Wie lange auf Reparatur warten?

Memo123

Lt. Commander
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Hoffe- ich bin im richtigen unterforum gelandet.

Hallo zusammen,

ich habe eine frage bezüglich einer eingeschickten Lüftersteuerung an Alternate. Ich habe eine Lüftersteuerung am 28.05.11 wegen eines Kurzschlusses beim Versandhändler eingeschickt und warte bis heute auf eine Antwort. Im Kontobreich kann man sehen:
Zalman ZM-MFC1
Sonderfall in Bearbeitung ...

Ich habe vor etwa zwei wochen schon mal bei Alternate angerufen und nachgefragt, wie weit nun die Reklamation sei. Mein Gesprächspartner sagte mir, dass sie sie zum Hersteller geschickt haben, da ein Transistor durchgeschmort sei, und diese nun von Zalman kontroliert werden müsse.. Sie würden aber von selbst ( Alternate ) beim Hersteller nach einem Monat nachhaken, was nun damit sei.. doch bis heute regt sich irgendwie gar nix..
Meine Frage wäre, in wieweit ich mein Recht bei Alternate nach einem Ersatz geltend machen kann? Wie lange muss man in solchen fällen noch warten? Ich hörte mal etwas von einem Monat. Danach müsse man mir definitiv Ersatz zukommen lassen. Ist dem so?
Ich leg noch ein Pic der defekten Lüftersteuerung bei.
 

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Am 28.05. eingeschickt und vor 2 Wochen angerufen? Wie passt das zusammen?
Nach zwei Wochen eine Nachbesserungsfrist von zwei Wochen setzen, danach kannst Du weiter argumentieren. Alles weitere vorher bringt meiner Meinung nach nix. Zeit zum nachbessern musst Du Ihnen ohnehin geben und dann eine Frist setzen.
 
Zwei Monate Wartezeit bei RMA ist eigentlich normal, also noch ein bißchen warten...
 
nächstes mal amazon - da bekommst das teil einfach erstattet . innerhalb von 5 tagen maximal ! wenns es noch gibt, dann kannst auch tausch machen - das geht noch schneller , idr ab 2 tagen !
 
sowas kann leider lange dauern. Im Prinzip kauft man sich am besten direkt Ersatz und verkauft den später wieder. Kostet zwar Geld, spart aber Nerven.
Bei alternate hast aber immerhin einen Händler der die Sache nicht im Sand verlaufen lassen wird.
 
also alternate hat nen super support, bestelle da schon seit jahren.

wenn es ein wenig länger dauert, dann wirklich nur weil die das ding zum hersteller geschickt haben um es dort testen zu lassen (wie auch immer) :D
 
Setz ihm jetzt ne zweiwöchige Frist, per Email (Kopie an Deinen Zweitaccount), per Fax oder per Einschreiben. Wenn Du etwas per Email schickst scann ein von Dir unterschriebenes Dokument ein.

An den Links kannst Du erkennen, warum ich dieses hier vorschlage.
Nur weil bei RMA es halt mal länger dauern kann heißt ja noch lange nicht, dass man es stoisch über sich ergehen lassen muss.


http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/kaufvertrag_ruecktritt.php
http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Rechte_Kaeufer/rechte_kaeufer_8.htm
 
Also die meisten Hersteller haben 31 Tage Zeit um das Produkt instand zusetzen.
Die meisten schaffen das innerhalb von 28 Tagen, länger als 31 Tage, dann kann Alternate etwas tun.
Je nachdem wo das Repair Center ist dauert es leider. Denn die müssen ja auch herausfinden, ob es nicht "eigen" Schuld war, denn dann tut der Hersteller nichts mehr.
Was hast du dafür bezahlt?
 
Holger-4C schrieb:
Setz ihm jetzt ne zweiwöchige Frist, per Email (Kopie an Deinen Zweitaccount), per Fax oder per Einschreiben. Wenn Du etwas per Email schickst scann ein von Dir unterschriebenes Dokument ein.

An den Links kannst Du erkennen, warum ich dieses hier vorschlage.
Nur weil bei RMA es halt mal länger dauern kann heißt ja noch lange nicht, dass man es stoisch über sich ergehen lassen muss.


http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/kaufvertrag_ruecktritt.php
http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Rechte_Kaeufer/rechte_kaeufer_8.htm

Nur leider lassen sich diese Maßnahmen (Mailkopie an Zweitaccount: wofür?, eingescanntes Dkoument: wofür?) aus keinem der angegebenen Links entnehmen.

