Wie sieht die Lage hier rechtlich aus?

Hi,

endet ein bestehendes Arbeitsverhältnis geplant, musst du dich 3 Monate vor diesem Ende wie mein Vorredner schon sagte Arbeitssuchend melden, das hat den Sinn das, dass Arbeitsamt ab diesem Zeitpunkt Stellenvorschläge unterbreiten kann um dich evtl. schneller zu vermitteln falls du nicht selbst früh genug mit der Suche beginnst.

Falls das letzte Arbeitsverhältnis endete weil deine Firma in Konkurs gegangen ist, wäre das nicht unbedingt vorhersehbar, hier zählen dann aber die Umstände...

Wie genau war das denn mit dem letzten Arbeitgeber?


Gruß X23
 
@Suxxess: Ich wollte so oder so morgen zum Amt. Zuschüsse hab ich absolut nichts beantragt, weil wie schon gesagt ich hab das Geld die Zeit lang nicht gebraucht, da ich mir einiges angespart habe.

Meine krankenversicherung hab ich offiziel seit gestern verloren, die haben miich angerufen und gesagt ich soll die Krankenkarte vorbeibringen und abgeben. Mal sehen was das Amt dazu sagt.
 
also einigen muss ich recht geben anderen wiederspreche ich ... das gleiche ist mir auch passiert ich bin aber hin und hatte zu dem Zeitpunkt einen Top Bearbeiter mir wurde keine Sperre aufgebrummt

versuch das so schnell wie möglich zu regeln, schliesslich musst du auch von was Leben, Miete, Strom etc zahlen

musst halt ehrlich sein ... sag ihm doch das du verarscht wurdest und deswegen gekündigt hast, und versuch dich gleich im Gegenzug woanders zu bewerben ;)

edit: seit wann verliert man ne Krankenversicherung? das ist mir ja noch nie passiert xD
 
Blutschlumpf schrieb:
Nur insofern ein 400 Euro-Job als Arbeit in dem Sinne zählt. Genau das denke ich eher nicht, denn dann könnte man keine Geringsbeschäftigungen neben dem Arbeitslosengeld haben.

Soweit Google nicht lügt geht nämlich letzteres.

Sprich Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt ihn sperren kann weil er keine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat weil er gar keinen Sozialversicherungspflichtigen Beruf hatte.
Ansonsten würde es ihn ja schlechter stelle als jemanden der erst gar keinen 400 Euro-Job annimmt.

Wer mehr als 15 Stunden die Woche arbeitet gilt als nicht arbeitslos/suchend. Hier scheint es der Fall zu sein, dass er mehr als 15 Stunden die Woche gearbeitet hat.

(3) Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnet.



@ cougar-one: http://dejure.org/gesetze/SGB_III/121.html

Schau mal ob hier etwas auf deine Situation passt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann mich nur anschließen: Sofort zum Amt gehen, arbeitssuchend melden, Sachlage schildern. Insolvenzgeld deckt nur Zahlungen für nicht ausbezahlten, aber zustehenden Lohn ab. Könnte hier zutreffen, wenn das Arbeitsverhältnis 1 vor Ablauf einer Kündigungsfrist beendet worden ist. Aber auch hier ist Eile angesagt, Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen verjähren ohne Mahnung sehr schnell, ggf. müssen hier auch noch Schritte gegen den ersten Arbeitgeber initiiert werden.

@Cougar-One: Kannst Du das Thema Pleite etwas genauer schildern und schau mal in Deinem Arbeitsvertrag nach, was da zum Thema Verjährung der Ansprüche steht.
 
jaichbins schrieb:
Hier scheint es der Fall zu sein, dass er mehr als 15 Stunden die Woche gearbeitet hat.
Dann seh ich offenbar den Wald vor lauter Bäumen nicht. Wo schreibt er das ?
400 Euro-Job heißt für mich auch unter 15 Stunden.
 
