Wie sieht die Lage hier rechtlich aus?

CougarOne

Captain
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Feb. 2009
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Hallo,

also ich fasse mich mal kurz.

1. Ich habe von November 2009 bis ende Februar 2011 in einer Firma Vollzeit gearbeitet und wurde gekündigt, weil die Firma pleite gegangen ist.

2. Arbeite jetzt seit dem 02.03.2011 bei einem Kurierdienst auf 400€ Basis bis zum 06.05.2011 noch und habe bereits gekündigt.

Die Sache ist, ich wurde bei diesem Kurierdienst von der Chefin theoretisch "verar***t". Sie hat mir gesagt, ich kann erst ab den 01.04.2011 Vollzeit da arbeiten, da dann erst ein anderer Mitarbeiter entlassen wird. Am 01.04.2011 hab ich Sie darauf angesprochen und Sie meinte leider erst mitte des Monats. Dann hab ich Sie wieder drauf angesprochen und Sie sagte noch eine Woche und dann wieder und dann plötzlich sagt Sie ich kriege keine Vollzeitstelle mehr. Habe jetzt 2 Monate da auf 400€ Basis gearbeitet, da ich es eigentlich sicher war, dass ich da Vollzeit arbeiten werde. Und Lohn haben die mir auch leider nur 260€ ausgezahlt, was extrem wenig ist. Das hat mir natürlich nicht gefallen und ich hab jetzt gekündigt.

Jetzt wollte ich wissen, wie sieht es mit Arbeitslosengeld aus, kann ich es beantragen auch wenn ich da selber gekündigt habe und nicht gekündigt wurde?

Hoffe ihr versteht mein problem ein bisschen.
 
Also laut Wikipedia gibt es eine Sperrzeit wenn du gekündigt hast:

der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),
 
könntest nur noch versuchen durch stundennachweiß rauszukriegen, ob da nicht was arg böse is....
ausprobiern und nachschaun.
 
12 Wochen laut Wikipedia

Diese Sperrzeit von zwölf Wochen tritt ein, wenn der Versicherte ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund von sich aus beendet (zum Beispiel durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) oder durch unangemessenes Verhalten eine arbeitgeberseitige Kündigung verursacht. Die Sperrzeit von zwölf Wochen verkürzt sich, wenn der Arbeitsvertrag etwa wegen einer ordentlichen Kündigung oder Befristung ohnehin in nächster Zeit ausgelaufen wäre.

Allerdings hast du ja einen wichtigen Grund, oder?
 
@Killermandarine: Nun ja für mich war der Grund schon wichtig, aber wie das das Arbeitsamt sieht, weiß ich leider nicht. Ich werde aber auch mal die Lohnabrechnungen mit nehmen und denen zeigen wie lange ich arbeite für paar mickrige Euros.
 
Du musst alles tun um zu verhindern, dass du arbeitslos wirst. Tust du das nicht, bekommst du 3 Monate Sperrzeit.
 
jap wird sperrzei geben

und was der arbeitgeber sagt oder nicht ... heute sollte man immer was schriftliches haben
 
Als erstes die Frage: Liegt das "Versprechen" auf eine Festeinstellung schriftlich vor? Wenn ja, hätte man was in der Hand um einen Rechtsanwalt aufsuchen zu können. Bei einer mündlichen Vereinbarung steht Aussage gegen Aussage (oder gab es Zeugen?). Generell gilt natürlich eine 12wöchige Sperrfrist bei versicherungswidrigem Verhalten (selbständige Kündigung).
 
Ich würde mal tippen, dass es deshalb schon keine Sperrzeit geben kann weil er für ne 400 Euro-Job ja gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.

Hast du ab März denn bisher Arbeitslosengeld bekommen/beantragt ?
Wenn nein, warum nicht ?
 
War der 400€ Job zeitlich befristet?

@Blutschlumpf: Das hat damit nichts zu tun ob er Sozialversicherungsbeiträge zahlt oder nicht. Sein Anspruch auf Arbeitslosengeld existiert noch aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis in dem er mehr als 12 Monate gearbeitet hat. Da er nun selbst die Arbeitslosigkeit verursacht hat, wird er eine Sperrzeit bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Blutschlumpf: Ich habe bis jetzt noch gar nicht ARbeitslosengeld beantragt, da ich erstmal kein Geld brauchte und 2 Monate auf mit 400€ auskommen konnte.

@jaichbins: Nein, der Job war nicht befristet. Aber im Vertrag steht auch "wie ich grad lese" die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Ist das gut oder schlecht?
 
