AMDUser schrieb:
Wenn du Windows auf einem anderen PC verwenden willst, so gibst du beim Upgrade auf der Upgrade-Seite von Windows 8 die Lizenz von Vista an. In dem Augenblick verfällt offiziell die Vista-Lizenz für den weiteren Gebrauch.
Was für ein Quak. @AMDUser, wie kommst du dazu, so etwas zu schreiben ?
Auf einer Upgradeseite wird die Lizenz einer Vorversion abgefragt ? Auf welchen dubiosen Seiten bist du denn gelandet ?
ALso, Leute, auf keiner Upgradeseite wird irgendeine Lizenz abgefragt. Welche Lizenz einer Vorversion man für das Upgrade hernehmen will, bestimmt immer noch der User selbst. Die Hauptsache ist, die Version dieser Lizenz ist
Upgradeberechtigt !
Für das 29,99 €uro teure Upgrade sind Upgradeberechtigte Versionen = XP; Vista und Windows 7.
Für das 14,95 €uro teure Upgrade ist die Upgradeberechtigte Version = Windows 7.
Hat man also noch weitere Lizenzen zu Windows 7, wie XP oder Vista, bestimmt man für sich die Upgradeberechtigte Lizenz und muss aber dann unbedingt zum 29,99 €uro teuren Upgrade greifen, um Windows 7 weiterhin vollkommen legal nutzen oder auch verkaufen zu können.
Die Lizenz, die man für das Upgrade aufgeben will, darf rechtlich gesehen, nicht mehr eingesetzt werden.
Technisch gesehen, kann man die Version weiterhin einsetzen.
Da man mit dem Windows 8 Upgrade ohne Probleme eine Clean-Installation vornehmen kann, sollte man diese nach Möglichkeit auch nutzen. Damit man nicht öffentlich oder für Microsoft bestimmt, herausposaunt, auf welcher Vorversion man das Upgrade ausgeführt hat.
Denn was bei einem überstülpen über eine Vorversion für Daten erhoben werden und im System festgeschrieben wird, ist nicht bekannt. Wenn überhaupt.
Viele Grüße