Trotz dieses Urteils bezüglich der OEM-Lizenzen gibt es nach wie vor auch eine legale Hardwarebindung.
Es kommt auf die Art deiner Lizenz an.
Gib in der Eingabeaufforderung ein: "
slmgr.vbs /dli". Dann siehst du welche Art Lizenz du besitzt:
- RETAIL Channel – Vollversion ohne Hardwarebindung, keine vorinstallierte Version, sondern einzeln gekauft.
- OEM_COA_NSLP – OEM-Version ohne Hardwarebindung (NSLP = Non System-Locked Preinstallation)
- OEM_COA_SLP – OEM-Version mit Hardwarebindung, Lizenzschlüssel im BIOS abgelegt (SLP = System-Locked Preinstallation)
Es geht bei der Hardwarebindung
nicht darum ob du die Lizenz auf einen anderen Rechner übertragen kannst oder nicht,
sondern darum ob du die Lizenz einzeln ohne Hardware kaufen/verkaufen kannst.
Es gibt Retail-Lizenzen, die du auf einen anderen Rechner übertragen kannst und auch einzeln kaufen und verkaufen kannst.
Es gibt OEM-Lizenzen, die du (in Deutschland) auf einen anderen Rechner übertragen kannst und auch einzeln kaufen und verkaufen kannst.
Und es gibt OEM-Lizenzen, bei denen die Seriennummer im BIOS des Rechners hinterlegt ist.
Diese kannst du nicht ohne die Hardware weiterverkaufen und du kannst diese im BIOS hinterlegte Seriennummer auch nicht auf ein anderes Mainboard übertragen.
Hier greift die Hardwarebindung. Rechtlich ist das völlig einwandfrei.
Du kaufst dir z.B. einen Laptop mit vorinstalliertem Windows. Es kann durchaus sein das die Seriennummer dann nur im BIOS gespeichert ist.
Du hast in dem Fall ein
Komplettpaket gekauft, Hardware+Software. Du kannst den Rechner so nutzen und auch komplett inkl. Betriebssystem wieder verkaufen.
Du kannst den Rechner nur nicht ohne Betriebssystem verkaufen und das mitgekaufte Windows einzeln auf einem anderen Rechner weiterverwenden.
Die gerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 2000 sagt nur das du OEM-Lizenzen einzeln kaufen/verkaufen kannst.
Du bist in Deutschland (und in einigen anderen Ländern) also nicht gezwungen eine deutlich teurere Retail-Lizenz kaufen zu müssen.
Machst du ein Upgrade von z.B. Windows 7 auf Windows 10, bleibt die ursprüngliche Windows 7 OEM-Lizenz weiterhin eine OEM-Lizenz.
Die einzige Ausnahme macht Microsoft indem du so eine Upgrade-Lizenz nicht auf einen anderen Rechner übertragen kannst.
Dann erlischt die Aktivierung. Bei einer Retail-Lizenz ist das kein Problem.
Ein Problem stellt aber auch das nicht dar, da man aktuell immer noch Windows 10 auch mit einer Windows 7 oder 8(.1) Seriennummer aktivieren kann.
Lediglich diejenigen bei denen die Seriennummer im BIOS hinterlegt ist oder die, die Windows illegal installiert haben, haben dann ein Problem.