Acdcrocker
Lieutenant
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@0ssi Belegen? Das ist jeweils gesetzlich so normiert. Zur juristischen Falllösung schadet ein Blick in das Gesetz nie- nur so als Tipp am Rande.
Ja, § 71 Abs. 1 S. 1 GVGAKannst du die Aussage belegen ?
Ein Blick in § 1357 Abs. 1 BGB erleichert auch hier die Rechtsfindung.Ebenso müsstest du deine Fantasiebehauptung belegen