Win7 über MSDNAA - Wie viele Lizenzen

@FatEric: Falsch. Du musst nicht "registrieren", du musst "aktivieren".
Und wir reden nicht aneinander vorbei, du verstehst es nur nicht.

@Straßdörfler: Dafür hätte ich gerne die entsprechende Passage in den Lizenzvereinbarungen.

Edit:
http://msdn.microsoft.com/de-de/academic/dd547439 schrieb:
Wofür darf ich die Software nutzen?
Du darfst die Software aus der MSDN AA sowohl auf den Rechnern der (Hoch)Schule als auch an Deinem privaten Rechner unbegrenzt nutzen. Die Lizenzen bleiben auch nach Deinem Schul-/Studienabschluss gültig, sind aber nicht für den kommerziellen Einsatz zugelassen. Es gelten in allen Fällen die Lizenzbestimmungen (EULA) der MSDN AA.
Kann mich daran erinnern dass ich es bei MS auch schon anders gelesen hab... ich suche weiter :-)

@Harzerakas: Welchesn Support?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt irritiert ihr mich aber.

Also auf dem Wisch hier den ich habe steht auch "MSDNAA". Und ich musste vorher unterschreiben, das ich die Lizenz nur für 1 PC nutzen , nicht andere andere weitergeben darf etc.

Wie gesagt ich habe es von der Berufsschule, bin also kein Student. Vielleicht ist das Prozedere hier anders.
 
@shadow_one

Und da wird vielleicht auch der Unterschied liegen :)
Vielleicht ist's bei Euch in der Berufsschule so geregelt, dass pro Nutzer nur eine Lizenz vergeben werden darf. Aber beim MSDNAA (mit Login im Internet) kannst Du alles abrufen und nix wird per Zettel ausgehändigt.

@Harzerkas

Hast Du das mal überprüft, ob du jeweils mit SP1 und einmal ohne ziehen kannst? Ich hab x64 ohne SP1 schon installiert und komm deswegen an die mit SP1 nicht ran.
 
Also es sind bei mir (FH) sogar 8 verschiedene Keys.
(Das hat uns der Prof mehrfach gesagt, dass man auch nach exmatrikulation die Keys verwenden draf, das sei mit MS abgesprochen)
 

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Hatte mich damals auch ewig wegen diesem Thema durch etliche Foren gelesen.

Nach 3 Telefonaten mit dem M$-Support hatte ich endlich mal einen äußerst kompetenten Herrn erwischt.

Die Lage ist klar. Diese Lizenzen gelten nur für ein einziges Betriebssystem. Du darfst es neu installieren und aktivieren(bestimmte Anzahl - dann musst du es per Telefon machen) aber nicht parallel auf verschiedenen PCs nutzen.

Technisch gesehen funktioniert das allerdings. Inwieweit dann irgendwann später dadurch mal die Updatefunktion oder ähnliches abgeschaltet wird kann noch keiner sagen.
 
1668mib schrieb:
@Shio: Schön, dass du Rechtsverstöße offen im Internet zugibst.
Normalerweise geht man dafür mal zur Beichte, so dass es nicht jeder mitbekommt und einer Schweigepflicht unterliegt...

wo ist dein problem? bei mir kam damals keine information das ich meinen key nur 1mal benutzen darf, zumal ich (glaub ich) sogar 2 keys bekommen hab für die dt. 64bit version.
da musste man nichst akzeptieren, man bekam nach dem kauf direkt die lizenz angezeigt und nix vonwegen das man die nur einmal benutzen darf.
deswegen probierte ich es ja auf dem NB aus und auf wundersame weise klappte das sogar (hatte ich nicht mit gerechnet)

aber weißte was? ich bin sogar schonmal über ne rote ampel gegangen!
 
@1668Mib du scheinst ja schon Ahnung zu haben. Finde deinen Ton aber (sorry) echt unfreundlich. Dann bin ich halt einfach zu doof dafür.
Ergänzung ()

NetFire schrieb:
Die Lage ist klar. Diese Lizenzen gelten nur für ein einziges Betriebssystem. Du darfst es neu installieren und aktivieren(bestimmte Anzahl - dann musst du es per Telefon machen) aber nicht parallel auf verschiedenen PCs nutzen.

Wahnsinn. Klare Aussage! Mehr wollt ich nicht. versteht auch einer, der zu doof ist.
Gut. Ist ja nicht so, dass ich noch Lizenzen frei habe. Ich wollte es einfach interessehalber wissen.
 
So viel Halbwissen und doppelte Infos.

Fakt ist:
Das Windows 7 aus MSDNAA lässt sich mit einem Key (= eine Lizenz) auf 2x verschiedenen Rechnern installieren und nutzen. Habe ich selbst schon gemacht bei meiner Freundin, alter Laptop und neuer Laptop. Doch das geht nicht ewig, nach ein paar Wochen hat einer der beiden Laptops gemeldet, ich solle die Aktvierung erneut ausführen. Microsoft merkt also durchaus, wenn ein Key auf mehreren Rechnern in Benutzung ist.

