Zeek insolvent - Kann ich einfach mein Geld zurückbuchen?

hab vor 9 Tagen einen Käuferschutzantrag gestellt (geht um 75€), wenn morgen keine Antwort von zeek eingeht, kriege ich laut Paypal das Geld erstattet. Bin froh dass Paypal hier so kulant, in der heutigen Zeit spekulieren doch Firmen auf die eigene Insolvenz und zahlen sich vorher schön Boni und Prämien aus, auf Kosten der Kunden.

z.B. Tado ist auch so ein Kandidat. 600.000€ hat sich der Geschäftsführer als Gehalt ausgezahlt, damals bei 3 Millionen Umsatz ;)
 
Idon schrieb:
Das Insolvenzrecht greift auf den Zeitraum VOR Eröffnung der Insolvenz zurück.
Nein, es gibt aber Dinge wie die Rückschlagsperre und die Insolvenzanfechtung die auch auf den Zeitraum vor der Insolvenz zurückgehen, beides ist hier aber wohl kaum anwendbar.
simpsonsfan schrieb:
Ich frage mich ja auch, ob dieses Zeek im Zweifel später eigentlich Forderungen an Paypal oder an @JaredFogle stellen würde.
Auf welcher Basis? Die Gegenleistung wurde ja nicht erbracht und damit schuldet der TE der Firma auch kein Geld.
Pinabuzz schrieb:
in der heutigen Zeit spekulieren doch Firmen auf die eigene Insolvenz und zahlen sich vorher schön Boni und Prämien aus
Genau für solche Fälle gibt es die Insolvenzanfechtung, die dazu dient vor der Insolvenz verschobene Vermögenswerte zurückzuholen, damit diese für die Masse der Gläubiger zur Verfügung stehen. Die Rückforderung einer vorab gezahlten Ware die dann nicht geliefert wurde, ist aber eben kein Verschieben von Vermögenswerten.

Beispiel: Das Restaurant um die Ecke hat mehr Schulden als Gäste. A und B bestellen jeweils fürs Wochenende für eine Feier vor und leisten jeweils eine Anzahlung. Am Mittwoch sagt A die Feier auf persönlichen Gründen ab und der Wirt erstattet ihm die Anzahlung zurück. Am Donnerstag liefert der Schlachter das Fleisch, verlangt aber Barzahlung und bekommt sein Lieferung aus bezahlt. Am Freitag wird der Insolvenzantrag gestellt und die Feier von B fällt aus. Gibt der Wirt ihm dann am Montag doch noch seine Anzahlung zurück, kann diese zurückgefordert werden, nicht aber die von A und auch nicht das Geld welches der Schlachter bekommen hat. Kritisch könnte es für A allenfalls werden, wenn er am Mittwoch schon von der Zahlungsunfähigkeit wusste, denn dies ist eine Voraussetzung für fast alle Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung.
 
Holt schrieb:
Das er die Ware nicht erhalten hat, entspricht doch wohl den Tatsachen.
Welche Ware? Er spricht davon Guthaben auf seinem Kundenkonto gehabt zu haben. Da einen Käuferschutzantrag mit "Ware nicht erhalten" zu stellen ist nicht im Sinne des PayPal-Käuferschutzes.
Wobei ich ihn durchaus verstehen kann. Hätte in der Situation vermutlich ähnlich gehandelt, hätte es nur nicht in die Welt hinausposaunt.
 
PayPal regelt ganz klar im Falle einer Insolvenz, das war schon bei Getgoods so gewesen. Die paypal Käufer haben ihr Geld alle wieder bekommen, die Überweisungs Käufer (z.B. ich) haben in die Röhre geschaut.

Das Geld wird auf deren PayPal Konto auf Minus gebucht und wenn PayPal das Geld nicht wieder bekommt, dann ist das deren Geschäftsrisiko, wofür ja auch anständige Gebühren bei jedem Kauf bezahlt werden.