Und das zurecht, alle genannten Zustellarten haben ihre Tücken bei der Beweisbarkeit des Zugangs einer entsprechenden Erklärung.

Allerdings ist der Weg der richtige, am besten schon bei Einsendung der mangelhaften Sache eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

Natürlich kann der Käufer grds. auch sofort Nachlieferung verlangen, der Verkäufer kann sie nur unter den Vss. der §§ 439 III und 275 verweigern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blablabla mal wieder.

Die Frist bringt dir hier garnix, da der Verkäufer bereits die notwendigen Schritte zur Nachbesserung eingeleitet hat (Sendung der Ware an den Hersteller) um die Sache mangelfrei wieder zu übergeben.

die Nachbesserungszeit beläuft sich hierbei auf die realistische Zeit die es braucht den Gegenstand von allen Mängeln zu befreien. Also die Reperatur an sich.

Ich würde einfach noch ein wenig abwarten.
 
Blablabla mal wieder.

Sinnvoller Beitrag.

Die Frist bringt dir hier garnix, da der Verkäufer bereits die notwendigen Schritte zur Nachbesserung eingeleitet hat (Sendung der Ware an den Hersteller) um die Sache mangelfrei wieder zu übergeben.

Ist ja sehr interessant, nur lässt sich das leider mit dem Gestetz nicht in Einklang bringen.

die Nachbesserungszeit beläuft sich hierbei auf die realistische Zeit die es braucht den Gegenstand von allen Mängeln zu befreien.

Die Frist zur Nachbesserung muss angemessen sein, darunter versteht das BGB im Regelfall eine Fristdauer, welche die Interessen beider Seiten ausreichend berücksichtgt.
Nicht jede mglw. notwendige Reparaturdauer ist daher auch angemessen i.S.v. 323 I BGB.
 
Eben. Einfach ein FAX aufsetzen und eine Frist von 2 Wochen einräumen. Da kann man sicher sein, dass das Fax da ankommt wo man es hingeschickt hat. Wenn man das im Laden macht steht es auf dem Sendebericht. Der Euro für das Fax...

Und danach halt handeln. Jetzt handeln geht nicht. Die Frist muss ja erstmal gesetzt werden. Ich mache das ansich immer automatisch und schicke einmal das Zeug Retoure und dann per Fax 2,5 Wochen Bearbeitungszeit. Seitdem nie wieder Probleme gehabt.
 
Ich möchte natürlich eine funktionierende Lüftersteuerung-wenn möglich die gleiche, da ich damit echt superzufrieden war..
 
Doc Foster schrieb:
Nur leider lassen sich diese Maßnahmen (Mailkopie an Zweitaccount: wofür?, eingescanntes Dkoument: wofür?) aus keinem der angegebenen Links entnehmen.

Und das zurecht, alle genannten Zustellarten haben ihre Tücken bei der Beweisbarkeit des Zugangs einer entsprechenden Erklärung.

Allerdings ist der Weg der richtige, am besten schon bei Einsendung der mangelhaften Sache eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

Natürlich kann der Käufer grds. auch sofort Nachlieferung verlangen, der Verkäufer kann sie nur unter den Vss. der §§ 439 III und 275 verweigern.

Du scheinst wirklich ein Jurist zu sein aber gut:

Einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten.
Zweitaccount damit der Adressat sich nicht auf einen Filter seiner Firewall oder etwas derartiges berufen kann. Aber selbst das wäre ihm nicht hilfreich, siehe hierzu auch:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/08/lg-hamburg-abmahnung-e-mail-firewall-spam-fliter/
Dort geht es zwar um eine Abmahnung, aber es gibt solche Fälle auch bei Kündigungen. Dort gab es auch bereits Gerichtsurteile zu. Natürlich haben wir keine Präzidenzfallrechtssprechung aber dennoch kann man sich dort schon etwas "Schützenhilfe" holen.

Memo123 möchte ja die Selbe oder zumindest die Gleiche Lüftersteuerung haben. DAher auch die Nacherfüllung nach erfolgloser Nachbesserung und nicht den Rücktritt. @ cpt.subtext.
 
Ich wollte nur mal anmerken, dass seriöse Läden in der Regel darauf antworten, wenn man ihnen eine Email schickt. Das gilt auch für welche mit Fristsetzung. Insofern wird sich ein Beweisproblem jedenfalls nicht im Hinblick auf die Fristsetzung ergeben.
 
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