Sammelthread Auto - Fragen zu Technik und Reparatur (1. Beitrag beachten)

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Eben ! Und im Übrigen legen die wenigsten Leute, auch in PKWs, ihre Allgemeinen Betriebserlaubnisse zu den Fahrzeugpapieren, obwohl sie es eigentlich müssten !

Sind halt oftmals banale Sachen, die auch keine Polizei oder keinen TÜV interessieren, wenn dann mal wirklich kontrolliert würde oder wird; habe kürzlich neue Sitzbezüge auf die Vordersitze eines Transporters aufgezogen - selbst diese Dinger wird heutzutage eine Allgemeine Betriebserlaubnis beigepackt !
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus.

de la Cruz schrieb:
Eben ! Und im Übrigen legen die meisten Leute, auch nicht in PKWs, ihre Allgemeinen Betriebserlaubnisse zu den Fahrzeugpapieren, obwohl sie es eigentlich müssten !
In welchem Gesetz soll das stehen?
Überhaupt schon einmal so eine ABE in den Händen gehalten?
Wäre mir absolut neu, daß man diesen Stapel an Papier (ich habe eine daheim liegen) besitzen oder gar im Fahrzeug mitführen müsste.

habe kürzlich neue Sitzbezüge auf die Vordersitze eines Transporters aufgezogen - selbst diese Dinger wird heutzutage eine Allgemeine Betriebserlaubnis beigepackt !
Daß mittlerweile Sitzbezüge eine ABE haben, liegt nicht an dem Grund deiner Behauptung, man müsse für alles eine ABE haben/mitführen, sondern hat den Hintergrund, daß ein Seitenairbag mittlerweile zur Serienausstattung (und ich meine, daß es für die Erteilung einer Fahrzeug-ABE sogar Pflicht ist) gehört.
Und da der Serienairbag i.d.R. in der Lehne des Sitzes verbaut ist und ein darüber gezogener Sitzbezug damit Einfluss auf dieses System hat, brauchst du auch eine ABE für die Sitzbezüge.

Hat dein Fahrzeug keinen Seitenairbag im Sitz, brauchst du auch keine ABE für die Bezüge.


Grüße ~Shar~
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hat Shar vollkommen recht. In den ABEs steht eigentlich auch alles geschrieben worauf zu achten ist und ob diese mitgeführt werden muss
 
Was man alles muss und der Gesetzgeber damit macht, ist auch nicht immer richtig.
Letztens mit PKW beim TÜV, original Felgen mit Reifen vom Hersteller des Fahrzeuges sind aufgezogen, der TÜV hat die Abnahme verweigert, weil sie nicht in den Papieren stehen. Auf dem Originalfahrzeugbrief stehen sie drin, auf dem neuen Fahrzeugbrief den wir nach dem Ummelden (Wechsel des Besitzers) bekommen haben, stehen sie nicht mehr drin, deshalb auch nicht im Schein. Beim Strassenverkehrsamt heisst es das es nicht mehr drin stehen muss, beim TÜV kommt das Fahrzeug aber nicht durch wenn die Daten nicht eingetragen sind. Was nun? Teure Bescheinigung vom Hersteller holen, zum TÜV und die Nachgebühren zahlen. Ganz Toll, nun haben wir ja ein paar Tage Zeit. Anfrage beim Hersteller ergibt das sie im Brief eingetragen sind, dieser ist aber entwertet und damit ungültig? Und nun, neue Felgen und Reifen kaufen, obwohl die beim Neukauf des Fahrzeuges bereits drauf und in den Papieren eingetragen waren?
 
Servus.

Nein, auf keinen Fall den alten Fahrzeugbrief weg schmeißen und keine anderen Reifen kaufen.
Wenn die Reifen im Brief (auch entwertet) drinnen stehen, sollte es dem TÜV eigentlich reichen.
Da "dein" Prüfer aber irgendwie...weiß nicht...denn er hätte in seinem System einfach nachschauen brauchen, ob die Reifen als Serie eingetragen sind - das sollte er können (bin ich mir 100%ig sicher ;) ).
Alternativ zur DEKRA fahren und sich dort die Liste der in der Fz-ABE eingetragenen Reifengrößen ausdrucken lassen und ins Auto legen.
Aber, normal reicht auch der alte Fahrzeugbrief.

Die Gebühr für die Nachprüfung würde ich in dem Fall nicht zahlen wollen, da die Ursache hierfür, sofern Reifen montiert sind, die wirklich als Serienbereifung eingetragen sind (was normal der Fall ist, wenn sie im Brief stehen), beim Prüfer zu suchen ist.


Grüße ~Shar~
 
Da hast du wirklich einen unfähigen oder faulen Prüfer erwischt. Ich würde ebenfalls nicht die Nachprüfung zahlen und beim nächsten mal eine andere Prüfstelle aufsuchen
 
Shar schrieb:
In welchem Gesetz soll das stehen?

Wäre mir absolut neu, daß man diesen Stapel an Papier (ich habe eine daheim liegen) besitzen oder gar im Fahrzeug mitführen müsste.