Die Rechtskrieger (immer die gleichen, siehe in den anderen Rechts Threads) verdrängen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind. Die kommen dann und listen irgendwelche Gesetzestexte auf, in der Realität aber haben PayPal Käufer noch in der selben Woche der Falleröffnung ihr Geld wieder und das Thema ist gegessen. Hier mal ein paar Berichte von einigen betroffenen, jeder hatte binnen einer Woche die Kohle wieder und niemand auch nur ein einziges Problem.
https://www.mydealz.de/diskussion/ebay-kauferschutz-bei-insolvenz-1253481
 
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Stunrise schrieb:
Die Rechtskrieger (immer die gleichen, siehe in den anderen Rechts Threads) verdrängen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind. Die kommen dann und listen irgendwelche Gesetzestexte auf, in der Realität aber haben PayPal Käufer noch in der selben Woche der Falleröffnung ihr Geld wieder und das Thema ist gegessen.
Besser könnte ich es selber nicht formulieren, danke!
 
Also sollen wir demnächst rechtliche Tipps auf der Basis geben, was alles schon geklappt hat, weil dein toller Spruch halt in beide Richtungen geht?

Vll sollte man rechtliche Fragen dann hier grundsätzlich verbieten, den auf der von dir skizzierten Basis würde dann jede Menge Informationsmüll verbreitet werden, abseits jeder rechtlichen Basis, eben weil es natürlich immer mal Fälle gibt, die entgegen einer Rechtsbasis laufen oder wie hier, Infos erst nach zig Beiträgen kommen.

Wir erinnern uns, es ging um ein Guthaben bei einem Gutscheinhandel. Was sagt PayPal zu Gutscheinen? Was sagt Paypal zu Guthaben und "Ware nicht geliefert"? Schon deshalb ist PAypal son Saftladen, weil sie im Zweifel nicht mal ihre eigenen Regeln beachten. Und das es funktioniert, dazu habe ich auch nen tollen Spruch: "Wo kein Kläger, da kein Richter."
 
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Ihr könnt euch ruhig noch seitenlang über irgendwelche Gesetze unterhalten, euch über PayPal aufregen und den Rechtsstaat in Frage stellen.

@JaredFogle hat seine Rückerstattung erhalten und wird nie wieder was von dem Thema hören. Genauso wie alle anderen, die bei einer Insolvenz ihre Kohle wieder über PayPal erhalten haben (Atelco, GetGoods, usw.)
 
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Und wenn er doch etwas von PayPal hören sollte, dann kann er ja dich in Haftung nehmen.

Läuft für ihn.
 
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@Mustis, ich habe auch meine Kreditkarten Firma kontaktiert, da ich noch 200€ über diese gekauft hatte. Diese sieht es genauso.
Wenn die mit Käuferschutz werben, dann sollen die den auch einhalten.
Ich bin noch Student, habe aber das Glück, dass ich Dual studiere und hinter mir ein sehr guter AG sitzt. Dennoch habe ich kein Geld zu verschenken, und muss gucken wo ich am besten sparen kann.
Ich habe nie verschwiegen, dass es sich um Gutscheine handelt. Auch habe ich denen an der Hotline gesesagt „ich habe auf einer Deal-Seite was über eine Zahlungsunfähigkeit gelesen, aber ich weiß es nicht.“. Ebenso habe ich dies - schriftlich - meiner unabhängigen KK-Firma mitgeteilt. Wie gesagt, diese hat mir sinngemäß in der Antwort Mail auch so argumentiert: „Ware nicht erhalten ist ja Waren nicht erhalten“

@Idon, ich werde niemanden in der Haftung nehmen. Da ich womöglich auch ohne so gehandelt hätte.
 
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Insolvenz hin oder her - wenn du die Möglichkeit hast via PP dein Geld zurück zuholen - tu das.
Hätte genau so gehandelt. Mir schenkt (leider) auch niemand mein Geld/Gehalt.

Sollte noch was kommen, was ich stark anzweifle - so sei es. Wobei ich bei Isreal und co das noch mehr anzweifle.
Schade eigentlich, das jeder zweite hier auf Anwalt macht - doch im Fall der Fälle sogar wegen 50 Euro genau so gehandelt hätte.

greetz.
 
