CityHunter
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Feb. 2009
- Beiträge
- 24
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung, bin aufgrund der Kündigungsfrist jedoch noch zwei weitere Monate an meine alte Wohnung gebunden. Die alte Wohnung steht dann für zwei Monate leer. Der Vermieter/Makler könnte also jederzeit Besichtigungen durchführen.
Ist es rechtlich trotzdem meine Pflicht, diese Besichtigungen durchzuführen bzw. anwesend zu sein?
Leider schwer nach diesem Thema zu googlen, da die Fragestellung nur schwer in wenigen Schlagwörtern beschrieben werden kann.
Besonders hilfreich wären für mich passende Gesetzestexte, durch die ich mich lesen könnte, falls hier jemand Ahnung hat.
Vielen Dank.
CityHunter
folgender Fall:
Ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung, bin aufgrund der Kündigungsfrist jedoch noch zwei weitere Monate an meine alte Wohnung gebunden. Die alte Wohnung steht dann für zwei Monate leer. Der Vermieter/Makler könnte also jederzeit Besichtigungen durchführen.
Ist es rechtlich trotzdem meine Pflicht, diese Besichtigungen durchzuführen bzw. anwesend zu sein?
Leider schwer nach diesem Thema zu googlen, da die Fragestellung nur schwer in wenigen Schlagwörtern beschrieben werden kann.
Besonders hilfreich wären für mich passende Gesetzestexte, durch die ich mich lesen könnte, falls hier jemand Ahnung hat.
Vielen Dank.
CityHunter