Windows 10 Lizenz übernehmen?

KnolleJupp schrieb:
...funktioniert die Übertragung der Lizenz auf einen anderen Rechner gar nicht.

Bei meinem kompletten Wechsel der Infrastruktur von einem Xeon E3-1230v3 mit H87 Board auf den Ryzen 5 2600X mit B450 Board hat das funktioniert. Musste nur neu aktivieren.

Scheint aber wohl nicht immer der Fall zu sein, wenn du dort negative Erfahrungen hast.
 
Der original Win7-Key aus dem Bios des alten Mainboards wird auf jeden Fall benötigt. Daran gibt es keinen Zweifel.
Die Windows 10-Aktivierung wird dann sehr wahrscheinlich auf dem neuen Rechner, nach Eingabe des besagten Keys, funktionieren. Denn Microsoft speichert keine Keys irgendwo ab und überprüft auch nicht jeden Rechner auf dieser Welt, ob alles rechtmäßig ist.

Gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt eine solche Handlung aber sehr wohl. Darüber muss man sich im Klaren sein. Aber jeder so, wie er möchte.
OEM-Lizenzen sind nicht übertragbar und an den entsprechenden Rechner gebunden. Das Auslesen des Keys aus dem Bios und das Wiederverwenden auf einem anderen System ist definitiv nicht erlaubt, auch in der EU nicht.

lolyx123 schrieb:
Ich denke das wird morgen funktionieren
Ich denke nicht.
 
Nun, bei mir ging es nicht.

Von Windows 7 auf Windows 10, Microsoft-Konto angelegt.
Rechner ausgetauscht, Mainboard, CPU, Arbeitsspeicher, Laufwerke usw. neu.
Beim Aktivieren konnte ich die alte Lizenz nicht auf den neuen Rechner übertragen. (Und ich weiß wie das geht.)

Der Microsoft-Support meinte auch das das so nicht vorgesehen ist bei Upgrade-Versionen, diese würden nur auf dem Rechner akzeptiert auf dem das Upgrade gemacht wurde.
(Gut, die erzählen viel, wenn der Tag lang ist.)

Da ich den Windows 7 Key dummerweise nicht mehr hatte, musste ich eben eine neue Lizenz kaufen. Das hat dann natürlich sofort funktioniert.
Das heißt natürlich nicht das es bei anderen vielleicht doch funktioniert. Aber das war eben meine Erfahrung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider erzählt auch der Support von Microsoft manchmal (öfters) Mist.

In DE ist eine Hardwarebindung nicht zulässig - auch und speziell nicht bei OEM Lizenzen
 
Scotty40 schrieb:
In DE ist eine Hardwarebindung nicht zulässig - auch und speziell nicht bei OEM Lizenzen
Wenn man die Software einzeln erwirbt, darf diese nicht an eine Hardware gebunden sein oder werden.
Ist diese Software in einem Paket mit der Hardware gekauft worden, dann ist diese Software an die Hardware gebunden und darf auf anderer Hardware nicht verwendet werden.
 
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Bei Windows 7 hatten die Geräte doch einen Coa Aufkleber.
Den Bios Key gibt es doch erst ab Windows 8.0
Wenn bei den Windows 7 OEM Geräten ein Key im Bios ausgelesen wird von den Tools dann funktioniert der nicht weil das nicht der Key zum aktivieren ist.
 
Micha45 schrieb:
Ist diese Software in einem Paket mit der Hardware gekauft worden, dann ist diese Software an die Hardware gebunden und darf auf anderer Hardware nicht verwendet werden.
Scotty40 schrieb:
In DE ist eine Hardwarebindung nicht zulässig - auch und speziell nicht bei OEM Lizenzen

Hier würde mich wirklich mal interessieren, was jetzt mit Bezug zu Windows 10 gilt. Die einen sagen das eine, die anderen sagen das andere. Gibt es auch Belege, z.B. in Form von Gerichtsurteilen? Oder woher nehmt ihr die Gewissheit, das eine oder das andere Behaupten zu können?
 
