Woran erkenne ich ob ein Notebook neu ist?

ePiC_FoX

Cadet 3rd Year
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Hallo liebe Community!

Ich bin aktuell dabei mir ein neues Notebook für das Studium zuzulegen. Jetzt habe ich ein gutes Angebot für ein Gerät erhalten (Privatkauf). Der Verkäufer gibt an, dass das Notebook wegen eines Garantieaustausches komplett neu ist (er gibt an, ein neues Gerät mit 0 Minuten Betriebszeit zu verkaufen). Woran kann ich erkennen, dass es sich dabei wirklich um ein neues Gerät handelt? Er meine, die Rechnung sei erst zwei Wochen alt, aber gibt es ein Programm / Tool oder einen Eintrag im System, woran ich erkennen kann, dass das Notebook vorher noch nicht verwendet wurde?

Vielen Dank im Voraus!
 
Du kannst z.B. mit CrystalDisk die Festplattenlaufzeit pberprüfen. Aber bei Privatkäufen hast du i.d.R. kein Rückgaberecht, daher nützt dir das nicht viel ;)
 
Wenn auf dem Gerät z.B. ein Windows 10 installiert ist, so kann er das Betriebssystem zurücksetzen (lassen) und neu installieren (lassen). Alles was sich zuvor auf dem Gerät befand ist gelöscht und das Betriebssystem wird/ ist neu installiert und das Gerät damit 'jungfräulich' und somit 'neu'.

Mit irgendwelchen Tools kann man dem nicht auf die Spur kommen.

Bliebe noch die Möglichkeit des Auslesens der Betriebsstunden der HDD/ SSD via CrystalDiskInfo. Ob da nun 1,3, 5 oder 10 Stunden ausgelesen werden, dürfte egal. sein. Sollte da eine (wesentlich) höhere Stundenzahl stehen, wäre das ein Anhaltspunkt für eine längere Betriebsszeit des Geräts. Ob dir das ggfs. hilft und du gegen den Verkäufer verwenden kannst, bleibt dir überlassen. Du machst den Kaufvertrag und nicht ich. Ich würde mich ggfs. entsprechend rückversichern und das auch ggfs. schriftlich fixieren wollen.
 
Schau doch einfach mal nach Gebrauchsspuren, Kratzern und Ähnlichen.
Ansonsten installiere ruhig Crystal disk auf dem Gerät.
Wenn der Verkäufer nichts zu verbergen hat, läßt er dich das bestimmt machen.
 
dermixxer schrieb:
Du kannst z.B. mit CrystalDisk die Festplattenlaufzeit pberprüfen. Aber bei Privatkäufen hast du i.d.R. kein Rückgaberecht, daher nützt dir das nicht viel ;)

Exakt!

Einen "Kilometerzähler" in Notebooks gibt es leider nicht, zumindest ist solch eine Technik nicht verbreitet.

Die Festplatte hat allerdings ihren eigenen Zähler, insofern ist das ein Anhaltspunkt.

Folgendes aber noch als Hinweis:

Warum wurde das Gerät auf Garantie getauscht?

Steht die neue Seriennummer des Gerätes auf der Rechnung?

Ich frage deshalb, weil der Hersteller theoretisch auch die Hauptplatine des Notebooks hat tauschen können und damit eine neue Seriennummer vergeben wurde.
Theoretisch kann es also sein, das du ein Gerät kaufst, welches von den Innereien her neu ist, das Display etc. kann allerdings "gebraucht" sein. Wenn zusätzlich zur Hauptplatine auch die Festplatte getauscht wurde, dann kommst du auch mit der eingangs erwähnten Methode nicht zu einem zuverlässigen Ergebnis.

Wenn dir ein fabrikneues Gerät so wichtig ist, dann würde ich auch ein versiegeltes Gerät neu kaufen.

Dann hast du auch die volle Garantie und Gewährleistung.

Bei Apple funktioniert das ähnlich, denn die Austauschgerät "Refurbished" sind auch nur zum Teil neu (Display, Akku, Gehäuse), der Rest wurde recycled. Der SOC des Austauschgerätes wurde daher mit großer Sicherheit gebraucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich rate immer von einem Kauf gebrauchter Hardware ab. Grund: Leider habe ich früher oft schlechte Erfahrungen gemacht. Der Knaller war ein PC, der nach einer gewissen Zeit immer von alleine wieder ausging. Da war das Mainboard defekt. Ok, 50 EUR Verlust, trotzdem ärgerlich.
Man hat halt keine Sicherheit dabei.
Wenn du den Verkäufer kennst (Kumel, Kollege, usw.), dann mag er vertrauenswürdig sein.
Ansonsten würde ich lieber etwas mehr ausgeben und habe dann Neuware inkl. Garantie.
 
