*****edit*****
Nachtrag: ich haben mal eben bei der bundeswehr angerufen und einige informationen besorgt. Also generell kannst du maximal 3 Instanzen Klagen, verlierst du alle 3 ist Ende. Allerdings kann dich der Bund auch während deiner Klage einziehen, das heißt während du klagst bist du trotzdem beim bund allerding ohne waffen ausbildung (putzen, schießen etc.) tragen musst du sie aber trotzdem. Solltest du die Klage dann tatsächlich verlieren, darfst du die Grundausbildung ein zweites mal machen, diesmal allerdings mit waffen.
Desweiteren (kein Scherz) suche dir hilfe bei einem Priester oder ähnlichem, in moralischen und esthetischen fragen, er wird dich ganz bestimmt helfen, das ist kein quatsch glaube mir.
*****edit*****

lol das Bundesamt für Zivildienst und die Bundeswehr der größte Feind des jungen Mannes, hrhrhr
1.) Warst du noch unter 18 bei deiner Musterung zählt deine Aussage nicht zu Auslandseinsätzen.
2.) Schau dir mal genau den Paragraphen 4 Absatz 3 (glaube mich zu erinnern) auf den must du dich berufen bei deiner verweigerung.
3.) Denke einfach mal an die Zeit zurück als du 1 JAhr über den Boden gekrabbelt bist, spiel die vollidioten bei der musterung.
Zu der Frage mit der vergewaltigung habe ich damals geantwortet: (Zitat):
Nichts würde ich tun meine alte steht drauf =) Mann hat der mich damals blöde angeguckt.
erst mal

dann ein bischen

plötzlich hatte ich dann voll nock auf

anschließend gabs dann noch

und ganz am ende