Das man OEM-Software in Deutschland auch ohne Hardware einzeln verkaufen darf, dass ist schon im Jahr 2000 gerichtlich entschieden worden. Also vor beinahe 20 Jahren.

Windows 10 z.B. https://geizhals.de/microsoft-windows-10-home-64bit-deutsch-pc-kw9-00146-a1288379.html oder https://geizhals.de/microsoft-windows-10-pro-64bit-deutsch-pc-fqc-08922-a1288391.html
wird in Deutschland ganz regulär und völlig legal als DSP (Delivery Service Partner) bzw. SB (System Builder) Version einzeln verkauft.
Das sind dann OEM-Lizenzen (Original Equipment Manufacturer - Originalhersteller oder Erstausrüster), die im Rest der Welt nur in Verbindung mit Hardware, also z.B. in Verbindung mit einem Fertig-Rechner, verkauft werden.

Daneben gibt es noch die "richtigen" Retail-Versionen.

Bei Windows 10 gab/gibt es eine Besonderheit. Denn Microsoft hat Windows 10 kostenlos ausgegeben, aber nur wenn vorher Windows 7 oder 8(.1) auf dem Rechner installiert war und man ein Upgrade macht.
Das wurde irgendwann mal eingestellt von Microsoft. Aber man konnte noch eine ganze Weile nach dem Ende dieser Aktion trotzdem kostenlos upgraden, wenn man angab den Rechner als Unterstützung für körperliche Einschränkungen zu brauchen.

Bei dem Upgrade wird/wurde ein Hash-Wert generiert, anhand der genutzten Hardware und dieser bei Microsoft gespeichert.
So konnte man Windows 10 problemlos ohne Eingabe einer Seriennummer später erneut aktivieren.

Ändert man die Hardware, kauft sich z.B. einen neuen Rechner, kann man aber nicht mit dieser Upgrade-Lizenz auf den neuen Rechner umziehen.
Aber das ist immer noch kein Problem, denn auch heute noch kann man Windows 10 mit einer Windows 7 oder 8(.1) Seriennummer aktivieren.

Das heißt du hast eine Windows 7 Lizenz. Hast das kostenlose Upgrade auf Windows 10 gemacht.
Jetzt den Rechner ausgetauscht und kannst trotzdem Windows 10 installieren und mit deiner Windows 7 Seriennummer aktivieren.

In die Röhre gucken nur die, die Windows 7 illegal installiert hatten. Denn da klappte zwar das Upgrade auf Windows 10 einwandfrei.
Aber diese Leute haben eben keine legale Windows 7 Seriennummer, mit der sie jetzt Windows 10 auf einem neuen Rechner wieder aktivieren könnten.

Viel interessanter ist die Frage wann eine Lizenz legal ist und wann nicht, aber dazu gibt es hier einen eigenen Thread.
 
Oder woher nehmt ihr die Gewissheit, das eine oder das andere Behaupten zu können?
Ich… brauche da keine Gewissheiten - mir genügen nackte Fakten. Eine Lizenz ist eine Lizenz ist eine Lizenz. Und eine Lizenz ist nichts denn eine Benutzungserlaubnis - die ich auf verschiedene Weisen erwerbe.
So ein Erwerb geht allgemein mit einem Kaufbeleg einher.

Da wäre der Kauf direkt bei MS (bzw. von MS). Oder der Kauf eines Rechners mit Lizenz, in einfachen Worten OEM, vorinstalliertes WIN. Oder ein W7 (8, 8.1) das ich auf 10 upgraden kann..

Schlüsselelemente sind die Gelegenheit WIN installieren zu müssen und der zum Aktivieren erforderliche Key. Denselben habe ich auf ›Papier‹ (direkt von MS) oder vom Aufkleber (W7…) Oder aber ich habe keinen [warum auch immer] und im BIOS ein hinterlegter übernimmt das Aktivieren.
Und Letzteres ist ein Loch in das man fallen kann und das sich mir immer noch nicht erschließt.

