Zu häufiger Widerruf

Anub1s

Lieutenant
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Hallo zusammen,

soweit ich weiß, kann ich ja bei einem Online-Shop etwas bestellen, bekomme aber (bei einem Wert von über 40€) im Falle eines Widerrufs die Kosten für den Artikel sowie Hin- und Rücksendekosten erstattet, ist das soweit richtig? Gerade bzgl. der Versandkosten bin ich mir nicht ganz sicher, weil ich meine vor kurzem etwas über eine Änderung gelesen zu haben, konnte da aber auf die Schnelle nichts zu finden ob / wann das in Kraft treten soll.

Mir geht es nun eigentlich um folgende Situation: Nehmen wir an, ich habe bei einem Händler eine Art Guthaben in Form einer Händlereigenen "Währung" auf meinem Kundenkonto. Wenn ich nun Artikel kaufe und von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache, steht mir (vermute ich) "nur" eine Gutschrift eben jener Währung auf mein Kundenkonto zu. Was passiert nun aber, wenn der Händler nun meint ich würde zu oft mein Widerrufsrecht gebrauchen und mir mein Konto sperrt oder mich nicht mehr als Kunden haben will? Inwieweit habe ich dann ein Anrecht auf mein Guthaben auf dem Konto, wenn ich es nicht mehr verwenden kann?


Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

MfG Anub1s
 
"eine Art Guthaben" kann viel sein. Wo kommt dieses Guthaben denn her, kommt das aus einem Umtausch - entspricht also echtem Geld, oder ist das sowas wie ein Treuebonus o.ä.?

Und wenn du vom Widerrufsrecht Gebrauch machst, dann steht dir natürlich das Geld zu, und keine händlereigene Währung.
 
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Das Guthaben bei dem Shop nennt sich "Coins" und gab es vor einiger Zeit als Guthaben (also eine Art Geschenkgutschein) für abgeschlossene Verträge. Ein Coin hatte damals explizit den Wert von 10 Cent.

Snooty schrieb:
Und wenn du vom Widerrufsrecht Gebrauch machst, dann steht dir natürlich das Geld zu, und keine händlereigene Währung.
Dass das so pauschal einfach beim ersten Mal schon geht, würde mich ehrlich gesagt wundern. Um als Beispiel Amazon zu nehmen, dort bekomme ich immer nur wieder Guthaben zurück wenn ich Artikel zurücksende, es würde mich wundern wenn Amazon da verpflichtet wäre mir Geld zurückzuzahlen wenn ich vorher mit Amazon-Guthaben bezahlt habe.
Wobei es letztendlich in meinem Fall auch noch ein klein wenig anders sein wird, da Amazon ganz klar Euros als Guthaben ausschreibt, ich in meinem Fall aber "Coins" habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann würfelst Du etwas durcheinander, wenn Du einen Kauf widerufst, den Du mit Geld bezahlt hast, bekommst Du auch Geld zurück. Wenn Du mittels Guthaben bezahlst, bekommst Du auch kein Geld zurück, weshalb auch. Und wenn etwas mit "Coins", die man z.B. sammeln kann, bezahlt wurde, wirst Du wohl auch nur "Coins" zurückbekommen.
 
So meinte ich es auch, wenn ich mit den Coins bezahle gehe ich davon aus auch Coins zurückzubekommen.

Meine eigentliche Frage bezog sich aber auf die Situation, was mit meinem Guthaben passieren sollte wenn der Händler (nach 1, 2, n Mal) schlicht meinen Kaufvertrag ablehnt und mich als Kunden nicht mehr haben will. Kann mein Guthaben in dem Fall einfach verfallen und ich stehe mit leeren Händen da, oder habe ich da ein Recht auf irgendeine Form der Erstattung?
 
Was soll er denn erstatten, Coins die er Dir ja quasi geschenkt hat? Du hast ihm doch dafür keine Euros gegeben, sondern Coins gesammelt weil Du evtl für ihn Verträge abgeschlossen hast? Warum schaust Du nicht einfach in den AGBs des Händlers nach, wie es sich verhält, wenn Du Dein Guthaben erstatten lassen möchtest?
 
Eine interessante Frage.

Zunächst könnteman schon darüber streiten, ob überhaupt ein Fernabsatzvertrag vorliegt.

Das würde ich aber bejahen und darauf abstellen, dass im Falle des Widerrufes die ausgetauschten Leistungen zurückgewährt werden müssen.

Die Sperrung des Kontos dürfte hier dann das Problem sein und für die Frage, ob diese unverhältnismäßig war, kommt es wohl auf die genaue Augestaltung dieser Coin-Geschichte an.
 
