Ich finde es schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit einige hier zum Rechtsbruch raten.
Ich sagte oben bereits, dass ich sehr wohl Verständnis für einen Betroffenen habe.
Nichtsdestotrotz hat unsere Rechtsordnung festgelegt, dass im Falle einer Insolvenz eine Rangfolge der Gläubiger existieren soll. Die Schutzinteressen zB der Mitarbeiter werden höherrangiger angesehen als die von einfachen Käufern.
Dies ist geltendes Recht und von jedermann so zu akzeptieren. Auch wenn die Folgen unangenehm sind.
Man muss kein Jurist sein um zu begreifen, dass jede Umgehung gegen geltendes Recht verstößt. Weshalb also wird von einigen hier ganz lapidar zu so etwas geraten?
Allein schon der vorliegend bei PP angegebene Grund "Ware nicht erhalten" mag für juristische Laien auf den ersten Blick zutreffend sein, könnte aber nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein. Und es geht sogar noch weiter, unsere Rechtsordnung verlangt von eben diesen juristischen Laien sogar, dies eigenständig zu erkennen.
"Ware nicht erhalten" trifft dem Wortlaut nach zu, nur kommt es auf den Wortlaut und sogar auf den Wortsinn überhaupt nicht an. Der Jurist wird nämlich "Ware nicht erhalten" definieren. Und diese Definition beinhaltet den Schutzzweck dieser Option. Anders ausgedrückt: Für welche Fälle wurde diese Begründung überhaupt eingeführt?
Nein, ganz sicher nicht für Insolvenzen. Sondern ausschließlich für solche Fälle, in denen trotz laufenden Geschäftsbetriebes des Schuldners und trotz funktionierender Bestellung und Bezahlung die Ware einfach nicht ankommt.
Insolvenzfälle sind eben juristisch gesehen keine Fälle von "Ware nicht erhalten", sondern im Zweifel von "Ware überhaupt nicht bezahlt". Denn die Bezahlung bzw die Verfügungsgewalt über die Zahlung wurde von Gesetzes wegen in die Insolvenzmasse gegeben. Die konkrete Bestellung wurde demnach nicht bezahlt. Gleiches gilt für die Auszahlung von Guthaben. Es existiert kein Guthaben (mehr), sondern nur ein Anspruch hinsichtlich der Insolvenzmasse.
PayPal Käuferschutz hat mit solchen Fällen rein gar nichts zu tun und es besteht keine Anspruchslage bezüglich dessen Verwendung. PayPal und deren Entscheidungen haben keinen Einfluss auf geltendes Recht. Sie dürfen natürlich die Zahlung aus eigener Tasche vornehmen, aber mehr auch nicht.
Ich weise abschließend ausdrücklich darauf hin, dass der Versuch, sich selbst als Gläubiger schadlos zu halten, durchaus strafrechtlich relevant sein könnte. Was man hier lostritt, kann man im Vorfeld nicht erahnen. Auch nicht, ob etwas nachkommt oder nicht.
Daher wäre ich sehr vorsichtig mit entsprechenden Äußerungen.
Sollte sich der Insolvenzverwalter melden, so wäre der TE gut beraten sofort zu zahlen. Und zu hoffen, dass dieser nicht von selbst gleich Strafanzeige stellt, was viele Insolvenzverwalter ohne jeden Kontakt zu dem Betroffenen von sich aus tun. Wenn die StA erst ermittelt, dann wird die Sache richtig teuer.