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Woher bezieht man am besten Importspiele?
- Ersteller Glasnost
- Erstellt am
Sir_Sascha
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
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- 9.933
@El Diensto
wenigsten bestätigt mal einer meine Aussage. Schließlich hat der Zoll staatliche Aufgaben zu erledigen... das er jetzt jedes Paket öffnet das habe ich ja auch nicht gesagt...
und das mit dem Index... was ist denn mit Spielen die Nazi-Symbole oder ähnliches enthalten... ??? Diese sind absolut verboten in Deutschland... und man macht sich strafbar...
wenigsten bestätigt mal einer meine Aussage. Schließlich hat der Zoll staatliche Aufgaben zu erledigen... das er jetzt jedes Paket öffnet das habe ich ja auch nicht gesagt...
und das mit dem Index... was ist denn mit Spielen die Nazi-Symbole oder ähnliches enthalten... ??? Diese sind absolut verboten in Deutschland... und man macht sich strafbar...
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- Mai 2003
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- 8.235
spiele mit zb nazi symbolen sind definitiv verboten und dürfen auf keinem fall mehr verkauft werden. genereals ist zb nur indiziert und darf an über 18 unter der ladentheke oder in einem seperaten bereich im laden verkauft werden, aber nicht mehr beworben werden.
WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
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- 9.949
das stimmt, nur haben wir von indizierten spielen gesprochen. an denen ist nix verboten. aber meiner meinung nach gehören spiele mit nazi symbolen nicht unbedingt verboten, aber das ist wieder ein anderes thema :-)Original erstellt von Sir_Sascha
und das mit dem Index... was ist denn mit Spielen die Nazi-Symbole oder ähnliches enthalten... ??? Diese sind absolut verboten in Deutschland... und man macht sich strafbar...
Hui,nochmal zu Zero Hour zurück,auch wenns fast ein wenig OT ist,funktioniert also mit der unzensierten dt. Version,gut! Was ich jetzt interessant fand,war was bei gameware.at stand: " GAMEWARE RTS-EMPFEHLUNG ! Unzensierte Version, UNCUT:-) Benötigt das orig. Hauptprogramm: Kompatibel mit dem original englischen C&C: Generals sowie dem unzensierten, deutschen C&C: Generals (multilinguale Installationsoptionen)."
Das fände ich natürlich klasse wenn das dann keinen Deutsch/English Mix zur Folge hätte
Das fände ich natürlich klasse wenn das dann keinen Deutsch/English Mix zur Folge hätte
Taheron
Banned
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- Okt. 2003
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- 53
Hallo, Ich will hier nur war über Verbote schreiben!
1. Spiele/Medien die auf dem INDEX stehen dürfen in Deutschland nicht beworben werden und nur an ab 18jährige abgegeben werden.
Zum Bewerben gehört nicht nur herrkömliche Werbung, sonder auch die Berichterstattung über das Spiel selbst!
2. Manche Medien Software/Filme/Bücher sind verboten.
Verbote können bei jedem Amtsgericht erwirkt werden und sind dann Bundesweit gültig!
Verbotene Sachen sind "bundesweit Beschlagnahmt", der Import, Export, die Herstellung,
der Verkauf und das Bewerben solcher bundesweit Beschlagnahmter
Medien kann mit Geld oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Der Besitz an sich ist NOCH erlaub(!), aber es sollen neue Gesetze zu diesem Thema
verabschiedet werden, oder sind es schon (das weiß ich nicht genau).
Danach soll auch der reine Besitz solcher Medien ein Strafbestand erfüllen!
Mit solchen Gesetzen will man die Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (Medien),
denn gar endgültig ausmachen.
1. Spiele/Medien die auf dem INDEX stehen dürfen in Deutschland nicht beworben werden und nur an ab 18jährige abgegeben werden.
Zum Bewerben gehört nicht nur herrkömliche Werbung, sonder auch die Berichterstattung über das Spiel selbst!
2. Manche Medien Software/Filme/Bücher sind verboten.
Verbote können bei jedem Amtsgericht erwirkt werden und sind dann Bundesweit gültig!
Verbotene Sachen sind "bundesweit Beschlagnahmt", der Import, Export, die Herstellung,
der Verkauf und das Bewerben solcher bundesweit Beschlagnahmter
Medien kann mit Geld oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Der Besitz an sich ist NOCH erlaub(!), aber es sollen neue Gesetze zu diesem Thema
verabschiedet werden, oder sind es schon (das weiß ich nicht genau).
Danach soll auch der reine Besitz solcher Medien ein Strafbestand erfüllen!
Mit solchen Gesetzen will man die Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (Medien),
denn gar endgültig ausmachen.
WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
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- 9.949
Original erstellt von Taheron
Hallo, Ich will hier nur war über Verbote schreiben!
1. Spiele/Medien die auf dem INDEX stehen dürfen in Deutschland nicht beworben werden und nur an ab 18jährige abgegeben werden.
Zum Bewerben gehört nicht nur herrkömliche Werbung, sonder auch die Berichterstattung über das Spiel selbst!
2. Manche Medien Software/Filme/Bücher sind verboten.
Verbote können bei jedem Amtsgericht erwirkt werden und sind dann Bundesweit gültig!
