devebero schrieb:
Die ZA Firma möchte im Fall der Fälle ja auch gerne mein Mehrarbeitskonto für einsatzfreie Zeiten verbrauchen. Auch hier bin ich der Meinung, dass dies nicht rechtens ist.
ja natürlich. du bekommst schließlich weiter dein gehalt gezahlt. du arbeitest also quasi vor für "schlechte" bzw. einsatzfreie zeiten - in denen bekommst du dann weiterhin dein gehalt. die so bezahlten stunden gehen von deinem zeitkonto ab. die sind also nicht "weg"

Gleichzeitig kann dein Stundenkonto sogar ins Minus gehen - du bekommst Geld und darfst dann nacharbeiten, wenn du wieder einen Einsatz hast.
schonmal auf deine gehaltsabrechnung geschaut? da steht immer derselbe mindestbetrag bzw. immer dieselbe regelstundenzahl und ein punkt "zu-/abgang zeitkonto". was meinst du, warum du immer mindestens die regelstunden bezahlt bekommst, auch wenn du statt 151 nur 149 stunden oder noch weniger gearbeitet hast? für sowas ist das zeitkonto nunmal da - eben damit dir NICHTS verloren geht und du halbwegs sicher planen kannst, was das monatliche einkommen angeht.
wie sollte das denn sonst funktionieren? kein einsatz und dann gefeuert werden, weil man nicht ans stundenkonto darf? bezahlung ohne stunden auf der uhr bzw. minusstunden ansammeln bis es kracht und auf ewig weiter kassieren?
lies dir doch bitte mal deinen AV durch und den dazugehörenden Tarifvertrag... mir scheint, du hast so einiges nicht oder maximal halb verstanden, woraus dann diese Probleme entstanden sind.
zum stundenzettel: der ist abrechnungsgrundlage. liegt keiner vor, hast du in der zeit nicht gearbeitet - der nachweis fehlt. hier scheint aber geschlampt worden zu sein, da dein zeitkonto belastet wurde. wenn das im nächsten monat wieder zugebucht wird, ist aber alles in ordnung.
du hast auch nicht weniger geld bekommen (schau dir deine abrechnung bitte bitte an!), nur wurden statt der 32 arbeitsstunden eben 32 stunden vom zeitkonto genommen und ausgezahlt.
nochmal: lies. bitte. deine. abrechnung. richtig. detaillierter gehts eigentlich nicht. du wirst sehen, dass bei der zu vergütenden stundenzahl dieselbe zahl steht wie letzten monat (überstunden sind separat aufgeführt, minusstunden auch, siehe "zu-/abgang zeitkonto") und du denselben betrag ausgezahlt bekommen hast (abzgl. einiger weniger % für eventuell überstunden, falls du an der grenze der 150 stunden warst/bist)
es gibt also kein problem (ausser eben das lesen und verstehen der gehaltsabrechnung.
zum urlaub:
die buchung stand vor arbeitsaufnahme im ZA-betrieb fest. hast du bei der einstellung darauf hingewiesen? oder irgendwann danach? du schreibst, dass du den urlaub "bereits im september" beantragt hast. nett. 3 monate vorher

wir müssen die planung noch im alten jahr machen, zumindest für 50% des urlaubs. aber egal.
du hast zwar anrecht auf urlaub, aber nicht auf einen bestimmten zeitraum. wirst du gebraucht (nachweislich), ist dein urlaub hinfällig

Die Buchung ist also zunächst völlig uninteressant. Wenns so wäre, würden alle ihren Urlaub schonmal buchen und hinterher drauf bestehen, diesen auch zu bekommen ^^
Hab ich das richtig verstanden: Du bist über den Jahreswechsel im selben Betrieb beschäftigt und dieser hat deinen Urlaub abgesegnet? Dann steht diesem auch nichts im Wege. Vielleicht hat die ZA nur noch keine Info von deinem Entleihbetrieb, dass die das genehmigen bzw. dich nicht brauchen? Schonmal da nachgefragt? Meist haperts genau an dieser Kommunikation.
Falls du allerdings zum 31.12. den Einsatz beendet hast, siehts etwas anders aus. In dem Fall _kann_ dir deine ZA den Urlaub verweiger, WENN sie nachweislich einen Einsatz für dich für diesen Zeitraum haben. Nur auf Verdacht ist das allerdings nicht möglich. Dafür gibts ja eben das Zeitkonto
