Wohnberechtigungsschein

Nova eXelon

Commander
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Moin!

Also die Kurzfassung:
Kann man aus der Wohnung geschmissen werden, wenn sie zu einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein geworden ist, nachdem man aber schon drinne gewohnt hat?

Lange Fassung:
Im dritten Lehrjahr bin ich ausgezogen. Habe 604€ verdient und ziehte als direkter Nachmieter eines Kollegen aus der Berufsschule in eine zwei Zimmer Wohnung. Die lag damals bei 320€ warm. Drei Monate nachdem ich eingezogen war, wurde der ganze Block saniert. Also komplett mit neue Fenster, teilweise wurden Wände halb weggenommen und neu aufgebaut, Abstellkammern weg, neue Stromleitungen usw. - komplettes Programm.
Anschließend kam dann eine Mieterhöhung auf ~385€. Ca. zwei Jahre später dann eine Mietminderung aufgrund von geringeren Betriebskosten auf 374€. Das bezahle ich jetzt seit ca. acht Jahren. Nun wurde aber umziehen in eine Wohnung mit höherem Standard für mich interessant. Also Fußbodenheizung, Barrierefrei zB.
Musste dann feststellen, das eine Neubauwohnung die noch nichtmal im Zentrum liegt mit 61m² 860€ warm kosten sollte - weit mehr als doppelte meiner Miete.
Meine Schwester suchte ebenfalls eine neue Wohnung und sah, dass eine Tür weiter eine Wohnung frei wäre (gleicher Vermieter), die jedoch einen Wohnberechtigungsschein erfordert.
Nach ein paar Nachforschungen stellt sich nun raus, dass das für den kompletten Block gilt.

Ich habe keinen Schein und habe auch noch nie einen gehabt. Kann ich nun der Wohnung verwiesen werden? Wollte nämlich in der Wohnung einiges neu machen. Bin Fußbodenleger und die Türschwelle in meinem Wohnzimmer ist durch. Anstatt aber nun nur die Schwelle neumachen zu lassen, wollte ich die Vermietung anrufen, ob ich das selber - aber anders - machen darf. Halt Schwelle weg, Dielen überspachteln und PVC Planken in Wohnzimmer und Flur durchverlegen.

Würde ich dadurch schlafende Hunde wecken?
 
Soviel ich es noch im Hinterkopf habe, kann der Vermieter eine Freistellung beantragen und Du kannst auch ohne WBS da wohnen bleiben, weil Du ja schon so lange dort wohnst und vor der Umstellung bereits Mieter warst. Wenn Dein Einkommen aber dennoch zu hoch für die Sozialwohnung ist, kann es passieren das Du dann eine zusätzliche Abgabe (Fehlbelegungsabgabe) an die Gemeinde zahlen musst. Aber das kann Dir nur das Wohngeld-/Sozialamt sagen wo es den WBS gibt.
 
Gilt doch alles nur für Neuvermietungen.
Kurz: Dein alter Mietvertrag gilt selbstverständlich weiterhin so, wie er geschlossen wurde.
 
Danke für die Antworten!
Wollte eh schon lange ne Rechtschutz abschließen und nutze das nun als Anlass. Die werden mir das ja sagen können.
 
die schließen aber alle Sachverhalte aus die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind. Vorsicht damit.
 
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Mieterverein wäre wohl besser geeignet für solche Fragen, musst Mitglied werden, dann wirst Du auch beraten.
 
Der Weg zum MV wäre in der Tat der Beste Weg, auch bietet er Rechtsberatung im Mietrecht.
 
Nein, du kannst nicht deswegen gekündigt werden. Da der Zustand schon länger so ist und du da nocht nichts vom Vermieter gehöhrt hast, sollte es doch klar sein.

Das einzige, was passieren kann, dass du evtl. mehr Miete zahlen musst, da sich das Belegungsrecht geändert hat.
 
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