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Klar. So wie du hier die ganze Zeit geschrieben hast, dass dich Insolvenzen etc. nicht interessieren, halte ich das für eine Schutzbehauptung.

Weiterhin hast du Ware erhalten: Nämlich das Zeek-Guthaben. Dass du das nicht weiter einsetzen kannst ist nicht das Problem von Dritten.

Zuletzt: Wer Geld bei Zeek, HGWG, etc. "zwischenparkt", ohne es sofort auszugeben oder zuvor die wirtschaftliche Lage zu checken, der muss eben mit Konsequenzen leben. Siehe auch Quieker usw.
 
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Jaynoo schrieb:
Schade eigentlich, das jeder zweite hier auf Anwalt macht
Auf Anwalt macht hier keiner. Aber es gibt nicht wenige Berufe, die zumindest eine juristische Ausbildung beinhalten was Teilbereiche der Justiz angeht. So wird jeder BWLer/VWLer, leitender KAufmann etc. im Bereich Handelsrecht einiges wissen, zumindest sollte er das. Was viele immer wieder vergessen: Rechtsberatung ist aus gutem Grund Anwälten vorbehalten. Aber nicht wegen dem Fachwissen unbedingt, sondern der Haftung wegen! Das Fachwissen haben weit mehr Berufsgruppen und müssen es auch zwingend.

Das hier oft Diskussionen entstehen, ist völlig normal! Man hört ja ausschließlich eine Seite und das oft genug nur deutlich bruchstückhaft. Zudem gibt es im Recht nicht unbedingt ein richtig/falsch sondern oft genug Möglichkeiten der Herangehensweise. Wenn man das nicht will, dann sollte man hier nicht fragen sondern einen Anwalt kontaktieren und das kostet aus unter anderem eben diesem Grund.
 
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Und natürlich gibt es hier auch schlicht ein paar Leute mit abgeschlossenem juristischen Studium... Auch wenn diese oft Meinungen vertreten, die "andere Gruppen" hier nicht hören möchten.
 
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Ich finde es schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit einige hier zum Rechtsbruch raten.

Ich sagte oben bereits, dass ich sehr wohl Verständnis für einen Betroffenen habe.

Nichtsdestotrotz hat unsere Rechtsordnung festgelegt, dass im Falle einer Insolvenz eine Rangfolge der Gläubiger existieren soll. Die Schutzinteressen zB der Mitarbeiter werden höherrangiger angesehen als die von einfachen Käufern.

Dies ist geltendes Recht und von jedermann so zu akzeptieren. Auch wenn die Folgen unangenehm sind.

Man muss kein Jurist sein um zu begreifen, dass jede Umgehung gegen geltendes Recht verstößt. Weshalb also wird von einigen hier ganz lapidar zu so etwas geraten?

Allein schon der vorliegend bei PP angegebene Grund "Ware nicht erhalten" mag für juristische Laien auf den ersten Blick zutreffend sein, könnte aber nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein. Und es geht sogar noch weiter, unsere Rechtsordnung verlangt von eben diesen juristischen Laien sogar, dies eigenständig zu erkennen.

"Ware nicht erhalten" trifft dem Wortlaut nach zu, nur kommt es auf den Wortlaut und sogar auf den Wortsinn überhaupt nicht an. Der Jurist wird nämlich "Ware nicht erhalten" definieren. Und diese Definition beinhaltet den Schutzzweck dieser Option. Anders ausgedrückt: Für welche Fälle wurde diese Begründung überhaupt eingeführt?
Nein, ganz sicher nicht für Insolvenzen. Sondern ausschließlich für solche Fälle, in denen trotz laufenden Geschäftsbetriebes des Schuldners und trotz funktionierender Bestellung und Bezahlung die Ware einfach nicht ankommt.
Insolvenzfälle sind eben juristisch gesehen keine Fälle von "Ware nicht erhalten", sondern im Zweifel von "Ware überhaupt nicht bezahlt". Denn die Bezahlung bzw die Verfügungsgewalt über die Zahlung wurde von Gesetzes wegen in die Insolvenzmasse gegeben. Die konkrete Bestellung wurde demnach nicht bezahlt. Gleiches gilt für die Auszahlung von Guthaben. Es existiert kein Guthaben (mehr), sondern nur ein Anspruch hinsichtlich der Insolvenzmasse.


