Zeek insolvent - Kann ich einfach mein Geld zurückbuchen?

Nochmal: Bei einer Insolvenz wird das übliche Vertragsrecht quasi komplett außer Kraft gesetzt.

Wenn PayPal das Geld vom Verkäufer zurückbucht und an den Käufer weiterreicht, dann kann es sein, dass der Insolvenzverwalter Ansprüche gegen den Käufer geltend macht. Diese wird er zu befriedigen haben.

Der Käufer könnte dann natürlich versuchen das Geld von PayPal selbst zurückzuholen...
 
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das sind "könnte" "eventuell" "vielleicht" Optionen.

Die wirtschaftlich sinnvollste Lösung wird folgendes sein:
Einfach zurück Buchen und warten wer sich meldet.
 
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Hat sonst noch jemand ausser mir gelesen dass es sich hierbei um eine Firma mit Sitz in GB/Israel handelt?

Bis was von den kommt, falls was kommt, kannst dann hinterher immer noch handeln. Wobei die Wahrscheinlichkeit gegen 0 ist imho.

Ergo, Buch dein Geld zurück und gut ist.
 
florian. schrieb:
das sind "könnte" "eventuell" "vielleicht" Optionen.
Natürlich, denn wir wissen ja nicht ob PayPal das Geld beim Verkäufer zurückgeholt hat. Sie können es auch aus eigener Tasche bezahlt haben, eben um den versprochenen Käuferschutz zu erfüllen und trotzdem Ärger mit dem Insolvenzrecht zu vermeiden.
 
niteaholic schrieb:
Hat sonst noch jemand ausser mir gelesen dass es sich hierbei um eine Firma mit Sitz in GB/Israel handelt?

Bis was von den kommt, falls was kommt, kannst dann hinterher immer noch handeln. Wobei die Wahrscheinlichkeit gegen 0 ist imho.

Ergo, Buch dein Geld zurück und gut ist.
Im Impressum verweisen sie aber auf ihre deutsche Tochter.

Zeek Mobile DE GmbH
Bennigsen Platz 1
40543 Düsseldorf, Deutschland
Geschäftsführer: Daniel Zelkind



Wäre also interessant wer dem Ersteller als Vertragspartner genannt wurde
Ergänzung ()

Ansonsten probier’s. Ich vermute aber Paypal wird gar nichts erst auszahlen. In den Bedingungen für den Käuferschutz ist Insolvenz nicht als Leistung aufgeführt.
Denk aber dran das Geld beiseite zu legen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kausu schrieb:
Im Impressum verweisen sie aber auf ihre deutsche Tochter.

Zeek Mobile DE GmbH
Bennigsen Platz 1
40543 Düsseldorf, Deutschland
Geschäftsführer: Daniel Zelkind



Wäre also interessant wer dem Ersteller als Vertragspartner genannt wurde
Ergänzung ()

Ansonsten probier’s. Ich vermute aber Paypal wird gar nichts erst auszahlen. In den Bedingungen für den Käuferschutz ist Insolvenz nicht als Leistung aufgeführt.
Denk aber dran das Geld beiseite zu legen.

Ich denke die deutsche NL ist nur aus diplomatischen Gründen. Alle meine Zahlungen gingen an:
ZEEK MOBILE UK LIMITED / LONDON EC1V
PayPal hat doch schon ausgezahlt gehabt 😅 hab von insolvenz ja nichts erwähnt. Lediglich Ware; die ich nicht erhalten habe (was ja auch stimmt. Wie warum weshalb, kann mir ja egal sein)
 
OK war wohl zu spät gestern für mich oder ich habe etwas reininterpretiert :D
 
lol, du hast denen also ein Märchen aufgetischt? Und du meinst, dass Paypal rechtlich jetzt nichts in der Hand hat, das von dir zurück zu fordern, wenn sie merken, dass es eine Insolvenz ist und du ihnen das verschwiegen hast, weil es im Käuferschutz eben nicht abgedeckt ist? Dir ist klar, dass das Betrug in Reinform ist?

Deine Aussage, du hast die Ware nicht erhalten ist so eben nicht korrekt, weil Insolvenz, wie nun einige Male erwähnt, aus gutem Grund eine Sonderstellung hat. In dem Fall ist es eben nicht egal, warum du die Ware nicht bekommen hast.
 
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Ich denke mal noch ist die Insolvenz nicht offiziell, da außer auf DealDoktor nichts steht. Die haben nur einen Insolvenzverwalter eingestellt.

