt auch für Nachweise über Arbeitslosengeld oder Sozialversicherung und Immatrikulationsbescheinigungen.

Kassenzettel

Zwei Jahre aufheben. So lange kannst du nämlich Mängel reklamieren.

Garantieurkunden

Je nach dem was drauf steht. Solche Leistungen können auch länger als zwei Jahre erbracht werden.

Rechnungen von Anwälten, Notaren, Ärzten, Handwerkern

Mindestens drei Jahre aufheben. So lange nämlich kann die gegenseite noch auf dich zukommen und Forderungen stellen.

Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen

Auch hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Wohnst du also in einer neuen Wohnung kannst du den alten Mietvertrag danach ohne Probleme entsorgen.

Telefonrechnungen

Drei Jahre aufheben.

Kontoauszüge

Mindestens drei Jahre aufheben. Besser länger. Sie können im Notfall auch als Nachweis für erfolgte Zahlungen gelten.

Versicherungspapiere

Unterlagen von Versicherungen müssen nur so lange aufbewahrt werden, bis die jeweilige Versicherung ausbezahlt oder gekündigt ist. Den Ordner stets aktualisieren und so übersichtlich gestalten, dass sich im Unglücksfall auch jemand anders darin zurechtfindet.


Urteile, Mahnbescheide, Prozessakten

Vorsorglich 30 Jahre aufheben. So lange können Ansprüche geltend gemacht werden.

Bankunterlagen

Spar- und Darlehensverträge, Depotauszüge und Kredite mindestens 30 Jahre aufbewahren. Banken haben eine Gewährleistungsfrist von 30 Jahren auf alle Verträge.
Quelle: http://www.jumpradio.de
 
bin gerade wieder beim Ausmisten:D

Jungs bei 5 Leuten kommt ganzschönviel Mist zusammen .

Bin gerade bei den StromOrdner. Worunter zählt das? 3 Jahr reichen doch oder???
 
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