PayPal Käuferschutz hat mit solchen Fällen rein gar nichts zu tun und es besteht keine Anspruchslage bezüglich dessen Verwendung. PayPal und deren Entscheidungen haben keinen Einfluss auf geltendes Recht. Sie dürfen natürlich die Zahlung aus eigener Tasche vornehmen, aber mehr auch nicht.


Ich weise abschließend ausdrücklich darauf hin, dass der Versuch, sich selbst als Gläubiger schadlos zu halten, durchaus strafrechtlich relevant sein könnte. Was man hier lostritt, kann man im Vorfeld nicht erahnen. Auch nicht, ob etwas nachkommt oder nicht.

Daher wäre ich sehr vorsichtig mit entsprechenden Äußerungen.
Sollte sich der Insolvenzverwalter melden, so wäre der TE gut beraten sofort zu zahlen. Und zu hoffen, dass dieser nicht von selbst gleich Strafanzeige stellt, was viele Insolvenzverwalter ohne jeden Kontakt zu dem Betroffenen von sich aus tun. Wenn die StA erst ermittelt, dann wird die Sache richtig teuer.
 
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Zeek hat damals sehr attraktive Aktionen für Neukunden angeboten, sodass man z.B. für einen 50€ Gutschein am Ende grob die Hälfte auf den Tisch leben musste. Die Prüfung ob man Neukunde war, erfolgte erst nach Kauf durch sehr viele Faktoren wie z.B. Handynummer, Cookies usw. Oft wurden auch Informationen nachgefordert wie Ausweisbilder oder Bilder von Rechnungen. Es gab einige User (mydealz), deren Konto nach Kauf zu Neukundenkonditionen als Zweitkonto entlarvt wurde und das gezahlte Geld einfach einbehalten wurde.

Diese User haben ihr Geld bis heute nicht mehr gesehen. Daher hoffe, dass jeder, selbst Leute die Ihre Gutscheine erhalten haben, den Betrag zurückbuchen, da ein Unternehmen, dass derart Dreck am Stecken hat, niemals den Rechtsweg bestreiten wird.
 
@Pinabuzz

Du hast da etwas nicht richtig verstanden.

Dieses Unternehmen bestreitet keinen Rechtsweg (mehr). Dies tut nun ein Insolvenzverwalter. Und der ist nicht dazu da, diesem Unternehmen jetzt noch Geld zu sichern, sondern deren Gläubiger zu befriedigen.
Er wickelt das Unternehmen jetzt ab.

Wenn Du also diesem Unternehmen nichts Gutes wünschst, kannst Du triumphieren, denn die sind schon platt.
Wenn Du jetzt allerdings Nutzer aufforderst, ihre zur Insolvenzmasse gehörenden Guthaben zurückzuholen, dann könnte dies eine Anstiftung zu einer Straftat darstellen. Also bitte Vorsicht mit solchen Äußerungen.

Du schädigst damit im Übrigen nicht dieses Unternehmen, sondern all diejenigen, die noch Forderungen gegen dieses Unternehmen haben.
 
Dominion schrieb:
@Pinabuzz
Dieses Unternehmen bestreitet keinen Rechtsweg (mehr). Dies tut nun ein Insolvenzverwalter. Und der ist nicht dazu da, diesem Unternehmen jetzt noch Geld zu sichern, sondern deren Gläubiger zu befriedigen.
Er wickelt das Unternehmen jetzt ab.
Wer sagt, denn das das Unternehmen insolvent ist? Bisher ist doch nichts darüber bekannt und alles nur Spekulation.
 
@Pinabuzz

Eröffnungspost gleich erster Satz?
 
Wenn ein Insolvenzverwalter bestellt wurde, dann ist der Laden insolvent... Ich denke nicht, dass das isrealische Gesetz da markant anders ist..
 
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