Willst du diese Coins in echtes Geld umwandeln?
Dann kauf dir einen Artikel und verkaufe ihn woanders (machst im schlimmsten Fall ein kleines wenig Verlust).
Aber dann haste dein befürchtetes "evtl. Sperren des Accounts mit etwaigem Verfall der Coins" schonmal umgangen.

Genaue Angaben ob du Geld bekommst oder nur Coins und wie der Händler das handhabt dürfte in den AGBs stehen. Einfach mal nen bisschen Zeit nehmen und die mal durchlesen.
 
Diese Coin-Systeme sind rechtlich sehr schwierig zu beurteilen und bisher ist dazu erst wenig entschieden worden. In vielen Kommentierungen findet man dazu leider ebenso wenig, was die Sache nicht leichter macht. Eine gewisse Vergleichbarkeit könnte bspw. mit Bonussystemen bei Fluggesellschaften bestehen (Miles&More etc.).
Wie der Wert von Coins, Meilen oder was auch immer bewertet wird und wann diese verfallen ist letzten Endes AGB Frage und daher hier so nicht zu beantworten.
 
Wenn du vom Wiederrufrecht gebrauch machst sind die Versandkosten zum Kunden zu erstatten, wenn die Ware vollständig zurückgeschickt wird. Die Kosten des Versandes vom Kunden zum Händler müssen vom Händler in üblicher Höhe getragen werden (hierrunter fallen auch unfreie Pakete, unverhältnismäßig wäre jedoch der Versand auf ner Europalette per Express bei einem Eierbecher...).

Wenn du Guthaben auf ein Kundenkonto eingezahlt hast, so muss dieses wenn du es verlangst zurück gezahlt werden. Hier geht es ganz klar um dein Eigentum und ein Einbehalten eben dieses wird kein Gericht ebstätigen solange es nicht eindeutig belegbare Forderungen gegen dich gibt, die mit diesem Guthaben getilgt werden.
Wenn dir Boni gewährt werden, so gehen diese in dein Eigentum über. Selbst wenn es so lustige Gutscheine mit X€ Nachlass bei Mindestbestellwert Y€ gibt kann man als Kunde die Ware zu großen Teilen zurücksenden, so dass man mit den verbleibenden Waren weit unter dem Mindestbestellwert landet. Der Händler darf den einmal gewährten Nachlass* dann nicht zurückfordern. Wenn man solche Dinger dreht hat man aber ganz sicher den letzten Bestellvorgang bei diesem Händler durchgeführt.


*Gilt auch für Geschichten wie "Ab 100€ Versandkostenfrei", selbst wenn der Kunde 95€ an Ware zurücksendet und offensichtlich nur Zeug mitbestellt hat um die Versandkosten zu sparen darf man die Versandkosten nicht zurückfordern (aber Gott sei Dank den Kunden im System sperren, der einem dann auf allen möglichen Bewertungsportalen nochmal gegen das Bein tritt nachdem er einen Reinverlust von 10€ eingefahren hat (ohne Lohnkosten gerechnet die zur Reklaannahme nötig waren))


Edit: Bevor jetzt irgendwer auf dumme Gedanken kommt. Wenn man mehrfach so handelt, dass man einen Mindestbestellwert bestellt, Boni abkassiert und dann einen Großteil des Warenwertes zurücksendet, sodass dem Händler damit Schaden entsteht und man selber Gewinn abschöpft kann man als Endkunde auch ordentlich belangt werden. Geschäftsschädigung, Erschleichen von Leistungen etc. pp. Wenn sich da doch mal ein paar Händler über solche Kunden austauschen (oft weil im Hintergrund der gleiche Investor die Fäden zieht) darf man sich ganz schnell mit Anwälten auseinander setzen die dafür bezahlt werden Exempel durchzuführen. (Also es geht nicht um meist geringen Schadensersatz sondern darum über Gerichtskosten und Aufwand die betreffende Person einfach fertig zu machen, da gibt es echt unschöne Gesellen)
 
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Und wenn du deine Ausführungen auch noch belegen könntest, wäre hier tatsächlich jemandem geholfen. Ich habe meine Zweifel...
 
Belege außer dem was ich miterleben durfte leider nicht (da hatte jemand Geld verbrannt und auch der Anwalt konnte nimmer helfen).