Die suchen (erfolglos) mach einem Käufer, sodass dies die logische Schlussfolgerung ist. Und nein, ich habe denen kein Märchen aufgetischt. Ich hab denen gesagt dass ich keine Waren erhalten habe.


https://www.thisismoney.co.uk/money...le-firm-Zeek-pauses-payments-looks-buyer.html
 
Bin kein Experte aber mit BEstellung eines Insolvenzverwalters dürfte das Insolvenzverfahren bereits eröffnet sein. Die Suche nach einem Käufer ist "normaler" Bestandteil eines Insolvenzverfahrens.

Aber egal, du bist sowieso der Meinung, alles richtig gemacht zu haben. Sieht man ja wieder am letzten Satz, dass es deiner Meinung nach gar nicht nötig ist darauf hinzuweisen gegenüber Paypal, dass du die Ware deshalb nicht bekommen hast, weil eine Insolvenz (höchstwahrscheinlich) vorliegt. Wozu Paypal das dann explizit aus dem käuferschutz ausschließt, obwohl man logischerweise selten Ware erhalten wird bei einem insolventen Unternehmen, macht dann zwar keinen sinn aber egal ne? Lass dich halt überraschen, ich denke, so einfach biste aus der Nummer nicht raus.
 
Evil E-Lex schrieb:
Das halte ich bei €-Guthaben, wie in deinem Fall, für sehr weit hergeholt.

Soll ich das Guthaben auf meinem acc versauern lassen, bis die pleite gehen?
Ich würde das ja benutzen, wenn es ginge. Nur die haben den Shop ausgemacht.
 
Was wollte der Insolvenzverwalter eigentlich genau von Dir? Eine Forderungsaufstellung ggü. dem Schuldner?
 
@JaredFogle

Ich bedauere, Dir keine für Dich positivere Mitteilung machen zu können, aber korrekterweise müsstest Du in der Tat akzeptieren, dass Dein Geld weg ist.

Natürlich empfindet man sowas als Betroffener ungerecht, und ich kann diese Sichtweise sehr gut nachvollziehen.

Genau dieses Ergebnis (Geld ist und bleibt verloren) ist jedoch das Wesen des Insolvenzrechtes.

Ein Bsp zur Veranschaulichung:
Kaufe bzw bestelle ich mir heute einen Porsche Neuwagen für 300.000 € und zahle diese bereits heute, so ist das gesamte Geld (mit Ausnahme etwaiger weniger prozentualer Anteile) im Falle einer Insolvenz verloren.
Ich bekomme keinen Porsche und auch nicht das Geld zurück. Ich hätte einfach 300.000 € in den Sand gesetzt.
Dies ist geltendes Recht, eine Umgehung dieser Bestimmungen ist nicht möglich.


PayPal Käuferschutz zählt natürlich in Insolvenzfällen nicht; dieses Recht wird einem von PP auch in keiner Weise eingeräumt. Vorliegend dürfte PP nur zurückgebucht haben, weil denen die Insolvenz schlicht nicht bekannt war.

Ein Insolvenzverwalter ist im Übrigen zur Beibringung sämtlicher Forderungen verpflichtet. Er würde alle existierenden Gläubiger schädigen, würde er einzelne Forderungen erst gar nicht bearbeiten.

Da mir unbekannt ist, wo das Insolvenzverfahren überhaupt anhängig ist, kann ich zu dem, was nun passieren wird, nur Mutmaßungen anstellen. Und hier vermute ich, dass sich der Insolvenzverwalter in nicht allzu ferner Zeit melden wird. Sollte dies der Fall sein, kann ich nur dazu raten, sich nicht versuchen zu wehren und die geforderte Summe umgehend zu zahlen. Eingriffe in das Insolvenzrecht durch einzelne Gläubiger, die versuchen sich schadlos zu halten, sehen die deutschen Gerichte äußerst negativ!
 
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Es geht dabei auch um die Gläubiger-Bevorzugung. Mit deinem "verlorenen" Geld werden zuerst die Mitarbeiter bezahlt bzw. deren Sozialleistungen und Versicherungen. Du als privater Gläubiger in diesem Summenbereich stehst leider ganz hinten an und wirst bei einem Insolvenzverfahren wahrscheinlich dein Geld nicht wieder sehen.

Wenn du jetzt das Geld zurückbuchen lässt trotz Insolvenzverfahren bevorzugst du dich als Gläubiger selbst, während die Gläubiger der Ränge 1 und 2 übergangen werden. Falls du über Paypal oder über deinen Kaufvertrag keine Klausel bezüglich Insolvenz unterzeichnet hast.

So ist es zumindest in der Schweiz...
 