@1668mib:
Um deiner Moral-Predikt vorzubeugen: Ja, ich weis das war nicht im Sinne der EULA.
 
@Straßdörfler:
Also hier ist der Passus auf den ich mich beziehe
Sie dürfen die Software nur für nicht kommerzielle Zwecke verwenden, u. a. für Lehre und Forschung, beim Entwickeln und Testen von Projekten im Rahmen der Aufgabenstellungen des Kurses, bei Examen oder für persönliche Projekte. Sie dürfen MSDNAA-Software nicht für die Entwicklung kommerzieller Software verwenden. Wenn Sie keine Kurse der Lehreinrichtung mehr belegen, sind Sie nicht mehr zum Bezug von MSDNAA-Software berechtigt. Sie dürfen jedoch auf Ihrem Computer bereits installierte Produkte weiterverwenden, vorausgesetzt, Sie halten sich weiterhin an die MSDNAA-Programmrichtlinien.
Explizit gesagt, dass man sie nicht für Neuinstallationen nutzen darf, steht da nicht.

@Shio: Und wieder einer, der denkt "Was geht ist legal"... oO
Aktiviert heißt nicht unbedingt "legal".
Und "Unwissenheit" ist im Übrigen kein Schutz vor "Strafe" (um beim Zitat zu bleiben).

@The_Virus: Ob "legal" oder "nicht legal" hängt nicht davon ab, ob Microsoft es merkt
 
Zuletzt bearbeitet:
1668mib schrieb:
@Straßdörfler:
Also hier ist der Passus auf den ich mich beziehe

Explizit gesagt, dass man sie nicht für Neuinstallationen nutzen darf, steht da nicht.

Es steht dort aber auch nicht, dass neuinstallationen verboten sind. Es steht dort, der Bezug ist nicht mehr erlaubt. Bezogen habe ich es aber bereits! Da könnten wir jetzt noch wirklich die ganze Nacht streiten.
 
bei meiner uni steht auf der info site, das die lizenzen auch nach ausscheiden aus der HS ihre gültigkeit behalten.
da würde ich jetzt sagen, solang es meine lizenz ist, darf ich damit auch neuinstallieren.
 
Um es nochmal auf den Punkt zu bringen:
Eine Lizenz = ein Key = ein Rechner !
Mehrfach-Installationen mit dem gleichen Key auf zwei Rechnern sind illegal und selbst wenn, würde es nicht lange funktionieren. ;)
 
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@FatEric: Schön dass du meine Aussage erst mal wiederholst. oO
Ich streite jetzt auch nicht mehr darüber. Da es nicht klar da steht, scheint es wohl in Ordnung zu sein. Mag sein, dass es früher auch mal anders war.
 
Shio schrieb:
bei meiner uni steht auf der info site, das die lizenzen auch nach ausscheiden aus der HS ihre gültigkeit behalten.
da würde ich jetzt sagen, solang es meine lizenz ist, darf ich damit auch neuinstallieren.

Und so sehe ich das eben auch. Das hat jetzt nichts mit gleichgültigkeit zum tun, aber ich habe keine Lust mich Stundenlang damit befassen zu müssen ob ich jetzt was Unrechtes tue oder nicht. Hätte ja nichts dagegen, wenn Microsoft die Keys für die Aktivierung sperrt wenn das Studium beendet ist. Aber scheinbar machen sie es nicht.
Klar scheint zu sein. Ein Key hat eine Lizenz und fertig!
 
Wobei ich mich wiederhole: Aktiviert heißt nicht unbedingt legal :-)
Aber scheint in Ordnung zu sein. Achte eben, dass du nicht mehr Windows-Installationen machst als du Lizenzen hast.
 
Also bei uns ist es so, dass man für verschiedene Varianten jeweils einen Key bekommen kann. Diesen kann man dann aber auch immer für das gleiche Produkt nutzen.
Also ich kann pro Sprache 2 Keys (32/64 bit) bekommen. Mit 3 Sprachen kann ich mir also 6 Keys holen und dann 6 mal Deutsch 64 Bit installieren. Wer weiß was die MS Spezialisten sich dabei gedacht haben. Fänds cool wenns mal Office gäbe, statt X-mal Windoof. ;)

Die Lizenzen bleiben gültig, wird bei uns auch mehrfach drauf verwiesen. Man kann halt nur keine neuen mehr beantragen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Gültigkeit und so =))
1668mib schrieb:
Wobei ich mich wiederhole: Aktiviert heißt nicht unbedingt legal :-)
Aber scheint in Ordnung zu sein. Achte eben, dass du nicht mehr Windows-Installationen machst als du Lizenzen hast.

Und das war mein Problem von Anfang an. Ich wusste/weiß nicht wie viele Lizenzen ich für den Key habe. Da kann ich so viel darauf achten wie ich will. Naja ist ja jetzt auch egal. Im großen und ganzen weiß ich, was ich wissen wollte.
 
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