Nun zum Kaufvertrag des Rechners. Auf der Packung (und damit »nicht überraschend«) oder/und dem Kaufbeleg müsste vermerkt sein, dass die erworbene Lizenz nur für dieses individuelle Gerät gilt. Hier hilft nur Auge auf und lesen. Das wäre diese ominöse Hardwarebindung - und sie wäre hier durchuas gültig und geltend.
Wenn solches nicht vermerkt ist gibt es keinen Grund nicht das Betriebssystemlose Gerät weiterzuverkaufen oder - freiwillig oder mit Pech - es essentiell zu verändern. Und vor allem die Lizenz zu behalten (oder sogar diese zu verkaufen). Der nennenswerte Haken: wo ist der Key diese Lizenz nutzbar zu machen?

Also alles rechtliche Fragen, keine technischen.

CN8
 
Wer gräbt denn hier den uralten Thread von März aus?
 
Moin moin und Danke für die Hilfe. Mir geht es hauptsächlich um die Hardwarebindung.
Meine zitierten Aussagen von Micha und Scotty:
A sagt, Hardwarebindung ist zulässig. B sagt, Hardwarebindung ist nicht zulässig.
Es kann ja nur eins von beidem stimmen.

Entweder die Praxis von Großhändlern, vorinstallierte Windows-10-Komplettrechner ohne Aktivierungskey (und somit ohne die Möglichkeit, die Lizenz auf anderer Hardware als der dort gekauften weiter zu beetreiben) nun in D legal oder nicht?
 
Trotz dieses Urteils bezüglich der OEM-Lizenzen gibt es nach wie vor auch eine legale Hardwarebindung.
Es kommt auf die Art deiner Lizenz an.
Gib in der Eingabeaufforderung ein: "slmgr.vbs /dli". Dann siehst du welche Art Lizenz du besitzt:
  • RETAIL Channel – Vollversion ohne Hardwarebindung, keine vorinstallierte Version, sondern einzeln gekauft.
  • OEM_COA_NSLP – OEM-Version ohne Hardwarebindung (NSLP = Non System-Locked Preinstallation)
  • OEM_COA_SLP – OEM-Version mit Hardwarebindung, Lizenzschlüssel im BIOS abgelegt (SLP = System-Locked Preinstallation)
Es geht bei der Hardwarebindung nicht darum ob du die Lizenz auf einen anderen Rechner übertragen kannst oder nicht,
sondern darum ob du die Lizenz einzeln ohne Hardware kaufen/verkaufen kannst.

Es gibt Retail-Lizenzen, die du auf einen anderen Rechner übertragen kannst und auch einzeln kaufen und verkaufen kannst.
Es gibt OEM-Lizenzen, die du (in Deutschland) auf einen anderen Rechner übertragen kannst und auch einzeln kaufen und verkaufen kannst.

Und es gibt OEM-Lizenzen, bei denen die Seriennummer im BIOS des Rechners hinterlegt ist.
Diese kannst du nicht ohne die Hardware weiterverkaufen und du kannst diese im BIOS hinterlegte Seriennummer auch nicht auf ein anderes Mainboard übertragen.
Hier greift die Hardwarebindung. Rechtlich ist das völlig einwandfrei.

Du kaufst dir z.B. einen Laptop mit vorinstalliertem Windows. Es kann durchaus sein das die Seriennummer dann nur im BIOS gespeichert ist.
Du hast in dem Fall ein Komplettpaket gekauft, Hardware+Software. Du kannst den Rechner so nutzen und auch komplett inkl. Betriebssystem wieder verkaufen.
Du kannst den Rechner nur nicht ohne Betriebssystem verkaufen und das mitgekaufte Windows einzeln auf einem anderen Rechner weiterverwenden.