Dominion schrieb:
Und hier vermute ich, dass sich der Insolvenzverwalter in nicht allzu ferner Zeit melden wird. Sollte dies der Fall sein, kann ich nur dazu raten, sich nicht versuchen zu wehren und die geforderte Summe umgehend zu zahlen. Eingriffe in das Insolvenzrecht durch einzelne Gläubiger, die versuchen sich schadlos zu halten, sehen die deutschen Gerichte äußerst negativ!

Mir ist ein Fall bekannt, da hat ein Gläubiger die geforderte Summe nicht an den INSO Verwalter gezahlt. Wenige Wochen später kam Post vom Gericht. Ende vom Lied: geforderte Summe + Anwalts + Gerichtskosten mussten gezahlt werden.

Da hier eine Deutsche Niederlassung existiert, kann es durchaus vorkommen, dass hier auch das Deutsche INSO Recht greift.

Also entweder meldet sich PayPal und will das Geld haben. Oder aber der INSO Verwalter meldet sich. In beiden Fällen würde ich die Forderung begleichen. Ansonsten dürfte es nur teurer werden.

Dass gar nichts kommt, halte ich für unwahrscheinlich. Lege daher besser die Summe zur Seite.
 
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Mustis schrieb:
du hast denen also ein Märchen aufgetischt?
Wieso? Das er die Ware nicht erhalten hat, entspricht doch wohl den Tatsachen.
Mustis schrieb:
wenn sie merken, dass es eine Insolvenz ist und du ihnen das verschwiegen hast
Wieso ist er verpflichtet überhaupt von einer Insolvenz wissen? Wenn dies öffentlich bekannt ist, dann sollte PayPal diese Information doch erst recht haben, weil es ja ein Geschäftspartner von ihnen ist. Außerdem würde ich ja erwarten, dass PayPal erstmal beim Verkäufer nachfragt ob die Information das der Käufer die Ware nicht erhalten ist, überhaupt korrekt ist und daher Kontakt zum Verkäufer aufnehmen. Dabei würden sie ja wohl von der Insolvenz erfahren. Wenn sich PayPal diesen Aufwand spart, dann müssen sie Konsequenzen der schlampigen Arbeit auch selbst tragen.
Mustis schrieb:
Deine Aussage, du hast die Ware nicht erhalten ist so eben nicht korrekt
Offenbar doch.
JaredFogle schrieb:
Die haben nur einen Insolvenzverwalter eingestellt.
Ein Insolvenzverwalter wird zumindest in Deutschland nicht eingestellt, sondern nach dem Einreichen des Insolvenzantrags beim Gericht von dem Gericht bestellt.
Hier ist von Insolvenz auch nicht die Rede, sondern davon das sie die Zahlungen eingestellt haben, was aber eben keine Insolvenz ist. In dem Sinne ist schon der Titel des Threads falsch. Auch google findet nichts als die Spekulation über eine Insolvenz, was ja auch nicht verwunderlich ist, wenn ein Unternehmen plötzlich einfach den Geschäftsbetrieb einstellt.
Ergänzung ()

Smurfy1982 schrieb:
Dass gar nichts kommt, halte ich für unwahrscheinlich.
Wenn zu dem Zeitpunkt der Rückforderung noch kein Insolvenzantrag gestellt worden ist, wonach es im Moment für mich aussieht, dann kommt da nichts mehr nach und das Vorgehen von PayPal wie auch vom TE ist absolut in Ordnung, da das Insolvenzrecht noch nicht greift.
 
Das Insolvenzrecht greift auf den Zeitraum VOR Eröffnung der Insolvenz zurück.

Das ist ja, zum Teil, das Schlimme und das, was in der Wirtschaft ganze Insolvenzketten auslöst.
 
Holt schrieb:
Außerdem würde ich ja erwarten, dass PayPal erstmal beim Verkäufer nachfragt ob die Information das der Käufer die Ware nicht erhalten ist, überhaupt korrekt ist und daher Kontakt zum Verkäufer aufnehmen.
Ich habe selbst kein Paypal. Aber nach dem, was ich u.a. hier im Forum so lese, macht Paypal das gerade nicht, sondern bucht sofort bei jeglichen Beanstandungen durch den Käufer die Zahlung zurück.
Dafür spricht auch, dass in der vom TE verlinkten Käuferschutzrichtlinie von Paypal
Zahlungsmitteläquivalente (darunter jegliche Geschenkkarten oder Prepaid-Karten)
explizit vom Käuferschutz ausgeschlossen sind, sie die Zahlung aber trotzdem zurückgebucht haben.
Ich frage mich ja auch, ob dieses Zeek im Zweifel später eigentlich Forderungen an Paypal oder an @JaredFogle stellen würde.
 
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