Zuverdienst Verboten? Aufbereitung

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Lt. Commander
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Hey Leute, mein kleiner Bruder 21 Jahre möchte sich privat (wenn legal) paar € zuverdienen.
Darf er seine Hilfe z.b. auf Ebay Kleinanzeigen anbieten oder gilt dies auch als Schwarzarbeit?
Würde wahrscheinlich über eine Nachbarschaftshilfen gehen.

Auf der Plattform gibt es viele die Hilfe privat anbieten.
Vielleicht gibt es ja irgendwelche Ausnahmen. lg
 
Kommt auf die Art der Tätigkeit an und ob er unter der Zuverdienstgrenze bleibt. Verdient er mehr, muss er es versteuern.

Dazu kommt, dass man bei Nebentätigkeiten die mit dem Beruf zusammenhängen (können) auch seinen Arbeitgeber fragen sollte, sonst könnte das durchaus ein Entlassungsgrund sein.
 
Sobald es eine Gewinnerzielungsabsicht gibt ist es ein Gewerbe und muss daher angemeldet werden. Wenn dies nicht getan wird und die Gewinne bei der dann Pflicht-Steuererklärung nicht angegeben werden ist das illegal.

PS.: Buhl.de führt das noch etwas aus:
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Nachbarschaftshilfe vorliegt, wenn:
  • die Arbeiten für das nähere Umfeld erbracht werden. Dazu zählen Verwandte, Freunde oder eben Nachbarn.
  • die Arbeiten auf gegenseitiger Unterstützung beruhen.
  • kein oder nur geringes Entgelt für die Arbeit erhalten wurde.
 
Er möchte sich einfach was dazuverdienen da er dank Corona Arbeitslos geworden ist.
Er möchte Auto waschen und saugen. Das kann er echt gut.
 
Evtl muss er das bei Bezug von ALG angeben und dann kann passieren das er eine Sperre bekommt?
 
Er sollte auf jeden fall nicht bei Ebay Kleinanzeigen dafür werben, weil dort wird schon geschaut ob die Leute Selbständig sind bzw. eine Selbständigkeit angemeldet haben oder nicht. Genauso wie du beobachten kannst das es bei Ebay Privatverkäufer gibt, die eindeutig gewerblich handeln. Beobachte mal solche Accounts, nicht selten sind die nach ein paar Monaten weg vom Fenster und warum? Weil dann Post vom Finanzamt kam wegen Verdacht auf eine nicht angemeldete Selbständigkeit und sowas kann sehr schnell sehr teuer werden.

Will jetzt hier keine Tipps für Schwarzarbeit geben aber auf Ebay Kleinanzeigen dafür werben, ist so ziemlich das dümmste was man machen kann.

Er kann es natürlich als Kleinunternehmerregelung laufen lassen, denn nur weil er ALG1 bezieht, heisst das nicht das er sich nicht nebenbei eine kleine Selbständigkeit aufbauen darf. Die Frage ist halt sofern Ihr im Wohngebiet wohnt, ob er dort der Tätigkeit halt nachgehen darf usw. dafür gibt es aber Beratungsstellen und auch der Berater auf dem Amt kann dort mal zu Rat gezogen werden.
 
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Er möchte es primär machen, um Geld zu verdienen. Somit hat er eine Gewinnerzielungsabsicht und muss ein Gewerbe anmelden.

Das kostet ca. 20€ und ist schnell erledigt. Er wird wahrscheinlich die Umsatz-/Gewinngrenzen für Kleinunternehmer nicht überschreiten und somit die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.

Er muss dann Belege/Rechnungen ausstellen können und eine einfache Buchführung im Sinne einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, sowie jedes Jahr eine USt.-Erklärung abgebeb. Bezieht er Sozialleistungen, ist die Behörde auf jeden Fall zu informieren, ebenso ein künftiger neue Arbeitgeber.
 
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