Wlan + Nachbar: Muss ich überwachen?

xplay888 schrieb:
ich gehe davon aus, dass wenn nicht geklärt werden kann wer eine tat begangen hat (fehlender beweis) wird die sache eingestellt. den ärger hab ich am hals, klar.
Als Stichwort zur selbstständigen Suche nach weiteren Informationen würde ich Störerhaftung (z.B. in Verbindung mit WLAN) empfehlen. Ähnliche Fragen stellen sich zum Beispiel auch bei Freifunk-Netzen oder Cafés die WLAN anbieten.
 
xplay888 schrieb:
ich habe hier sehr viele meinungen und ideen, aber keine konkreten quellen auf die ich mich verlassen kann.

Immer diese lustigen "Quellen". Befragte Personen sind auch eine Quelle.
Wenn du hier gesagt bekommst, dass es ein Fehler ist sowas zu machen, weil xyz passieren kann, dann könntest du das ja auch einfach mal glauben.
Das ist nicht besser oder schlechter als andere Dinge, die irgendwer irgendwo im Internet schreibt und die man dann als Quelle heranzieht.

xplay888 schrieb:
ich gehe davon aus, dass wenn nicht geklärt werden kann wer eine tat begangen hat (fehlender beweis) wird die sache eingestellt. den ärger hab ich am hals, klar.

Ich will nicht dein Rechtsverständnis auf den Kopf stellen, aber für diesen konkreten Fall ist es nunmal eindeutig geklärt. Grundsätzlich gilt das natürlich schon so wie du es beschreibst. Allerdings ist der Beweis hier bereits erbracht, wenn die Verknüpfung mit dem Anschluss herstellt ist. Und der übliche Verdächtige ist dann erstmal der Anschlussinhaber in dessen Verantwortung es liegt dafür zu sorgen, dass sein Anschluss nicht missbraucht wird.
 
xplay888 schrieb:
Interessant wie kontrovers das diskutiert wird. Damit meine ich: ich bin so klug als wie zuvor.
Keine Kontroverse hier sichtbar... Die einzige für dich wirklich rechtssichere Lösung ist: Schmeiß ihn raus. Du kannst nicht sicher sein, dass
a) dein Provider eine Weitervermietung des Anschlusses gestattet
b) du den Traffic mitlesen darfst (im Zweifel heißt die Antwort hier so oder so: NEIN)

Dafür KANNST du sicher sein, dass das BKA bei dir anklopft, wenn über den Anschluss Straftaten verübt wurden. Genauso kommen die vierstelligen Abmahnungen für Raubkopien an DICH, nicht an deinen Nachbarn.

Anscheinend darf ich sein surfverhalten nicht überwachen (quelle?), also KANN ich für seine Fehler nicht haftbar gemacht werden.
Du darfst es nicht überwachen, genau so wie ein Internet-Café seine Gäste nicht überwachen darf. Du stellst einen Dienst zur Verfügung, damit einher geht ein gewisses Maß an Privatsphäre.
Wäre dem NICHT so, dann dürfte jeder Mail-Anbieter (ohne in den AGB darauf hinzuweisen) jede deiner Mails lesen.

In dubio pro reo, wenn sie beweisen können, dass mein Nachbar nichts getan hätte, sondern ich.
Deine Telefondose, deine Arschkarte. Nix mit in dubio pro reo.
Stichwort Störerhaftung. Du wanderst ein, du zahlst die Strafen... außer du kannst nachweisen, dass jemand deinen Anschluss GEGEN DEIN WISSEN missbraucht hat.

Kompliziert, dabei sollte Internet irgendwie einfacher verleihbar sein als Mehl...
Du kannst eine Dienstleistung nicht verleihen. Eine Leihgabe impliziert die Rückgabe des Gutes. Wenn ich dir ein Auto leihe, dann will ich DIESES Auto zurück. Verleihe ich Mehl, möchte ich logischerweise anderes Mehl zurück... aber eben Mehl. Wie willst du das bei einer Dienstleistung machen?

Und außerdem ist das Mehl nicht nur in deinem Besitz (d.h. du hast die Sachherrschaft), du bist sogar noch der Eigentümer. Du hast warst im Konsum und hast dein Päckchen gekauft. Danach ist es ganz allein dir überlassen, was du mit dem Mehl machst.
Jetzt stell dir vor, du hast ein Auto gemietet. Darfst du das Auto jetzt noch weiter vermieten? Na, was meinst du? Du hast vielleicht die Sachherrschaft, bist also Besitzer, du bist aber kein Eigentümer. Der Eigentümer ist Avis oder wer auch immer.

xplay888 schrieb:
ich muss also meine unschuld beweisen und man muss nicht mehr beweisen, dass ich gefahren und schuldig bin?
das würde mien rechtsverständniss pervertieren.
Beispiel Strafzettel (Blitzer): Das Ticket geht an den Halter. Es gibt hier zwar keine Halter-Haftung, aber das Ticket geht erst einmal an den Halter. Selbiger kann es unbürokratisch zahlen oder sagen: Hey, das auf dem Foto bin nicht ich. Dann muss er entweder erklären, wer das ist (dann wandert die Arschkarte weiter), oder er nimmt gewisse Sanktionen in Kauf. Im Speziellen wäre das z.B. die Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zu führen... denn du solltest shcon wissen, wer wann mit deinem Auto rumgurkt.

Wenn es ein Ticket fürs Parken war, dann geht es an dich und Ende... Halterhaftung. Du kannst dann sehen, wie du das Geld zurück bekommst.

Wenn der Fahrer rausgezogen wird -> er is fällig, egal wessen Auto es war.

ich gehe davon aus, dass wenn nicht geklärt werden kann wer eine tat begangen hat (fehlender beweis) wird die sache eingestellt. den ärger hab ich am hals, klar.
Falsch. Störerhaftung. DU HAFTEST!

udog12 schrieb:
Als Stichwort zur selbstständigen Suche nach weiteren Informationen würde ich Störerhaftung (z.B. in Verbindung mit WLAN) empfehlen. Ähnliche Fragen stellen sich zum Beispiel auch bei Freifunk-Netzen oder Cafés die WLAN anbieten.
Für Cafés und ähnliches, bei denen freies WLAN teil des Geschäftskonzeptes ist, wurde das Gesetz jetzt extra aufgeweicht.
Das hilft einer Privatperson, die ihre Haushaltskasse durch "vermieten" ihres Anschlusses aufbessern will, aber gar nicht.

Ach übrigens, hast du die Einnahmen aus der Bereitstellung des Anschlusses auch korrekt versteuert? Geht doch nix über ne Dosis Steuerhinterziehung...
 
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