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AW: Wodran ist erkennbar on legal oder illegal (mp3's)
Selbst gerippte= Da hast Du ja noch die originalCD und kannst die vorlegen. Musikportal= Entweder gibt es eine Liste der gekauften oder aber man bekommt einen anderen Nachweis. Keine Ahnung genau, nutze das nicht.
Aber die Grenzen dürften fließend sein, daher ist ein Herkunftsnachweis immer besser. Zumal man vom reinen hinsehen/hinhören MP3s nicht unterscheiden kann, ob legal oder nicht.
AW: Wodran ist erkennbar on legal oder illegal (mp3's)
Eigentlich erkennt mans nur an der Quelle bzw. während des Downloads/ Uploads zb. mit Filesharingprogrammen anhand der IP usw.
Wenn Du natürlich noch gewisse Einträge in ID-Tags oder im Filenamen hast, lässt das zumindest Rückschlüsse (Indizien) auf die Herkunft zu.
Sicher kann mans auch mit einer CRC o.ä. Prüfung auf Bitebene mit der illegalen Datei vergleichen.
Wenn Du aber auch jeweils die Original-CD besitzt oder die Datei gar WMA usw. geschützt und Du gar noch dazu in so nem Portal auch angemeldet bist und einkaufst, kann mans nur schwerlich nachweisen.
Aber jede einzelne Datei muss DIR im Zweifel nachgewiesen werden.
Doch ich bin ja kein Fahnder und kann deshalb nur spekulieren, die werden schon ihre Methoden haben. ^^
So'n Bisschen, ich habe von früher und heute noch die nich gekauften mp3's und sehr viele Track's die man legal downloadet, selbst rippt oder online kauft. Und auch wenn ich wollte^^, was natürlich der Fall is^^, kann ich diese ja schlecht voneinander unterscheiden, also bleiben alle drauf. Und das macht mir sorgen.
Wenn du in den letzten 3 Monaten nix illigales gezogen hast, ist die wahrscheinlichkeit sehr gering das auf dich noch Straf- oder Zivilrechtliche forderungen gestellt werden. Denn die Provider sind meines wissens dazu verpflichtet Verbindungsdaten 3 Monate zu speichern. Danach werden sie gelöscht und danach ist eine Verfolgung deiner Filesharing aktivitäten nicht mehr nach zu weisen.
Sorry iceman:-),
da kann dein Wissen aber nicht so dolle sein. Mache dich doch mal bitte kundig bevor du so etwas erzählst. Ermittlungen der Behörden können durchaus auch mal etwas länger als drei Monate dauern. Bei Anträgen müssen die Daten vom Provider auch länger gespeichert werden, da wird dann über einen längeren Zeitraum ein genaues Protokoll geführt. Und wo du überhaupt die drei Monate hernimmst ist mir auch schleierhaft. Verbindungdaten dürfen nur über einen Zeitraum von 80 Tagen aufbewahrt werden, und auch nur, wenn sie für die Abrechnung erforderlich sind.
Und wenn du Musikdateien auf der Platte hast die durch Tags einer bestimmten Releasegruppe gekennzeichnet sind, dann ist es immer noch am Richter, dies dementsprechend zu werten. D.h. wenn der Richter dir nicht glaubt, dass du deine Musikstücke aus lnager Weile immer mit so einem Tag versiehst, dann bist du auch nach 12 Monaten noch fällig.
Ohne Verdachtsmoment, der wohl nur auf Grund von Verbindungsdaten zu stande kommt, wird es auch keine Haus durchsuchung geben. Die drei Monate hab ich von einer Freundin die sich gerade im Jura-Studium damit befasst. 80 Tage sind ja fast 3 Monate. Das die Justiz ein wenig langsam Arbeitet ist mir auch klar, weswegen natürlich auch nach mehr als 3 Monaten noch was kommen kann. Das Problem scheint auch weniger bei dem Strafrecht zu liegen (wo wohl die meisten anzeigen wegen geringfügigkeit aufgehoben werden) als vielmehr im Zivielrecht. Da passiert es dann wohl öfter das durch Rechtsanwälte der geschädigten Firmen Unterlassungsschreiben ins Haus flattern und man selbst natürlich die nicht ganz günstigen Rechtsanwaltskosten zu zahlen hat.
Soweit mein erkenntnissstand. Ich lasse mich aber auch gerne anders belehren.