Noch ein Tipp: Melde dich so schnell wie möglich arbeitssuchend. Zögerst du das heraus, gibt es noch mal eine Woche Sperrzeit.
 
Steht dir bei dem geringen Gehalt nicht so oder so auch nachträglich noch Beihilfe vom Arbeitsamt zu? Zumindest bis zum Kündingungszeitpunkt?

(kenn mich da 0 aus - ist was ich erwarten würde bei den Erfahrungen die ich mit dem Arbeitsamt gemacht habe und was ich in den Medien hörte ;) )
 
jaichbins schrieb:
Das hat damit nichts zu tun ob er Sozialversicherungsbeiträge zahlt oder nicht. Sein Anspruch auf Arbeitslosengeld existiert noch aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis in dem er mehr als 12 Monate gearbeitet hat. Da er nun selbst die Arbeitslosigkeit verursacht hat, wird er eine Sperrzeit bekommen.
Nur insofern ein 400 Euro-Job als Arbeit in dem Sinne zählt. Genau das denke ich eher nicht, denn dann könnte man keine Geringsbeschäftigungen neben dem Arbeitslosengeld haben.

Soweit Google nicht lügt geht nämlich letzteres.

Sprich Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt ihn sperren kann weil er keine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat weil er gar keinen Sozialversicherungspflichtigen Beruf hatte.
Ansonsten würde es ihn ja schlechter stelle als jemanden der erst gar keinen 400 Euro-Job annimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hättest dich sofort arbeitssuchend melden müssen, als du beim vorletzten Arbeitgeber von der Kündigung erfahren hast. Im Prinzip hast du so gut wie alles falsch gemacht, was man so falsch machen kann. Bin gespannt was dabei rauskommt. Ich drück dir die Daumen!

PS: Die Probezeit ist vollkommen irrelevant, da du gekündigt hast. Übrigens kann man die Richtlinien recht einfach ergooglen.
 
Mortal schrieb:
Steht dir bei dem geringen Gehalt nicht so oder so auch nachträglich noch Beihilfe vom Arbeitsamt zu? Zumindest bis zum Kündingungszeitpunkt?

(kenn mich da 0 aus - ist was ich erwarten würde bei den Erfahrungen die ich mit dem Arbeitsamt gemacht habe und was ich in den Medien hörte ;) )

Er hätte nach der ersten Kündigung Arbeitslosengeld beantragen sollen und dann mit Hilfe dieses Nebenjobs sein ALG aufstocken können. Bis zu 165 Euro würden dabei nicht auf sein Arbeitslosengeld angerechnet werden. Der darüberhinausgehende Betrag würde ihm vom ALG gekürzt werden. Rückwirkend wird er meines Wissens nach nichts vom Amt erhalten.
 
Das ist natürlich keine Rechtsberatung

1) Sofort morgen zum AMT und melde dich arbeitssuchend! (Scham ist hier fehl am Platz)
2) Hättest du nicht eigentlich Anspruch auf Insolvenzgeld vom Arbeitsamt?
3) Was für Zuschüsse hast du denn bisher vom Arbeitsamt bekommen? Von einem 400 € Job, bei dem 260 € über bleibt kann man ja schon fast nicht mal mehr die Fahrtkosten bezahlen.
4) Es müsste zwar eine Sperre geben, aber 1,60 € / Stunde ist Ausbeutung pur. Ich glaube nicht das sowas rechtens ist.

Ich an deiner Stelle würde wie gesagt gleich morgen zum AMT gehen, deine Kündigung noch gar nicht erwähnen, und den Fall schildern wie er ist. Wenn du an einen ordentlichen Sachbearbeiter gerätst, dann solltest du auch keine Sperre bekommen.

Wie gesagt, sprech ihn mal auf das Insolvenzgeld an und beantrage unbedingt dein Arbeitslosengeld!!
Dir ist bewusst, dass du als 400 € Kraft nicht über den Job krankenversichert bist? Das Geld wirst du im Notfall nachzahlen müssen da es eine Versicherungspflicht gibt.

Und gibt es eine Chance, dass deine Cheffin dich kündigt anstelle du bei ihr oder ist der Zug da abgefahren? In dem Fall wäre das mit einer eventuellen Sperre schon mal weg vom Tisch.

Und das mi den 165 € gilt wenn er weniger als 15 Stunden in der Woche gearbeitet hätte. Er hat aber Vollzeit gerabeitet und damit ist er quasi über dem Zeitlimit.
Was steht denn in deinem Vertrag drin oder wurde der nur mündlich geschlossen?
 
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