Zeitarbeitsfirma zahlt Krankheitstage und Urlaub nicht!?

TardBase

Ensign
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Hallo, habe da ein Problem mit einer Zeitarbeitsfirma und hoffe dass ihr mir einen Rat geben könnt, bevor ich mich auf Anwaltssuche mache.

Von 11.01.16 - 26.02.2016 war ich in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, heute habe ich meine letzte Lohnabrechnung und den Lohn als Scheck abgeholt.

Erstens; Ich war genau 7 Wochen im Arbeitsverhältnis bei denen, trotzdem heißt es, es würde mir kein Urlaub zustehen, dass sie ausbezahlen würden, weil ich nicht von Anfang bis zum Ende eines Monats im Arbeitsverhältnis war, im Vertrag steht von so einer Aussage nichts.

Zweitens; Die Letzte Woche 22.02. - 26.02. war ich krank, telefonisch natürlich sofort gemeldet am ersten und zweiten Tag, habe ihnen den Krankenschein auch am selben Tag zugeschickt, per Einschreiben und der Brief wurde auch am 23.02. zugestellt. Dennoch habe sie mir die Woche nicht bezahlt, sprich, ich hätte unentschuldigt gefehlt.

Ich werde es am Montag noch mal telefonisch versuchen die Sache zu klären, glaube aber nicht dass es etwas bringen wird.

Meine Frage wäre jetzt, was mach ich den als nächstes, lohnt es sich den zum Anwalt zu gehen?(habe kein Rechtsschutz)

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
 
Also würden mir nicht mal zwei Tage Urlaub zustehen versteh ich das richtig?

Ich war vermittelt, ich würde die Woche auch durcharbeiten wenn ich nicht krank wäre und außerdem habe ich bereits geschrieben dass sie mich als unentschuldigt eingetragen haben, trotz Krankenschein.
 
Benzer schrieb:
zu 1. Das muss auch nicht in deinem Vertrag stehen, da es so im Gesetz geregelt ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html.

Wo liest du da heraus, dass er keinen Teilurlaubsanspruch hat? Ein volles Monat wird doch hoffentlich nicht mit dem Kalendermonat gleichgesetzt sein sondern mit 4 Wochen?

Weiß darüber jemand mehr? In Österreich hättest du jedenfalls Anspruch auf den Urlaub.

Nach § 5 Abs. 1 b) BUrlG hat der Arbeitnehmer einen Teilurlaubsanspruch, wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Beispiel: Beginn des Arbeitsverhältnisses am 15. Juli 2007; Ende am 20. September 2007. → Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 b) BUrlG (in Höhe von 2/12 des Jahresurlaubs).

Nach § 5 Abs. 1 BUrlG besteht in den obigen Fällen eines Teilurlaubsanspruchs nur für je einen vollen Monat ein Anspruch in Höhe von 1/12 des Vollurlaubs. Dieser Monat muss nicht genau ein Kalendermonat sein (siehe obiges Beispiel).

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz

Also 1/12 Anspruch solltest du auf jeden Fall haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kannte es bisher auch nicht anders, das ist aber das erste mal das ich so kurz beschäftigt war bei einer Firma, deswegen war ich halt nicht sicher. Aber dass sie erzählen, man müsste vom 01. bis zum letzten Tag des Monats im Arbeitsverhältnis sein, damit man Urlaubsanspruch hat, das hört sich ja nur nach Mist an.
 
das stimmt so nicht. Ein Anspruch auf Urlaub besteht normal auch Anteilig. Sprich wenn du von 11.01. bis 26.02. gearbeitet hast, hast du Ansprüche auf 2x0,5/12 des Jahresurlaubs. Lass dich nicht verarschen, diese Ausbeuterklitschen probieren echt alles.

Auch bei Krankheit hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung!

http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html

Interessant ist halt, was in deinem Arbeitsvertrag zu Meldefristen bei Krankheit drin steht, manche Ausbeuter sind hier ja sehr kreativ und fordernd, was das ganz nicht unbedingt gleich legal macht.
 
Auch bei Krankheit hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung!
Sprich einfach mal mit der Krankenkasse bei der Du versichert warst/bist, evtl bekommst Du das Geld von denen und sie holt es sich beim AG zurück. Zu wann ist denn das AV beendet worden und von wem, hast Du die Kündigung rechtzeitig bekommen oder wurde der Vertrag einfach nicht verlängert? Beim Arbeitsgericht kannst Du Dich auch ohne Anwalt beraten lassen.
 
Kündigung nach ~7 Wochen klingt nach Probezeit??
 
Zweitens; Die Letzte Woche 22.02. - 26.02. war ich krank, telefonisch natürlich sofort gemeldet am ersten und zweiten Tag, habe ihnen den Krankenschein auch am selben Tag zugeschickt, per Einschreiben und der Brief wurde auch am 23.02. zugestellt. Dennoch habe sie mir die Woche nicht bezahlt, sprich, ich hätte unentschuldigt gefehlt.

Geht ja darum ob er wegen der Krankheit gekündigt wurde oder der Vertrag schon vorher befristet war.
 