@Austin_Mus: Nun ja das Thema Pleite ist bei dieser Firma sehr kompliziert und darüber will ich hier nicht wirklich reden, da die Firma einen Freund gehörte.
 
Man ist gesetzlich verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben. Zahlt man diese nicht mehr weil man es verplant hat, dann wird man alles nachzahlen müssen. Die Karte würde ich erstmal nicht abgeben. Die Kasse kann dich gar nicht rauswerfen... . Aber klär das wie gesagt so schnell wie möglich und hoffe auf einen guten Sachbearbeiter.
 
in der heutigen zeit wo die leutchens aufm amt prämien und boni fürs kurz halten bekommen bekommts sicher ne sperre wenn du net von früher nen sachbearbeiter kennst und nen guten draht hast.

in solchen fällen immer den arbeitgeber per einschreiben bzgl zuwenig lohn oder gegebenen versprechen ne frist setzen und wenns nix nützt mit dem schreiben aufs amt, amtshilfe erbitten da sonst antrag arbeitslosengeld von nöten...
 
@Blutschlumpf: Also im Vertrag steht bis max. 400€ Basis. Und ich habe von Montags bis Freitags gearbeitet und jeden Tag von 7 - 10:30 Uhr also sind das 17,5std.
 
Cougar-One schrieb:
Zuschüsse hab ich absolut nichts beantragt, weil wie schon gesagt ich hab das Geld die Zeit lang nicht gebraucht, da ich mir einiges angespart habe.

Alter Schwede, wenn jeder so selbstlos wie du wäre, dann würds dem Land viel besser gehen.
 
Du hast Recht. Er hat es nicht geschrieben, sondern suxxxess. Allerdings sind bei einem sehr geringen Stundenlohn auch über 15 Stunden die Woche möglich trotz 400 Euro Job.
 
Hast du einen schriftlichen Vertrag wo die Zeiten drin stehen oder ist alles mündlich besprochen worden?
 
Die Zeiten stehen gar nicht drin, es ist einfach so man fährt und je nachdem wie lange man braucht kanns sein, dass man nur 2std. oder auch 4std. für die Arbeit braucht. Ist echt komisch geregelt, aber ich habe auch mitbekommen, dass sich in der letzten Woche 5 weitere Leute da beschwert haben und gekündigt haben, da die chefin deren Verträge ohne deren Einwilligung verändert hat.
 
Cougar-One schrieb:
@easy.2ci: Ist das jetzt positiv oder negativ gemeint?

Ich mein das positiv. Allerdings steht dir seit dem Ende der Vollzeitstelle und der Pleite der Firma Arbeitslosengeld zu. Möglicherweise auch Insolvenzgeld.
Dieses hättest du mit dem 400Euro Job aufstocken können.


Wenn einem das Geld zusteht, dann kannst du das ruhig nehmen, ohne deine Ersparnisse aufzubrauchen.
 
@easy.2ci: Aso ok jetzt versteh ich was du meinst. Aber hab erhlich nicht drüber nachgedacht, weil wie ich schon sagte ich habe fest damit gerechnet in eine Vollzeitstelle übernommen zu werden.
 
Nochmal, hast du einen schriftlichen Vertrag indem drin steht was du bekommst und wieviele Stunden du zu leisten hast? Wenn nein, dann würde ich ja schätze, dass du 14,5 Stunden in der Woche dort gearbeitet hast, oder? (zwinker zwinker)

Dann wärst du auf jedenfall unter den 15 Stunden pro Woche und unter 400 €, ergo wärst du dann laut Gesetz jederzeit erwerbslos gewesen. Somit konntest du mit einer Kündigung deine Gewerbslosigkeit gar nicht herbeirufen da du daher zu jederzeit Erwerbslos warst.

Dann kann es ja auch keine Sperre geben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe einen schriftlichen Vertrag in dem steht ich arbeite auf 400€ Basis, aber keine Stundenanzahl.
 
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