komplett neu bei einem Garantietausch kann eigentlich gar nicht sein. Wenn etwas zu einem Hersteller eingeschickt wird (denn nur das wäre ja ein Garantiefall) und der Hersteller tauscht aus, dann eigentlich auch immer gegen ein gebrauchtes wiederaufbereitetes Gerät. Man hat ja keinen Anspruch bei Garantie auf ein Neugerät, sondern lediglich auf ein funktionierendes Gerät, welches nicht schlechter (und älter) sein darf wie das reklamierte Gerät. Natürlch kommt das so verpackt an, dass es aussieht wie neu, nur ist das oft nicht. Hinzu kommt, dass man natürlich auch keine volle Garantie mehr hat wie bei enem neugerät, sondern die Garantie logischerweise seit Kaufdatum schon läuft.
Wäre es ein Tausch aus einem Gewährleistungsfall (sprich der Händler hat getauscht) ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gerät wirklich neu ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach das Herstellungsdatum des Laptops am Aufkleber ablesen! Je nach Hersteller und Modell sind
die Etiketten verschieden gestaltet. Herstellungsjahr und -Monat findet sich meistens unterhalb der
Modellnummer. Dann noch die Laufzeit der Fetsplatte auslesen und Du hast zumindest einen groben
Wert.
 
...Auch damit wirst du keine 100% -tige Sicherheit haben.

Habe selber im Betrieb schon Geräte gesehen, die vom Hersteller als 1:1-Austausch "neu" zurückkamen, inkl. neuer Seriennummer und neuem Herstelldatum auf dem Aufkleber und der Verpackung. In diesen Fällen hat man aber gesehen, das das Produktionsdatum von Hauptplatine, RAM und HDD nicht zusammen gepasst haben.

Sprich das Gerät wurde aufbereitet mit neuen Komponenten und das Herstelldatum bezog sich logischerweise auf das Datum der Wiederaufbereitung.

Diese Vorgehensweise ist üblich, macht aus Ressourcensicht auch absolut Sinn und ist, wie oben schon genannt rechtlich absolut wasserdicht.

Wenn das beim TE genannte Gerät noch in der Garantie ist und diese noch entsprechend fast zwei Jahre läuft, dann kann er zuschlagen.

Ich kenne die Details natürlich nicht (Gerät, Preis, Abstand zum Neupreis), aber ein Gebrauchtgerät kaufe ich persönlich nur wenn ich dabei deutlich etwas spare UND wenn ich ein Rückgaberecht habe. Das "deutlich" muss der TE für sich selbst definieren.
 
Äh... Ich sehe das auch so, dass ein Tauschgerät nicht neu sein muss.

Große Hersteller verwenden für solche Zwecke "service renewed parts" also reparierte Teile aus anderen, defekten Geräten.

Mit wirklich Fabrikneu ist da nichts zu machen in den aller meisten Fällen.
 
dermixxer schrieb:
Du kannst z.B. mit CrystalDisk die Festplattenlaufzeit pberprüfen. Aber bei Privatkäufen hast du i.d.R. kein Rückgaberecht, daher nützt dir das nicht viel ;)

Wenn der Verkäufer bewusst betrügt hast du natürlich ein Recht auf Rückgabe bzw. kannst rechtliche Schritte einleiten.
Auch ohne Gewährleistung ist der Verkäufer zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet.
 
Von einem gebraucht Kauf würde ich abraten gerade wenn es sich um ein Consumerprodukt und nicht um ein Businessgerät handelt...

Consumernotebooks sind tendenziell versaut...
 
Es geht hier ja nicht um einen Gebrauchtkauf, sondern um ein Neukauf(mit beigelegter Rechnung), das möglicherweise genutzt wurde.

Wobei es jetzt beim zweiten Drüberlesen schon komisch klingt, dass man das Notebook nicht zurückgibt sondern verkauft.
Übrigens, kleiner Gedanke, CrystalDisk nützt natürlich nur, wenn die Original-Festplatte eingebaut ist. Wenn diese gewechselt wurde, hast du gar keinen Anhaltspunkt ;)
 
Selbst ein direkt beim Hersteller neu gekauftes Gerät kann schon durchaus mehrere Betriebsstunden und (Neu)Starts auf der Uhr haben, du musst nur ein Gerät haben, dass in die Stichprobe bei der Qualitätssicherung gekommen ist, die müssen die Hersteller ja machen, um ihre Zertifizierungen zu behalten.
Ebenso können Festplatten schon alleine deswegen Betriebsstunden aufweisen, weil Dell/Lenovo/HP oder wer auch immer sein Faktoryimage des Betriebssystems aufgespielt hat. Das wandert ja nicht auf magische Art und weise durch Handauflegen oder Pusten auf die Festplatte, dafür muss die schon laufen...
 
Ich habe sogar in Großbestellungen schon mal erlebt das 1 Notebook mit einem DELL User gebootet ist (da war wohl QS dran, und hat es nicht wieder zurückgesetzt).
 
@ TE:

Fazit: Wenn du für dich sicher gehen willst ein Gerät zu haben, was noch niemand anders produktiv eingesetzt hat (egal wie neu die Komponenten sind oder es zu QS-Zwecken getestet wurde), dann solltest du ein neues und versiegeltes Gerät kaufen. Die Chance bei einem Neukauf ein Testgerät aus QS-Zwecken zu bekommen ist sehr gering.

Hast du dann noch immer Zweifel an der "Unbenutztheit" des Gerätes kannst du es, sofern online gekauft, innerhalb von 14 Tagen zurück geben.
 
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