Der Vertrag war ursprünglich befristet bis zum 29.10.2016, ich habe den Vertrag selbst zum (ca. 2 Wochen davor)27.02.2016 gekündigt, weil ich am 29.02. eine Umschulung angefangen habe.

Edit: Habe gerade mit meiner Krankenkasse telefoniert, sie meinten dass sie da nichts machen können und ich zum Arbeitsgericht müsste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte mal ein ähnliches Problem, da hatte meine Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernommen und beim AG wieder eingefordert, aber ich hatte auch eine Klage beim Arbeitsgericht zeitgleich eingereicht, evtl haben sie es deshalb gemacht weil die Aussichten für mich sehr gut aussahen. Kündigung war nicht rechtskräftig, da sie zu spät bei mir war und die Fristen nicht eingehalten wurden usw..., hat das Gericht dann auch so gesehen.
 
Also ich sehe nicht, warum eine KK das tun sollte. Für die Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen bei längerer Krankheit ist der AG zuständig. Und gegen den muss man klagen falls er den Lohn nicht fortzahlt.
 
Das ist pauschal nicht richtig. Innerhalb der ersten 28 Arbeitstage hat man keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. In der Zeit ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
 
Zwecks Krankheit lass ich mal diesen Paragraphen hier stehen

Entgeltfortzahlungsgesetz Paragraph 3 Abs 3
 
Der Gesetzesparagraph ist eigentlich recht eindeutig, ohne Selbstverschulden erkrankt steht einem das Gehalt zu - oder ich verstehe was falsch.
Ich würde mich ans Arbeitsgericht wenden, vor allem, wenn es da kostenlose Beratung gibt, wie werkam schrieb.
 
Beim Arbeitsgericht kann man auch selbst Klage einreichen, nur dann musst du dich selbst ohne Anwalt verteidigen.
Du hast aber auch wenn bestimmte Voraussetzungen(Finanziell) erfüllt sind ein Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dazu musst du aber ein Anwalt aufsuchen.

Aber aufpassen, ich kenne ein Fall wo die Prozesskostenhilfe gewährt wurde und diese wird für 4 Jahre Darlehnsweise vergeben. Das bedeutet innerhalb von 4 Jahren versucht man die Kosten von dir wieder zu bekommen, daher ist es sehr wichtig dass wenn es zu deinem Gunsten ausgehen sollte was ich hier auch in deinem Fall glaube, dass dein Anwalt auch die Kosten der Gegnerischen Seite einfordert. Denn dann wird dir nichts mehr in Rechnung gestellt. In dem Fall was ich kenne war die Gerichtsverhandlung auch positiv ausgegangen nur hatte der Anwalt versäumt die Kosten einzufordern.
 
Die Frage ist wie hoch ist denn der Streitwert für eine Klage?
So eine Klage kostet auch Zeit und Nerven.
Ich denke auf so etwas spekulieren solche Firmen auch.
Eventuell reichts ja schon Klage einzureichen und dann auf einen außergerichtlichen Vergleich zu hoffen.
Keine Firma möchte unbedingt Urteile beim Arbeitsgericht sammeln.
Also nochmal genau die Sachlage prüfen. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und anteiliger Urlaub scheint mir doch eins der Dinge hier in der BRD zu sein die man nicht so einfach aushebeln kann.
 
Es ist alles eigentlich im ersten Beitrag geschrieben worden, 1 Woche Krankengeld und 2-3 Tage Urlaubsanspruch, was ich noch ausgezahlt bekommen müsste von dem Verbrecherladen..

Ach ja, den Krankenschein habe ich auch per Einschreiben verschickt gehabt und laut Sendungsverfolgung ist es bei denen auch rechtzeitig angekommen, ich versteh nicht wie sie es immer noch darauf ankommen lassen.

Montag werde ich versuchen die Sache am Telefon noch mal zu klären, wenn s nichts bringt, muss ich halt zum Arbeitsgericht.

Danke an alle die geantwortet haben.
 
Meistens wird der IGZ oder BAP Tarifvertrag angewendet. Welcher Tarifvertrag angewendet wird steht im Arbeitsvertrag.

https://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2015/2015-09-09_igz-dgb-tarifwerk_2013-2016_0.pdf
" Scheidet der Arbeitnehmer im Laufe eines
Kalenderjahres aus dem Unternehmen aus oder
tritt er im Laufe eines Kalenderjahres ein, so erhält
er für jeden vollen Monat des Bestehens des
Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel des ihm
zustehenden Jahresurlaubs. "

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es erst nach x Wochen. So lange warst du wohl nicht beschäftigt, also hätte die Krankenkasse zahlen müssen. Ich kann nicht sagen, ob du nachträglich Krankengeld beantragen kannst.

Soweit ich weiß trägt jeder selbst die Kosten für Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Ich würde es zuerst mit einem Mahnbescheid probieren, falls du tatsächlich eine berechtigte Forderung hast.
 
Hängt eigentlich alles von deiner Versicherung ab. Vergleich mal hier deine mit anderen, vielleicht siehst du dann wo das Problem liegt. Aber das wird schon so stimmen. Ich würde die Krankenkasse in so einem Fall so schnell wie möglich wechseln, schade eigentlich, dass es noch solche gibt...
 
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