Win 7 Ultimate

I_am_Potatoe

Lt. Commander
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Ich brauche für eine Präsentation irgentein Win7 Ultimate (egal ob Testversion, gecrackte Vollversion, etc......)

mein Problemm, ich habe keine Lust mir eine Vollversion zu kaufen, und keine Ahnung wo ich das sonst herbekomme.

Hab ihr eine Ahnung
 

Wilhelm14

Fleet Admiral
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I_am_Potatoe

Lt. Commander
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oke, danke
 

Schildkröte09

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Seit wann ist eine Nutzung OHNE Lizenzkey ILLEGAL ?
30 Tage nutzbar dürfte in der Regel reichen. Wenn nicht kann auch nochmals 3 x 30 Tage verlängert werden.

Und illegal ist das meines Wissens nach nicht !
Und: Wie man eine Ultimate Version von einem anderen Versionsdatenträger installiert bekommt, hat Wilhelm14 schon bestens erklärt bzw. verlinkt.

Aus den Posts von needy93 geht eindeutig hervor, das er es ja nicht langfristig nutzen möchte.

Viele Grüße
 
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unawave

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Zitat von Schildkröte09:
Seit wann ist eine Nutzung OHNE Lizenzkey ILLEGAL ?
Zumindest so würde ich den entsprechenden Passus in den Lizenzbestimmungen verstehen:
Zitat von Windows 7 Lizenzbestimmungen:
4. OBLIGATORISCHE AKTIVIERUNG.

Wenn die Software ordnungsgemäß lizenziert ist, verfügen Sie vor der Aktivierung über das Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt zu verwenden.

Zitat von Schildkröte09:
30 Tage nutzbar dürfte in der Regel reichen. Wenn nicht kann auch nochmals 3 x 30 Tage verlängert werden.
Und da diese "3 x 30 Tage Verlängerung" in der Registry gespeichert wird (und damit auch wieder rücksetzbar ist), kann man den Zeitraum bis zur Aktivierung beliebig verlängern. Und dieses Verfahren widerspricht diesmal nicht den Lizenzbestimmungen:
Zitat von Windows 7 Lizenzbestimmungen:
Sofern die Software nicht aktiviert wird, haben Sie kein Recht, die Software nach dem für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt zu verwenden.
Dort steht also nichts von "30 Tage Frist" oder "30 Tage + 3 x 30 Tage", sondern - unkonkret - "für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt"; ohne, daß "zulässiger Zeitpunkt" irgendwo genannt wird.
 

Schildkröte09

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Nun weiß man auch, das die Lizenzbestimmungen von Microsoft NICHT nach deutschem Recht angewendet werden können.
Ich kann mir nicht denken, das eine solche Benutzung oder Verlängerung des Testzeitraums nach deutschem Recht illegal ist. Sonst dürften PC Zeitungen nicht immer wieder darüber schreiben und Microsoft hätte schon lange etwas dagegen unternommen, wenn es nach deutschem Recht illegal wäre.

Also, jetzt jeden der dies anwendet, als Straftäter hinzustellen, wäre maßlos übertrieben. Denn wer illegal handelt, ist ein Straftäter, darüber sind wir uns doch im klaren, oder ?

Nichts desto Trotz @Unawave, deine Seiten sind super, auch für mich gerne Anlaufstelle und nur zu empfehlen.
www.unawave.de

Viele Grüße
 
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Wilhelm14

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Edit: Hallo! :)

Zitat von Wilhelm14:

Gleich im ersten Antwort-Post ist doch die 90-Tage-Technet-Version verlinkt. Die sollte immer passen, ohne wenn und aber.

Zitat von Schildkröte09:
Nun weiß man auch, das die Lizenzbestimmungen von Microsoft NICHT nach deutschem Recht angewendet werden können...

Generell schon. Enthält ein Vertrag dem Gesetz nicht konforme Klauseln, sind diese natürlich nichtig. Wo kommt jetzt die häufig auftretende Aussage her, dass die EULA nicht dem Gesetz entspräche? Ich meine, dass stammt noch von vor 10 Jahren, als Microsoft bei Komplett-PCs das Betriebssystem binden wollte. Zu einem sollten diese Lizenzen nicht auf andere Rechner übertragen werden. Zum anderen sollten OEM/SB-Lizenzen nicht für Endkunden zu beziehen sein. Das stand so in der EULA, weil Microsoft es gerne gehabt hätte. Der Bundesgerichthof wieß vor 10 Jahren MS ab. http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software#BGH-Urteil_vom_6._Juli_2000

Seit dem sehen die EULAs von MS anders und wieder gesetzeskonform aus. Aktuelle EULAs erlauben ausdrücklich die Lizenzübertragung. MS verbietet in der Hinsicht nichts. Etwas ausgeholt, wo die Meinungen herrühren, Windows dürfe nicht übertragen werden oder die EULAs wären nichtig. :)

Zum Thema 30/120 Tage. Ich würde sagen, da hat Microsoft recht. Nur weil es sich technisch wie Shareware verhält, darf es nicht so benutzt werden. Es gibt kein Urteil, das dem Nutzer einen Testzeitraum einräumt.
 
