Wohnung hat keine Leitung in den Keller

boarder-winterman

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Moin,

ich habe beim Haus meiner Tante ein Problem.
Sie hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus und hat bisher immer Kabel Internet genutzt.
Nun steht ein Wechsel zur Telekom an. Der Techniker war heute da und hat die Installation abgelehnt, da keine Leitung in der Wohnung liegt.

Meine Frage ist: Wer trägt die Kosten für die Verlegung eines solchen Kabels?
Ein APL ist im Keller vorhanden.

Kann die Telekom bei einem neuen Technikertermin ein solches Kabel verlegen?
Ein Leerrohr wäre vorhanden.
 
Eigentumswohnung?! Wer soll die Kosten schon tragen? Die Telekom macht das in der Regel nicht, da ruft man eigentlich "seinen" Elektriker und bezahlt den dann. Vorher mit dem Verwalter / der Hausgemeinschaft quatschen wenn es größere Bauarbeiten werden.
 
Es gibt/gab ja mal die Regel, dass die Leitung bis zur ersten TAE der Telekom gehört, deshalb frage ich.
An den APL darf man ja sowieso nicht ran.
 
Der Techniker war heute da und hat die Installation abgelehnt, da keine Leitung in der Wohnung liegt.
Warum hat er keines gelegt? Oder wolltet Ihr es nicht bezahlen?
 
boarder-winterman schrieb:
Es gibt/gab ja mal die Regel, dass die Leitung bis zur ersten TAE der Telekom gehört, deshalb frage ich.
An den APL darf man ja sowieso nicht ran.

Der Techniker hätte die 1. TAE neben den APL setzen können, das Stück Kabel ist dann Telekomeigentum :evillol:

Wie stellst du dir das vor? Der Techniker hat nur ein kurzes Zeitfenster und soll dann anfangen im Extremfall quer durch ein Treppenhaus Kabel zu verlegen? Selbstverständlich am liebsten unsichtbar.
 
Dass da beim ersten Termin keine Leitung verlegt wird kann ich verstehen.
Vielleicht kann man sich ja beim nächsten Termin mehr Zeit nehmen.

Beim letzten Termin hat der Techniker nur gesagt, dass er die Kabel nicht verlegen kann.
Ich war leider nicht vor Ort.
 
Das die erste TAE der Telekom gehört, das ist Geschichte seit Jahrzehnten. Mit dem Börsengang und der Privatisierung hat die Telekom damit nicht mehr am Hut. Und auch schon vorher, je nach Örtlichkeit.

Bis zum APL Telekomangelegenheit, danach die des Eigentümers.

Die Hausverkabelung ist Aufgabe des Eigentümers. Einzig und alleine seine Aufgabe. Und wenn ein Kabelanschluss liegt, dann hat er seine Pflichten erfüllt. Telefon steht dem Haus dann ja zur Verfügung.

Und wenn das Haus allesamt aus Eigentumswohnungen besteht, dann ist das eine Entscheidung der Eigentümerversammlung. Oder Deine Tante zahlt diese Arbeiten eben selbst und holt sich zuvor eine Erlaubnis des Wohnungseigentümers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum überhaupt der riesige Aufwand wenn doch bereits Telefon und Internet per Kabel möglich ist?
 
Weil Unitymedia die Kabelgebühren massiv erhöht hat und daher preislich nicht mehr interessant ist.
25€ Kabelgebühren + 40€ für 3Play sind zu viel. Da nimmt meine Tante lieber Entertain für 40€ komplett.

Da meiner Tante die Wohnung gehört, werde ich mal weitergeben, dass sie die Kabelverlegung beauftragt, sie kennt da einen guten Elektriker.
 
Schonmal drüber nachgedacht, besser eine Schüssel anzubringen? Dann kann man sich die Kabelgebühren schon mal sparen, die haben sich in 1-2 Jahren amortisiert. Dann von KD nur noch Internet beziehen - wie schnell braucht sie da? Geht dann auch deutlich günstiger als 40 €
 
In NRW ist nur Unitymedia verfügbar, daher wird das mit KD nichts ;)

Eine Schüssel ist im Haus durch Mehrheitsbeschluss verboten.
 
