Windows 8 Promotion Code verkaufen?

das.m1

Cadet 4th Year
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Hey Leute!

Mal eine kurze Frage. Und zwar hat es sich für nen Kumpel (leider) ergeben das er sich ein neues Notebook kaufen muss. Nun hat er ein, für ihn, passendes erhalten und dort ist win 7 home enthalten. Nun braucht er dieses jedoch nicht da wir von der Uni ein Win 7 erhalten haben. Nun kam uns als erstes in den Sinn das Win 7 (bzw den key) zu verkaufen, soweit ja kein problem (solang er diesen key nicht nutzt). Nun ist mir eingefallen das es ja diesen Promotioncode von MS gibt mit dem man für 15€ ein upgrade auf win 8 bekommt (sofern der kauf in den zeitraum 2.juni - 31.januar).
Nun ist die Frage, dürfte er bzw kann er den Code einlösen / kaufen und dann letztendlich das win 7 mit diesem upgrade verkaufen? Würde sich sicher lohnen da wohl mehr rausspringt :)

Beste Grüße!

M1
 
Er meint den Key des Laptops verkaufen, nicht den Studentenkey. MSDNAA gibt´s übrigens nicht mehr. Heißt jetzt Dreamspark.
@TE: Keine Ahnung, schau dich mal, was da auf der Rechnung steht. Sollte mMn eigentlich gehen, hast ja für 15€ gekauft und die Keys der vorinstallierten Win darf man ja auch verkaufen. Gab mal vor Jahren einen Artikel dazu in der c´t.
Edit: Soweit ich mich erinnern kann, musst Du dann das Label vom Notebook lösen, Win vom PC löschen und alles was zum BS gehört mit an den Käufer schicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das genauso wie "Selissa" - darfst du wohl verkaufen.
Allerding solltest du bei der Formulierung des Verkaufsangebotes aufpassen:
  • Du darfst keine Windows "Lizenz" verkaufen. Denn eine "Lizenz" ist ein Nutzungsrecht - und das ist nicht ohne weiteres "verkäuflich".
  • Du kannst aber problemlos einen Windows "Lizenz-Key" verkaufen.
 
Du darfst den Key nur mit der passenden Installations-DVD verkaufen. Wenn dem Notebook keine solche DVD beilag (was leider sehr oft der Fall ist), wäre ein Verkauf nicht legal.

Die Upgrade-Option gilt - so viel ich weiß - für Käufer eines Computers mit vorinstalliertem Windows 7, aber nicht für Windows 7 ohne Computer.
Weiterhin lässt sich diese Code zur Zeit sowieso noch nicht einlösen.
 
Die Sache ist komplizierter:

Zum einen gibt zwei unterschiedliche Arten von Lizenzverträgen - einmal "Retail" (also "Original Microsoft" Verkaufsverpackung) und einmal "OEM" (also z.B. Notebook Vorinstallation).

Die zugehörigen Lizenz-Passagen sehen dann so aus:
Retail schrieb:
Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der Microsoft Corporation (oder einer anderen Microsoft-Konzerngesellschaft, wenn diese an dem Ort, an dem Sie leben, die Software lizenziert).
OEM schrieb:
Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und
• dem Computerhersteller, der die Software mit dem Computer vertreibt, oder
• dem Softwareinstallationsunternehmen, das die Software mit dem Computer vertreibt.

powerfx schrieb:
Wenn dem Notebook keine solche DVD beilag (was leider sehr oft der Fall ist), wäre ein Verkauf nicht legal.

"Eigentlich" dürfte die OEM-Lizenz nur mit Notebook verkauft werden:
OEM schrieb:
16. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“).
a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf einem Computer oder auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist die Originalkopie der Software durch ein originales Microsoft COA Label (Certificate of Authenticity) als lizenzierte Software gekennzeichnet. Dies gilt nur, wenn dieses COA Label auf dem Computer oder auf der Verpackung des Herstellers oder Installationsunternehmens angebracht ist. Wenn Sie das Label separat erhalten, ist es ungültig. Sie sollten das Label auf dem Computer oder die Verpackung, auf der sich das Label befindet, als Nachweis dafür aufbewahren, dass Sie über eine Lizenz zur Verwendung der Software verfügen.
Oder - noch deutlicher:
OEM schrieb:
17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen.
Aber hier kommt jetzt das sogenannte "OEM"-BGH-Urteil aus dem Jahre 2000 ins Spiel. Kernaussage des Urteils ist: Wenn Microsoft erst einmal ein Produkt verkauft hat, hat Microsoft kein weiteres Bestimmungsrecht mehr über den Weiterverkauf. Microsoft darf also nicht vorschreiben, dass die Lizenz nur mit dem Ursprungs-Notebook weiterverkauft werden darf. Also ist die sogenannte "Entbundelung" - also Trennung von Hard- und Software - erlaubt.

Allerdings darf Microsoft festlegen was zu seinem "Produkt" gehört: Z.B. DVD, Lizenzaufkleber, etc.
 