Die gerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 2000 sagt nur das du OEM-Lizenzen einzeln kaufen/verkaufen kannst.
Du bist in Deutschland (und in einigen anderen Ländern) also nicht gezwungen eine deutlich teurere Retail-Lizenz kaufen zu müssen.

Machst du ein Upgrade von z.B. Windows 7 auf Windows 10, bleibt die ursprüngliche Windows 7 OEM-Lizenz weiterhin eine OEM-Lizenz.
Die einzige Ausnahme macht Microsoft indem du so eine Upgrade-Lizenz nicht auf einen anderen Rechner übertragen kannst.
Dann erlischt die Aktivierung. Bei einer Retail-Lizenz ist das kein Problem.

Ein Problem stellt aber auch das nicht dar, da man aktuell immer noch Windows 10 auch mit einer Windows 7 oder 8(.1) Seriennummer aktivieren kann.
Lediglich diejenigen bei denen die Seriennummer im BIOS hinterlegt ist oder die, die Windows illegal installiert haben, haben dann ein Problem.
 
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Terrier schrieb:
Wer gräbt denn hier den uralten Thread von März aus?
Der thread war eingeschlafen bevor das Thema umfassend geklärt war ;-)
Ergänzung ()

Danke Knolle Jupp. Das klingt einleuchtend. Dann wäre es jetzt an denen, die sagen, dass ein gekoppelter Verkauf von Hardware/Windows 10 (digitale Lizenz im BIOS) nicht rechtens ist, diese Aussage mit Belegen zu unterfüttern.
Ergänzung ()

"Gib in der Eingabeaufforderung ein: "slmgr.vbs /dli". Dann siehst du welche Art Lizenz du besitzt:
  • RETAIL Channel – Vollversion ohne Hardwarebindung, keine vorinstallierte Version, sondern einzeln gekauft.
  • OEM_COA_NSLP – OEM-Version ohne Hardwarebindung (NSLP = Non System-Locked Preinstallation)
  • OEM_COA_SLP – OEM-Version mit Hardwarebindung, Lizenzschlüssel im BIOS abgelegt (SLP = System-Locked Preinstallation)"

und was bedeutet
"OEM_DM channel" ?
 
Zuletzt bearbeitet:
OEM_DM steht für Direct to Manufacturer. Du hast also ein Installationsmedium das nicht direkt von Microsoft stammt, sondern von einem Hersteller von Komplettsystemen.
Beliebtes Beispiel sind hier Windows Installations-DVDs von z.B. DELL, wo auch DELL drauf steht.
Oder es gibt auf der Festplatte eine vom Hersteller angelegte Recovery-Partition.

Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher...

Vermutlich - ich weiß es nicht sicher - ist es in dem Fall so das im BIOS keine Seriennummer hinterlegt ist, sondern nur ein Verweis auf einen OEM-Hersteller.
Windows ist dann aktiviert mit einer generischen, diesem Hersteller zugeordneten Seriennummer und einem, zu der im BIOS hinterlegten Hersteller-Kennung passenden digitalen Zertifikat.
Windows ist dann auch ohne Internetverbindung sofort aktiviert.

(Auf diese Art wurde früher gerne Windows 7 illegal aktiviert.)

Es kann sein das du einen Lizenzaufkeber auf dem Rechner hast, mit einer zusätzlichen individuellen Seriennummer, diese wird aber gar nicht verwendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein mir wurde mir vom Hersteller bereits gesagt das die digitale Lizenz im Bios ist. Dann habe ich wohl so eine Hardwarebindungs-Lizenz.
 
theape schrieb:
Hardwarebindung ist zulässig
Technisch zulässig, nicht rechtlich.
Früher konnte man die in Laptops und Fertigrechnern im BIOS hinterlegten Produktschlüssel nur mit speziellen Tools auslesen. Weil die verschlüsselt waren.
Heutzutage sind die im BIOS hinterlegten Keys im Klartext und man kann die mit einem einfachen PowerShell-Befehl auslesen.
 