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Schildkröte09

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Wilhelm14: Aber bisher auch kein Urteil, das dem Nutzer den Testzeitraum verbietet. Also Grauzone.
Das die Möglichkeit zur Verlängerung des Testzeitraumes existiert, kann nur von Mcirosoft so festgelegt worden sein, sonst würde der Befehl den du ja auch kennst zum verlängern nicht geben. Wenn er nur für Firmen oder Microsoft gedacht war, dann hat Microsoft Pech, wenn es durch die Verbreitung von PC Zeitschrifften an die Allgemeinheit gelangte. Ich sehe das ähnlich wie die "Hintertüren" in PC Spielen, sich durch Cheats durch die Spiele zu mogeln.
Gleiches Recht für alle. Der User hat die "Hintertür" nicht erschaffen.

Der Befehl zum verlängern ist bekannt und Microsoft kann sich nicht beschweren, weil er bekannt wurde. Aber das jetzt als ILLEGAL zu sehen, halte ich für absurd.

Viele herzliche Grüße
 
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unawave

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Zitat von Wilhelm14:
Gleich im ersten Antwort-Post ist doch die 90-Tage-Technet-Version verlinkt. Die sollte immer passen, ohne wenn und aber.
Doch, da gibt es schon eine Menge "wenn" und "aber":
Gleich zu Anfang in der von dir verlinkten Seite steht:
Diese Version wurde speziell für IT-Professionals entwickelt
Zudem braucht man einen Microsoft-Account um an den Download heranzukommen.
Und um an den Download heranzukommen muß man in einem Formular anhakeln, daß man IT-Profi ist – ansonsten kommt man nicht zum Download-Link.

Deinen weiteren Äußerungen zur Gültigkeit der Lizenzbestimmungen kann ich nur voll und ganz zustimmen. Es ist ein hartnäckiger Irrglaube, daß nur weil einmal die eine Lizenzbestimmung für ungültig erklärt worden ist, in der Folge alle anderen Lizenzbestimmungen von anderen Produkten als ganzes ungültig sind.

Zitat von Schildkröte09:
Ich kann mir nicht denken, das eine solche Benutzung oder Verlängerung des Testzeitraums nach deutschem Recht illegal ist. Sonst dürften PC Zeitungen nicht immer wieder darüber schreiben
Auch diese Schlußfolgerung halte ich für gewagt. PC Zeitungen dürfen durchaus über illegales berichten. Aktuelles Beispiel: Das Computermagazin c't hatte in einer Online-Ausgabe über ein DVD-Kopierprogramm berichtet mit dem sich kopiergeschützte DVDs kopieren lassen. Vertreter der Filmindustrie sind dagegen gerichtlich vorgegangen. Aber nicht gegen den Bericht an sich. Sondern gegen den Link im Online-Artikel. Damit sollte eine Verbreitungsförderung / Störermithaftung gegeben sein. Die Klage der Vertreter der Filmindustrie wurde aber abgewiesen – weil kein Link zum DVD-Kopierprogramm vorhanden war, sondern nur ein Link zur Startseite des Kopierprogramm-Herstellers.

Zitat von Schildkröte09:
Ich kann mir nicht denken, das eine solche Benutzung oder Verlängerung des Testzeitraums nach deutschem Recht illegal ist.
Den Begriff "Testzeitraum" gibt es in den Lizenzbestimmungen überhaupt nicht. Es geht um den "Aktivierungsraum". Und um den nutzen zu dürfen, muß eine gültige Lizenz vorliegen – so verstehe ich den oben von mir zitierten Passus in den Lizenzbestimmungen.