Edit: Einzig finde ich allerhand Posts mit Bezug zu den AGB, wobei in den meisten AGBs sich meist eh einige Klauseln finden, die so vor Gericht keinen Bestand haben.
In vielen Posts wird in div. Foren auch auf BGB 337 verwiesen. Dieser bezieht sich jedoch auf die (komplette) Auflösung eines Vertrages. Bei einem nur teilweise stattfindendem Widerruf darf normalerweise nur die genau diese Leistung gewandelt werden, während andere Vertragsbestandteile unberührt bleiben. Also Versandkosten und auch gewährte Nachlässe (Insofern handelt jeder Händler fahrlässig der X€ ab Bestellwert Y einräumt. Schlauer sind hier Prozente auf Alles)
 
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Anub1s schrieb:
So meinte ich es auch, wenn ich mit den Coins bezahle gehe ich davon aus auch Coins zurückzubekommen.

Meine eigentliche Frage bezog sich aber auf die Situation, was mit meinem Guthaben passieren sollte wenn der Händler (nach 1, 2, n Mal) schlicht meinen Kaufvertrag ablehnt und mich als Kunden nicht mehr haben will. Kann mein Guthaben in dem Fall einfach verfallen und ich stehe mit leeren Händen da, oder habe ich da ein Recht auf irgendeine Form der Erstattung?

Dann macht man eine Finale Bestellung mit Waren die man wirklich braucht und beendet dann die "Geschäftsbeziehung"
 
Wenn der Händler dir den Account kündigt, dann ist gespeichertes Guthaben zurückzugewähren. Wenn 1 Coin = 10 Cent sind, dann soll er sie dir halt erstatten. ( Oder dir die Möglichkeit einräumen sie zu verbrauchen )

Aber mal zu den Hin- und Rücksendekosten. ( Beim Wiederruf bei einem Warenwert über 40 Euro )
Laut EU Recht sind die Hinsendekosten vom Händler zum Kunden zurückzugewähren.
Laut Deutschen Recht sind Rücksendekosten vom Kunden zum Händler zurückzugewähren.

Faktisch führt dies in Deutschland zu einem für den Kunden kostenlosen Wiederuf!
Zum 01.01.2014 ändert sich das deutsche Recht und wird an das europäische Recht angepasst.
Sprich der Händler hat die Hinsendekosten zu tragen und der Kunde muss dann die Rücksendekosten bezahlen.
 
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.

Wenn ein Händler nicht mit Dir handeln will, dann muss er das auch nicht, er macht damit von seinem Hausrecht Gebrauch wenn er es verweigert.
Wenn Du zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben bei dem Händler hast, so kannst Du es in einer in Deutschland üblichen Währung, also Euro, herausverlangen mit Fristsetzung.

Zahlt er nicht bleibt Dir der Rechtsweg. Inkasso, Mahnbescheid, Klage etc.

LG Fallaxia

>Dieser Text gibt meine persönliche Meinung bzw. meinen persönlichen Wissensstand wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.<
 
Wenn ein Händler nicht mit Dir handeln will, dann muss er das auch nicht, er macht damit von seinem Hausrecht Gebrauch wenn er es verweigert.

Von seinem Hausrecht? Wo hast du denn diesen Käse her? Die Vertragsfreiheit ist Ausfluss von Art 2 Abs. 1 Grundgesetz.
 
Wie sind denn die Coins zustande gekommen?

Ich fände es interessant, wenn mal jemand reinhaut und erklärt wie es sich mit den Herstellerwährungen verhält. Die spriessen ja aus allen Ecken hervor in letzter Zeit.
Bei manchen ist es auch ein Mischmasch aus gekauftem und geschenktem Guthaben, usw. :p
 
Von seinem Hausrecht? Wo hast du denn diesen Käse her?

Ja. Jedem Händler (nehmen wir mal den Inhaber eines Bistros) darf zu Dir sagen "Du kommst hier nicht rein, geh woanders hin".
Diskotheken und Clubs machen das tagtäglich und der Versandhandel macht es genauso, siehe Amazon.
Da gibt es ganze Straßenzüge die von Amazon nicht beliefert werden weil die Zahlungen ausbleiben oder die Retouren extrem hoch sind, kann man mit Google schnell finden solche Beispiele.

Ich arbeite selbst in einem Unternehmen von etwa 5% aller Kunden "abgewiesen" werden, weil einfach die Kriterien nicht zu unserer Zielgruppe passen und wir diese Kunden dann lieber der beiderseitigen Endzufriedenheit wegen lieber gleich auf Alternativen verweisen.

Es gibt einige Ausnahmen, wie z.B. die eBucht, bei der Du nicht erwünschte Personen im Vorfeld bereits ausschließen musst und nach der Auktion nicht mehr ausschließen kannst, aber in allen anderen Fällen wie Onlineshop wo "invitatio ad offerendum" gilt, geht das.

LG
Fallaxia
 
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