Richtig, deswegen hat "OEM" bei uns eigentlich keine bindende Bedeutung.
ABER, wie du schon richtig schreibst, bestimmt Microsoft, was zu einer Lizenz gehört. Und das ist neben dem Aufkleber mit dem Schlüssel auch eine (originale) Installations-DVD. Ohne DVD keine gültige Lizenz.
 
powerfx schrieb:
ABER, wie du schon richtig schreibst, bestimmt Microsoft, was zu einer Lizenz gehört. Und das ist neben dem Aufkleber mit dem Schlüssel auch eine (originale) Installations-DVD.
Da bin ich mir nicht so sicher. Schau dir mal die letzten zwei Zitatblöcke von mir an:
  • In dem Absatz wo "Originalkopie der Software" steht, steht auch davor: "WENN Sie die Software auf einem Computer oder auf einer CD oder anderen Medien erworben haben ...". Das ist ja bei vorinstallierten OEM-Versionen häufig nicht der Fall.
  • Und in dem anderen Absatz steht: "Die Übertragung muss die Software ... einschließen." - also nicht zwingend die "(originale) Installations-DVD".
 
Den ersten Punkt verstehe ich nicht. Wenn eine Software vorinstalliert ist, dann erwirbt man doch die Software auf einem Computer.

Das zweite: Selbst wenn man nur den Aufkleber mit dem Key verkaufen könnte, würde man ihn später nicht mehr legal verwenden können. Hier hatte ich es schon mal zitiert.
 
powerfx schrieb:
Den ersten Punkt verstehe ich nicht. Wenn eine Software vorinstalliert ist, dann erwirbt man doch die Software auf einem Computer.
Nein, man erwirbt nicht die Software. Man erwirbt ein Nutzungsrecht an der Software.

powerfx schrieb:
Das zweite: Selbst wenn man nur den Aufkleber mit dem Key verkaufen könnte, würde man ihn später nicht mehr legal verwenden können. Hier hatte ich es schon mal zitiert.
Zum einen ist das erstmal ein Problem des Käufers - nicht des Verkäufers.

Zum anderen ist dein Zitat erstmal eine Interpretation der Computerzeitschrift "c't". Zwar wird dort auf "Gerichtsurteile" verwiesen - aber leider ohne Quellen zu nennen.

Diese Aussage im c't-Zitat "unter anderem weil das dann eine Vermischung von Bestandteilen verschiedener Windows-Exemplare darstellen würde." scheint aber auf einen anderen Fall hinzudeuten: Dort hatte ein PC-Händler im großen Stil alte PCs aufgekauft, die Lizenz-Aufkleber abgelöst und mit selbstgebrannten Windows-DVDs als "original Microsoft Windows Lizenzen" verkauft. Das hatte Microsoft beanstandet und Recht bekommen. Denn mit der selbstgebrannten DVD handelt es sich eben nicht um ein "original Microsoft Windows".
 
hey!

ist ja ganz schöner reger betrieb hier, freut mich!
Hab mir das Ganze nun mal durchgelesen und ich versteh das nun soweit (aufgrund des BGH urteils): ich darf die key-lizenz verkaufen, allerdings MUSS ich den aufkleber vom laptop mitverkaufen? Das Ding geht ja nichtmal ab ohne es zu zerreissen :D

grüße
 
Danke so weit :)

Das nächste wär noch: Wir haben nun einfach den Key vom vorinstallierten Win durch unseren (von der uni) ersetzt, ging auch problemlos. Das einzige was blieb ist die alte Product ID.
Ich mein, uns ist das relativ egal was da steht, aber (falls!) wenn wir den key verkaufen sollten, dann wollen wir natürlich nicht das der Verkäufer irgendwie Registrierungsprobleme bekommt weil wir hier noch ne ID in verwendung haben oder so.

Es war im übrigen keine CD dabei sondern wie gesagt nur der Aufkleber (OEM). Aber das heisst ja letzten endes nun das Win7 gar nicht auf anderen Rechnern als diesem (Sony Vaio) gehen wird oder?
 
Mit dem Schlüssel von diesem Aufkleber kann Windows 7 auf jedem Rechner installiert werden. Der ist nicht an Sony gebunden.
 
Danke an alle für die Hilfe!!
Ich weis schon weshalb das hier mein Lieblingsforum ist :)
TOP!!
 
DM-moinmoin schrieb:
@ NiFu spielst du da auf Softwarebilliger.de an?
Dann lies mal hier und hier.
Nein. Denn in den von dir genannten Quellen geht es darum, dass ein Softwarehändler Lizenz-Aufkleber und original Windows (Recovery) DVDs verkauft hat - was auch meiner Meinung nach zulässig ist.

Ich sprach von einem Fall in dem ein Softwarehändler Lizenz-Aufkleber und aus ISO-files selbst erstellte (oder kopierte) Windows DVDs verkauft hat.

DM-moinmoin schrieb:
@ das.m1
Vorsichtig mit nem Fön probieren.
Richtig. Zum besseren Ablösen kann man den Aufkleber vorher mit Tesafilm abkleben - dann lässt er sich besser im ganzen Stück ablösen.

Das Ablösen des Lizenz-Aufklebers ist grundsätzlich bei Notebooks ratsam. Denn sollte das Notebook mal verlorengehen oder geklaut werden hat man zumindest noch den Lizenzaufkleber. Ebenso könnte jemand in einem unbeobachteten Moment mit einer Handy-Cam den Key abfotografieren.
 
Achja, jetzt weis ich leider noch nicht wie das mit der Product-Id (siehe oben) ist?
 
Die Product-ID ist irrelevant. Die wird dann auf dem neuen Rechner neu generiert von MS, da dort ja andere Hardware eingebaut ist.
 
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