Oh, es gibt bei einer Eigentumswohnung einen Mehrheitsbeschluss mit anderen "Miet"parteien?
 
Nein auf der Eigentümerversammlung wurde mehrheitlich eine Installation einer Schüssel an der Fassade oder am Dach untersagt.
 
Ist denn nirgends eine TAE Dose hinter irgendwelchen Möbeln versteckt?
Wie alt ist das Haus?
Wie siehts bei den Nachbarn aus?

Wenn es im Haus tatsächlich kein Kupfer gibt und ALLE Internet/Telefon per Koax bekommen, frage ich mich, was der APL soll.
Es ist SEHR SEHR unwahrscheinlich, dass Wohnung 1 eine beschaltete TAE Dose hat und Wohnung 2 nicht.
Wenn so ein Mehrfamilienhaus gebaut wird, bekommen alle Wohnungen pauschal eine TAE Dose, die am APL auch hängen.

Wahrscheinlicher ist das:
bei einer Renovierung wurde die TAE Dose rausgerissen, Loch zu gespachtelt. Braucht man ja nicht, Internet kommt ja aus der anderen Dose.
 
Das Haus ist Baujahr 2008.
Es ist größtenteils in Besitz unserer Familie (verschiedene Erben, verschiedene ETW).
Die Wohnung meines Vaters (vermietet, DG) hat sowohl Kupfer als auch Coax auf dem Dachboden liegen.
Die Mieterin nutzt seit Einzug 2008 DSL der Telekom über Kupfer, jetzt Vodafone.

Die zwei weiteren Eigentümer im EG und EG/Parterre haben beide DSL, einmal seit Einzug, einmal seit 2012 ca.

Meine Tante im 1.OG hat von Anfang an Kabel genutzt und nie über Kupfer gesurft.
Es gibt eine TAE Dose, die ist mit einem Patchfeld im Technikraum der Wohnung verbunden, dort ist sie auf Telefon 1 der FritzBox von Unitymedia gelegt.
Es gibt LAN-Kabel in fast alle Zimmer. Aus dem Keller jedoch kommt nur ein Coax Kabel.
Ich vermute, dass die Verlegung des Kupferkabels in diese Wohnung schlichtweg vergessen wurde.

Nunja, jetzt muss meine Tante in den sauren Apfel beißen und die Verlegung bezahlen, das lohnt sich auf Dauer immer noch, weil Unitymedia die Preise so erhöht hat.
 
Ganz einfach: Ich möchte nicht dafür haften, wenn etwas nicht funktioniert, zudem darf ich als Privatmann eh nicht an den APL.
 
Das ist eine Kabelverlegung über 2 Etagen durch ein Leerrohr bei einer Raumhöhe von unter 1m im Technikraum.
Das ist eine elende Fummelei, da kann meine Tante gerne einen Techniker für beauftragen ;)
 
An den Regeln hat sich bislang nichts geändert.
Und die heißen: bei Erstversorgung (um die dürfte es sich nach Deiner Beschreibung handeln) trägt der jeweilige Anbieter die Kosten für die Versorgung bis in die Räume des Kunden, bei Telekom Kunden ist es also für den Kunden selbst kostenlos. Das ist auch einer der Gründe, warum bei Drittanbietern keine Endleitung installiert werden darf, wenn der Anbieter das nicht ausdrücklich beauftragt hat.
In die Räume des Kunden heißt bei Mehrfamilienhäusern bis in die Wohnung.
Ist eine Erstversorgung schon einmal gewesen, dann wird es kostenpflichtig (z.B. nach einer ReKo, bei der alles vorhandene herausgerissen wurde).

Keine Ahnung, woher Experten wie Herr Blubbs immer ihre Weisheiten nehmen.

Es war vom Techniker also nicht korrekt, überhaupt nichts zu machen. Was immer mal wieder sein kann ist, daß der Termindruck es einfach nicht zuläßt, im Moment so einen Auftrag mit erhöhtem Aufwand auszuführen, aber dann vereinbart man mit dem Kunden und der Disposition einen neuen Termin mit ausreichend Zeitansatz und fertig. Das ist überhaupt kein Problem.
 
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