Über die Verlängerung des Aktivierungszeitraumes steht in den Lizenzbestimmungen nichts – und deshalb halte ich das für völlig legal. Der Befehl zur Verlängerung des Aktivierungszeitraumes ist auch auf einer Microsoft-Seite dokumentiert – allerdings nur für Vista. Hier die Quelle:
Zitat von Microsoft:
... können Sie stattdessen das Skript Slmgr.vbs mit dem Parameter /Rearm ausführen. Durch dieses Skript wird der Aktivierungszähler zurückgesetzt, .... Sie können den Aktivierungszähler für Computer mit Windows Vista und Windows Server 2008 dreimal zurücksetzen. Für Computer mit Enterprise-Editionen von Windows Server 2008 können Sie den Aktivierungszähler fünfmal zurücksetzen.
Der gleiche Befehl funktioniert aber auch unter Windows 7. Wenn Microsoft etwas dagegen hätte, wäre es für Microsoft ein leichtes gewesen, diesen Befehl in Windows 7 zu deaktivieren (oder bei einem späteren Update).

Zitat von Schildkröte09:
und Microsoft hätte schon lange etwas dagegen unternommen, wenn es nach deutschem Recht illegal wäre.
Auch daraus abzuleiten, daß es erlaubt ist nur weil dagegen nicht vorgegangen wird, halte ich für falsch. Wenn ein Nicht-Behinderter auf einem Bekindertenparkplatz parkt kann man nicht daraus ableiten, daß, wenn er kein Knöllchen bekommen hat, das erlaubt ist.
 

Schildkröte09

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Danke @Unawave und @Wilhelm14 für diese ausführliche Stellungnahme zu dem lebendigen Thema "Lizenzbestimmungen", wo heute selbst Fachleute immer noch dran verzweifeln. Woran jedoch Microsoft selbst für verantwortlich ist.

Eure Ausführungen hören sich ziemlich verständlich an.

Was ich und ich denke auch tausende mit mir, Microsoft anlasten, sind die ständigen Schwierigkeiten mit den Aktivierungen und das sich Microsoft im Falle der Verweigerung einer Aktivierung, den Usern NICHT öffnen und erklären will. In letzter Zeit mehren sich die Fälle, das User IHRE legale Windows Version weder via Internet noch telefonisch aktivieren können.

Microsoft fördert also die nicht ganz legale Art, sein Windows für diese Hürden zu umgehen bzw. herauszuschieben.
Man kann nur hoffen, das sich in nächster Zeit endlich jemand finden wird, gegen Microsoft eine Klage anzusteuern.

Dieses Vorgehen von Microsoft ist eindeutig illegal und sollte auch notwendige Konsequenzen nach sich ziehen.
Dabei lasse ich auch die Ausrede nicht gelten, es könnte sich ja um eine illegale Kopie handeln, weil z.B. mehr als 8 oder 9 mal aktiviert wurde. Wie oft der User sein legales Windows aktivieren möchte, sollte dem User überlassen sein. Wenn ich als Nutzer ein Produkt kaufe, habe ich ein lebenslanges Nutzungsrecht an diesem Produkt, und wenn ich es verkaufe, übertrage ich das Nutzungsrecht.
Immer öfters nach einer abgewiesenen Aktivierung seitens Microsoft, sollen die User eine äußerst kostenpflichtige 0900 Rufnummer anrufen, die 75,- € pro Anruf kosten soll. Das schlägt dem Fass den Boden aus und ist eine Abzocke auf großem Stil.

Hierfür sollten sich alle Betroffenen zusammenschließen und diesem Vorgehen einen eisernen Riegel vorschieben. Weil ein User alleine nicht die notwendigen Mittel hat, Schritte dagegen einzuleiten.

Was ich damit ausdrücken will : Erst wenn Microsoft eindeutig nach deutschem Recht handelt, können sie auch selbst verlangen, das die User sich ihren Lizenzbestimmungen beugen. Natürlich nur dann, wenn diese eindeutig auf deutsches Recht abgestimmt sind.

Viele Grüße und nochmals Danke.
 
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unawave

Lieutenant
Dabei seit
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Zitat von Schildkröte09:
Was ich und ich denke auch tausende mit mir, Microsoft anlasten, sind die ständigen Schwierigkeiten mit den Aktivierungen und das sich Microsoft im Falle der Verweigerung einer Aktivierung
Ich habe bisher noch von keinem belegbaren Fall gehört, daß Microsoft die Aktivierung verweigert hat. Und ich lese auch in vielen englischsprachigen Foren mit – auch dort habe ich nie davon gehört.

Zitat von Schildkröte09:
Man kann nur hoffen, das sich in nächster Zeit endlich jemand finden wird, gegen Microsoft eine Klage anzusteuern.
Dazu wird es Microsoft nicht kommen lassen, da würden sie verlieren und dann gäbe es einen Präzedenzfall, auf den sich jeder berufen könnte.
 
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