Zwangstrennungs Datum einsehen?

Sokolino

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Hallo Leute,

bei uns trennt der Provider die Leitung jede 180 Tage.

Meine Fragen:
  • Kann man einsehen, wann der nächste Termin ist? Weißt der Provider das überhaupt?
  • Wenn man selbst den Router neu startet, beginnt die Frist wieder von neu an zu starten oder läuft weiter ?
 
Sokolino schrieb:
Kann man einsehen, wann der nächste Termin ist? Weißt der Provider das überhaupt?
Der Provider weiß, wann du eingeloggt wurdest. Ab da muss er ja nur noch rechnen. Vermutlich in Stunden ;)
Einsehen? Wohl nicht direkt. Du kannst aber sehen, wann dein Router sich zuletzt neu verbunden hat. Und dann rechnest du einfach +180 Tage.

Sokolino schrieb:
Wenn man selbst den Router neu startet, beginnt die Frist wieder von neu an zu starten oder läuft weiter ?
Davon würde ich ausgehen. Also das die Frist "resettet" wird.
 
Die 180 Tage beginnen immer ab Aufbau der (PPPoE-)Verbindung.
Die meisten Router zeigen an wann die Verbindung aufgebaut wurde. Davon ausgehend kannst du einfach 180 Tage drauf rechnen.
 
Sokolino schrieb:
Kann man einsehen, wann der nächste Termin ist?
Nein.
Das neu starten des Routers hat keinen Einfluss auf die Zwangstrennung nach 180 Tagen (Telekom).
 
Zuletzt bearbeitet:
Na klar, der Provider trennt immer am 1. April um 13:37 und der Router meldet dann auch wann wie wo er wieder getrennt wird :rolleyes:

[SarkasmusOff]

Schau im Log des nicht näher spezifizierten Routers nach ob dort drinsteht, wann er sich mit dem Provider verbunden hat, rechne 180 Tage drauf und spätestens dann wird die Zwangstrennung stattfinden. Ob die Zeit bis zur Zwangstrennung durch einen Neustart des Routers zurückgesetzt wird, hängt davon ab wie der Provider das handhabt. Wenn die öffentliche IP nach einem Neustart gleichbleibt, ist davon auszugehen, dass es nicht der Fall ist, ändert sie sich, kann es sein, dass die Zeit zurückgesetzt wird.

Die Zwangstrennung dient in der Regel dazu, den Kunden daran zu hindern, explizit öffentliche Dienste zu hosten, da mit einer Zwangstrennung üblicherweise auch eine neue öffentliche IP-Adresse einhergeht. Diese kann man nämlich beim Provider auch statisch buchen, gegen Geld.


Es wäre aber sinnvoll, wenn du erstmal beschreibst was für ein Problem du konkret hast, weil sich das ehrlich gesagt nach einem XY-Problem anhört. Eine 180-Tage-Zwangstrennung sollte nämlich absolut 0, gar kein Problem sein.
 
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Raijin schrieb:
Eine 180-Tage-Zwangstrennung sollte nämlich absolut 0, gar kein Problem sein.
Wenn man Dienste über IPv6 anbietet macht z.B. der Präfix Wechsel konkrete Firewall Regeln unmöglich.
 
Helge01 schrieb:
Wenn man Dienste über IPv6 anbietet macht z.B. der Präfix Wechsel konkrete Firewall Regeln unmöglich.
Wer darauf angewiesen ist, hat IMHO einen anderen Vertrag mit fester IP. Der kostet dann mehr...
 
Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, z.B. IPv6 NAT oder jedes Gerät in ein separates VLAN, ist aber alles nicht so schön.
 
Es geht darum, das ein Kumpel eine E-Mail bekommen hat, das er vor 2 Monaten einen Film Gestreamt hat und deswegen jetzt eine kleine Geld Strafe verhängt wurde. Das ganze sehr unseriös. Habe dem gesagt, der soll sich keine Sorgen machen, das ist ein Betrugsversuch. Der Provider speichert ( nach eigenen Angaben 14 Tage die IP und Personalisierten Daten). Doch ich kam auf die Idee, das der Provider ja durch das Datum der Zwangstrennung (alle 180 Tage) ja bescheid wissen muss, wie lange die Ip vom User XY betrieben wird, obwohl die Daten zur Ip nur 14 Tage gespeichert werden.
 
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass wenn an der Forderung etwas handfestes dran ist, ein Brief kommt weil dann gerichtlich die Herausgabe des Klarnamens zur IP erwirkt wurde :) Bis dahin würde ich auf Basis einer E-mail keine noch so kleine Summe überweisen.
Zumindest "früher" war das Ansehen per Stream auch nicht wirklich einfach zu bestrafen, daher wurde vor allem das verbreiten (z.B. via FileSharing tools) geahndet. Ob sich die Rechtslage geändert hat, weiss ich nicht, bin da schon ne Weile raus (sowohl vom Wohnsitz als auch vom Nutzungsverhalten).
 