Verbotene Sachen sind "bundesweit Beschlagnahmt", der Import, Export, die Herstellung,
der Verkauf und das Bewerben solcher bundesweit Beschlagnahmter
Medien kann mit Geld oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Der Besitz an sich ist NOCH erlaub(!), aber es sollen neue Gesetze zu diesem Thema
verabschiedet werden, oder sind es schon (das weiß ich nicht genau).
Danach soll auch der reine Besitz solcher Medien ein Strafbestand erfüllen!
Mit solchen Gesetzen will man die Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (Medien),
denn gar endgültig ausmachen.
1. dem kann ich zustimmen, aber viele meinen ja das es nicht erlaubt ist den namen eines spiels/films/programms/buch/usw zu nennen. das ist aber falsch. es ist definitiv erlaubt.
2. die können den besitz ja schlecht einfach so verbieten. weil ein spiel oft erst nach dem erscheinen verboten wird.
Taheron
Banned
- Registriert
- Okt. 2003
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- 53
Ja, das mit dem geplanten Verbot vom besitz von bundesweit Beschlagnahmten material
ist schon heftig. Aber mir ist noch nicht bekannt ob und wann das umgesetzt werden soll.
Zudem sind davon hautsächlich Filme (Video/DVD) betroffen.
Das auf den INDEX setzen soll Jugendschutz sein und das Verbieten und Beschlagnahmen
soll wie schon gesagt gegen gewaltverherrlichende und menschenverachtende Schriften sein.
Brutale Software Spiele wie SoF 1 oder 2 werden wohl nie Verboten, aber es sich schon
viele Filme verboten worden.
zB die original Fassung vom jetzt unter USK 16 erschienenen Film "Zombie 1 - überarbeitete Langfassung"
Bei "Zombie 1 - überarbeitete Langfassung" (USK 16) wurden ca. 14 min weggeschnitten!
Zombie 1 (das Original) und alle ungeschnittenen Versionen davon sind weiterhin Verboten.
Es ist auch mal ein Film Verboten worden der damals FSK 16 erhielt!
Das Schiff der schwimmenden Leichen oder Toten erhielt erst eine FSK 16 Bewertung, wurde dann
aber auf denn INDEX gehievt und zum Ende noch Verboten.
Ich selber hoffe auch das ein Besitzverbot nicht kommt, ansonsten könnte Ich einen Film über einen
Racheengel gleich wegwerfen.
ist schon heftig. Aber mir ist noch nicht bekannt ob und wann das umgesetzt werden soll.
Zudem sind davon hautsächlich Filme (Video/DVD) betroffen.
Das auf den INDEX setzen soll Jugendschutz sein und das Verbieten und Beschlagnahmen
soll wie schon gesagt gegen gewaltverherrlichende und menschenverachtende Schriften sein.
Brutale Software Spiele wie SoF 1 oder 2 werden wohl nie Verboten, aber es sich schon
viele Filme verboten worden.
zB die original Fassung vom jetzt unter USK 16 erschienenen Film "Zombie 1 - überarbeitete Langfassung"
Bei "Zombie 1 - überarbeitete Langfassung" (USK 16) wurden ca. 14 min weggeschnitten!
Zombie 1 (das Original) und alle ungeschnittenen Versionen davon sind weiterhin Verboten.
Es ist auch mal ein Film Verboten worden der damals FSK 16 erhielt!
Das Schiff der schwimmenden Leichen oder Toten erhielt erst eine FSK 16 Bewertung, wurde dann
aber auf denn INDEX gehievt und zum Ende noch Verboten.
Ich selber hoffe auch das ein Besitzverbot nicht kommt, ansonsten könnte Ich einen Film über einen
Racheengel gleich wegwerfen.
WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
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naja, man muss ja nicht jedes gesetz befolgen :-) solang das keiner weiß, ist es ja net schlimm.Original erstellt von Taheron
Ja, das mit dem geplanten Verbot vom besitz von bundesweit Beschlagnahmten material
ist schon heftig. Aber mir ist noch nicht bekannt ob und wann das umgesetzt werden soll.
Zudem sind davon hautsächlich Filme (Video/DVD) betroffen.
Das auf den INDEX setzen soll Jugendschutz sein und das Verbieten und Beschlagnahmen
soll wie schon gesagt gegen gewaltverherrlichende und menschenverachtende Schriften sein.
Brutale Software Spiele wie SoF 1 oder 2 werden wohl nie Verboten, aber es sich schon
viele Filme verboten worden.
zB die original Fassung vom jetzt unter USK 16 erschienenen Film "Zombie 1 - überarbeitete Langfassung"
Bei "Zombie 1 - überarbeitete Langfassung" (USK 16) wurden ca. 14 min weggeschnitten!
Zombie 1 (das Original) und alle ungeschnittenen Versionen davon sind weiterhin Verboten.
Es ist auch mal ein Film Verboten worden der damals FSK 16 erhielt!
Das Schiff der schwimmenden Leichen oder Toten erhielt erst eine FSK 16 Bewertung, wurde dann
aber auf denn INDEX gehievt und zum Ende noch Verboten.
Ich selber hoffe auch das ein Besitzverbot nicht kommt, ansonsten könnte Ich einen Film über einen
Racheengel gleich wegwerfen.