Zeitwert von PC Hardware im Garantie Zeitraum

shoKuu

Admiral
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Moin CBler,

Ich habe eine Frage zum generellen Recht und um eine Auszahlung in Garantiefällen. Vielleicht hat der ein oder andere User sich damit schon mal intensiv beschäftigt und kann meine Fragen beantworten.

Nehmen wir mal meinen aktuellen Fall: Ich habe vor 2 1/2 Jahren eine Grafikkarte gekauft, welche beim Hersteller (ASUS) 3 Jahre Garantie bietet. Genannte Grafikkarte geht defekt und Abwicklung bei Garantie ist nur über den Verkäufer möglich (laut. ASUS). Wie sieht es bei solchen Fällen mit Erstattung aus? Laut Recherche bietet der Verkäufer in solch einen Fall nur einen Zeitwert an, trotz voller Garantie von ASUS.
Frecherweise hat der Verkäufer direkt in der Abwicklung geschrieben "Verkäufer wünscht Gutschrift", welche aber nie besprochen war.

1. Wie hoch wird so ein Zeitwert aussehen?
2. Muss man diese annehmen, oder kann ich auch auf einen Ersatzartikel/Reparatur pochen?
3. Muss man einen Gutschein annehmen, oder kann ich das auch direkt auszahlen lassen?
4. Welche Möglichenkeiten habe ich jetzt noch als Verbraucher?

Natürlich ist noch alles sehr theoretisch, da ich erst eine Antwort in 1-2 Wochen erwarte, aber auf einen Zeitwert möchte ich mich im Regelfall nicht einlassen, da ASUS mir volle Garantie bietet.
 
Was verstehst du unter volle Garantie ?
Schlussendlich sind die Garantiebedingungen von Asus ausschlaggebend
 
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1. Das ist schwierig zu ermitteln. Da gibt es keinen Richtwert. Üblicherweise wird geschaut, was ein vergleichbar altes Gerät am Markt für einen Wert erzielt. Ob das bei Grafikkarten oder bei garantie so gemacht wird, ist schwierig. Entscheidend sind hier unter Umständen die Garantiebestimmungen des Herstellers.
2. Was sagen die Garantiebedingungen von Asus dazu? Hast du die gelesen?
3. Auch das ist womöglich in den Garantiebestimmungen enthalten. Ich denke aber eine Auszahlung sollte möglich sein.
4. Keine weiter außer auf die Garantiebestimmungen von Asus zu pochen?

Ich habe das Gefühl, dass dir der Unterschied zwischen Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers mit selbst festlegbaren Umfang und Bestimmungen) und gesetzlicher Gewährleistung (2 Jahre) nicht geläufig sind.
 
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edit: oh, quasi das was Mustis sagt...

bei Elektronik wird meistens mit einem Wertverlust von 70% pro Jahr gerechnet.
Da macht sich doch keiner die mühe und schaut sich jedes mal die aktuellen Marktpreise an.
 
Wenn du dich nicht auf einen Zeitwert einlassen möchtest, dann weise doch darauf hin, dass du eine Austauschkarte möchtest?
 
Zeitwert dürfte grob 1/3 des Ursprungspreises sein.
Wie schon gesgat wurde Garantiebedingungen lesen.

Teil dem Händler mit, Du möchtest ne Reparatur bzw Ersatzkarte und er soll das mit Asus verkaspern.
 
Einfach mal die Garantiebedingungen von Asus lesen:
Falls das Produkt während des normalen und sachgemäßen Einsatzes innerhalb der Garantiezeit einen Mangel aufweist, repariert oder ersetzt ASUS die defekten Teile des Produktes oder das Produkt selbst durch neu hergestellte oder aufbereitete Teile bzw. Produkte, die funktional gleich- oder höherwertiger als die gelieferten Originalteile/-Produkte sind.


Der Verkäufer hat überhaupt nichts mit der Garantie zu tun, keine Ahnung, was Asus da erzählt.
 
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