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@Helge01 Man kann auch bei wechselnden Präfixen ipv6-services nach außen anbieten. Unter linux, z.B. openWRT, nutzt man dafür entweder hotplug.d, dass zumindest unter openWRT bei jedem reconnect die firewall neu lädt, oder man arbeitet mit Masken (da man sowieso nur traffic mit dem eigenen Präfix vom provider bekommt):
Bash:
ip6tables -A forwarding_rule -d ::abcd/::ff:ffff:ffff:ffff:ffff -p tcp --dport 443 -j ACCEPT
Die Telekom liefert üblicherweise ein 56er-Präfix, so dass obiger code ingress auf ::abcd:443 erlaubt, unabhängig vom Präfix.
 
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Solche Sachen kommen brieflich, emails sind zu 99% Fake.
Besonders der kleine Geldbetrag ist ein Hinweis darauf, denn angezeigtes Illegales streamen sind schon nur Anwalts und Gerichtskosten über 500€ Plus noch die tantiemen der Streaming Dienst
 
TNil schrieb:
Zumindest "früher" war das Ansehen per Stream auch nicht wirklich einfach zu bestrafen
Er hat gestreamt muss nicht heißen, dass er geschaut hat. Er kann auch der Anbieter gewesen sein. Des weiteren gibt es (leider) auch Streaminganbieter, die beim Anschauen eines Streams deinen PC nutzen um gleichzeitig hochzuladen (den Stream anderen anzubieten). Da beißt sich die Schlange dann in den Schwanz.

Da es aber eine Email war, würde ich sie ignorieren. Abmahnungen kommen nicht per Email.
 
Sokolino schrieb:
Es geht darum, das ein Kumpel eine E-Mail bekommen hat, das er vor 2 Monaten einen Film Gestreamt hat und deswegen jetzt eine kleine Geld Strafe verhängt wurde.
Zum einen muss dein Kumpel ja wissen ob das zutrifft oder nicht. Filme streamen sich nicht von allein. Entweder war er es selbst oder ein Mitglied des Haushalts. Das gilt es als erstes zu klären, eindeutig, mit offenen Karten, keine Geheimnisse.

Zum anderen wurde ja bereits geschrieben, dass sowas üblicherweise per Post kommt. Das liegt einfach daran, dass die Daten, die der Provider auf richterlichen Beschluss herausgibt, vorwiegend aus Name und Anschrift des Anschlussinhabers bestehen. eMail-Adressen sind kein zuverlässiges Kommunikationsmittel, da gar nicht sichergestellt ist, dass der Kunde die eMail-Adresse des Providers überhaupt nutzt, und ggfs kommt noch der Spamfilter ins Spiel.



Aber: Dein Kumpel muss ja wissen ob der Vorwurf plausibel ist. Hat er sich vor ~2 Monaten den neuen Spiderman angeschaut hat und in der Mail wird ihm genau das vorgeworfen, mahne ich doppelt zur Vorsicht. Einerseits würde ich auf keinen Fall sofort zahlen (aus den bereits mehrfach genannten Gründen), andererseits würde ich es aber auch nicht einfach links liegen lassen und ignorieren. Sollte die eMail wider Erwarten legitim sein und etwaige Fristen werden ignoriert und laufen ab, kann es im schlimmsten Fall tatsächlich vor Gericht gehen.

Im Zweifelsfalle bietet die örtliche Verbraucherschutzzentrale eine Rechtsberatung an. Das kostet um und bei pauschal 50€ und man bekommt Unterstützung bei der Reaktion auf das Schreiben - wenn es denn legitim ist.


Sokolino schrieb:
Der Provider speichert ( nach eigenen Angaben 14 Tage die IP und Personalisierten Daten). Doch ich kam auf die Idee, das der Provider ja durch das Datum der Zwangstrennung (alle 180 Tage) ja bescheid wissen muss, wie lange die Ip vom User XY betrieben wird, obwohl die Daten zur Ip nur 14 Tage gespeichert werden.
Du gehst fälschlicherweise davon aus, dass die IP kurz vorm Abschicken der eMail geprüft wurde. Weder du, noch dein Kumpel noch ich wissen aber wie der Arbeitsablauf beim Rechteinhaber bzw. der beauftragten Firma aussieht. Man merkt nicht erst 2 Monate später, dass jemand etwas illegal runtergeladen oder gestreamt hat, sondern das ist eine Live-Überwachung. Die Daten können daher sehr wohl innerhalb der 14 Tage beim Provider abgerufen worden sein und das Schreiben mit der Forderung wurde eben erst 2 Monate später verschickt - ggfs auch ganz bewusst, damit der Beschuldigte Schwierigkeiten hat, glaubhaft zu nachzuweisen, dass das nicht stimmen kann.
 
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