2. Was für Keys liegen denn im BIOS? Dein Key oder ein Generischer der beim Hersteller einfach eingetragen wird? Mit so einem kann man relativ wenig anfangen wenn MS da was sperrt.

1. slmgr.vbs /dli ist eigentlich eine irrelevante Auskunftsquelle.
Bein Kauf muss unmissverständlich eine HW-Bindung angegeben sein(*). Taucht sie erst im EULA oder gar mit o.g. Kommando auf gilt sie als überraschende Klausel und ist damit nichtig.

(*) das ist immerhin durch die Vertragsfreiheit gedeckt

CN8
 
Ein Bios Key bei OEM Geräten Laptops, Tablets und Fertig OEM PCs gibt es seit Windows 8.
Bei dem OEM Urteil ging es nur um Windows 7 OEM Geräten mit Coa, Key mit DVD.

Einen Windows 8-10 Bios Key zu erfinden und an das Mainbord zu binden wurde damals nicht untersagt.
Geklagt hat ja auch noch kein Mensch.
Um Systembuilder Win7 / 8. x oder auch Windows 10 Keys ging es ja eh nie.
Die Keys nimmt euch keiner weg und die sind auch nicht Hardwaregebunden.

Einen aus dem Bios ausgelesener Windows 8.0 oder Windows 10 OEM Key kaufe ich auf jeden Fall nicht ohne das Laptop, Tablet oder Fertig OEM Medion / DELL Gerät.

Dell, Medion usw. OEM Keys mit Coa und DVD wie bei Windows 7 gibt es also seit Windows 8.0 auch nicht mehr.
Was die OEM Hersteller selbst nicht haben kann auch nicht auf dem Markt kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da sich hier ja bereits Leute mit Ahnung eingefunden haben, macht es wohl mehr Sinn hier kurz nachzuhaken, anstatt einen neuen Thread zu eröffnen.
Folgende Situation, folgendes soll passieren:

Rechner 1 aktuell Windows 10 Home (Kaufversion aus dem Elektromarkt)
Rechner 2 aktuell Windows 7 die Standard Version, war iirc auch eine Kaufversion damals

Rechner 1 soll auf Windows 10 Pro.
Frage: Geht das Upgrade auf Pro mit einem DSP/SB Key wie man ihn zB. bei Mindfactory oder Caseking etc. kaufen kann? Eine Neuinstallation direkt auf Pro würde ja eh funktionieren, aber das wäre erst irgendwann mal wieder geplant.

Rechner 2 soll die Lizenz von 1 übernehmen. Habe auch nicht vor hierzu das MS Upgrade zu nehmen, welches ja angeblich immer noch funktionieren soll, die Lizenz ist dann ja eh über.
Frage: Hat sich bei Windows 10 hier noch irgendwas geändert oder kann 2 einfach mit Keyeingabe von 1 neu installiert werden und es aktiviert sich? Auf 1 wurde nur ein lokales Konto genutzt.

Beide Rechner sind Eigenbau, nichts fertiges.
 
torquesque schrieb:
Rechner 1 soll auf Windows 10 Pro.
Unter "Alle Einstellungen -> System -> Info" ganz unten der erste Link:
"Produkt-Key ändern oder Windows-Edition aktualisieren"
Dort kann man dann den neuen Pro-Key eingeben und die Edition hochsetzen.

torquesque schrieb:
Rechner 2 soll die Lizenz von 1 übernehmen.
Das wird wohl funktionieren. Habe ich zwar so noch nie gemacht, dürfte aber eigentlich kein Problem sein.
Einfach Rechner 2 mit der Home neu aufsetzen und beim Setup den Home-Key eingeben.
Würde ich aber erst nach dem Aktualisieren von Rechner 1 auf die Pro machen.
 
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