Das Recht zur Verkehrskontrolle durch die Polizei ergibt sich aus Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung. Zur Verkehrskontrolle gehören die Kontrolle des Fahrzeugs, die Kontrolle von dessen Verkehrstüchtigkeit und die Verkehrserhebungen. Anwendbare Vorschriften sind unter anderem die Straßenverkehrsordnung, die Fahrerlaubnisverordnung, das Pflichtversicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz, die Abgabenordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr, das Personenbeförderungsgesetz und die BOKraft.

Wird der Fahrzeugschein bei einer polizeilichen Kontrolle nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht vorgezeigt, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 Nr. 5 FZV vor und kann ein Bußgeld von 10 Euro nach sich ziehen (BKat Nr. 174). Zum Fahrzeugschein, der die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeuges und dessen technischer Einrichtungen besscheinigt, gehören auch die Bescheinigungen für Allgemeine Betriebserlaubnisse von nachträglich am Fahrzeug angebrachten zulassungspflichtigen Teilen, die aufgrund dieser Bescheinigung nicht in den Fahrzeugbrief eingetragen werden müssen.

Ganz klar, wenn eine solche Bescheinigung eine Eintragung im Fahrzeugschein ersetzt, dass sie auch mit dem Fahrzeugschein mitgeführt werden muss, solange die Änderung nicht selbst in den Fahrzeugschein eingetragen ist.


Shar schrieb:
Überhaupt schon einmal so eine ABE in den Händen gehalten?


Wer lesen kann und auch noch über den notwendigen Verstand verfügt, ist klar im Vorteil, denn ich hatte ja erwähnt, dass ich kürzlich für den Einbau von Schonbezügen eine solche Betriebserlaubnis erhalten habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da "dein" Prüfer aber irgendwie...weiß nicht...denn er hätte in seinem System einfach nachschauen brauchen,
Hat er ja, angeblich müssten dann vom Hersteller irgendwelche Kennzeichnungen an der Felge/Reifen sein. Im System hätte er nachgesehen und nichts dazu gefunden. Den Tip mit dem Brief haben wir ja beim Autoverkäufer bekommen, als wir angefragt haben wegen der BE, er sagt es steht alles im Brief, im alten Brief steht es ja auch, im Neuen aber nicht mehr und deshalb auch nicht mehr im Schein. Wir waren nun beim Amt und haben es uns bescheinigen lassen, kostenlos, sind allerdings gespannt ob die Nachprüfungsgebühr trotzdem fällig ist, der Prüfer sprach von ca. 20 €. Bemängelt hatte er auch noch die grüne Plakette, die er selbst ausgestellt hat, weil sich die Schrift aufgelöst hat (Kennzeichen-Nummer vom Auto), die er selbst von Hand eingetragen hatte vor 2 Jahren als es umgeschrieben wurde (anderer Ort). Wir sollten nun für 5 € eine neue Plakette kaufen, den Zahn haben wir ihm aber direkt gezogen, deshalb war er wohl auch nicht gewillt die Plakette so rauszurücken. Wir werden weiter sehen.
Ergänzung ()

Da "dein" Prüfer aber irgendwie...weiß nicht...denn er hätte in seinem System einfach nachschauen brauchen,
Hat er ja, angeblich müssten dann vom Hersteller irgendwelche Kennzeichnungen an der Felge/Reifen sein. Im System hätte er nachgesehen und nichts dazu gefunden. Den Tip mit dem Brief haben wir ja beim Autoverkäufer bekommen, als wir angefragt haben wegen der BE, er sagt es steht alles im Brief, im alten Brief steht es ja auch, im Neuen aber nicht mehr und deshalb auch nicht mehr im Schein. Wir waren nun beim Amt und haben es uns bescheinigen lassen, kostenlos, sind allerdings gespannt ob die Nachprüfungsgebühr trotzdem fällig ist, der Prüfer sprach von ca. 20 €. Bemängelt hatte er auch noch die grüne Plakette, die er selbst ausgestellt hat, weil sich die Schrift aufgelöst hat (Kennzeichen-Nummer vom Auto), die er selbst von Hand eingetragen hatte vor 2 Jahren als es umgeschrieben wurde (anderer Ort). Wir sollten nun für 5 € eine neue Plakette kaufen, den Zahn haben wir ihm aber direkt gezogen, deshalb war er wohl auch nicht gewillt die Plakette so rauszurücken. Wir werden weiter sehen.
 
werkam schrieb:
Ergänzung ()

Hat er ja, angeblich müssten dann vom Hersteller irgendwelche Kennzeichnungen an der Felge/Reifen sein.

Stimmt ja auch, auf einer Felge ist immer eine Nummer drauf (KBA-Nummer).

https://www.google.de/search?q=KBA+Nummer+felge

Die reicht für eine Eintragung aus. Hatte das vor Jahren auch mal. Gebrauchtes KFZ gekauft mit Zubehör-Felgen. TÜV sagt: Papiere brauch ich da nicht, Nummer ist ja drauf ->im System nachgeschaut -> Felgen eingetragen.
 
Waren bei mir eben nicht drauf, deshalb kein TÜV.
 
KBA Nummer muss nicht zwingend auf der Felge sein, kann auch eine Teilenummer vom Fahrzeughersteller sein,
zumindestens bei den alten BBS Felgen zbs die für einen Fahrzeughersteller hergestellt worden sind.

Auch besitzt der TÜV nicht zu jeder KBA Nummer ein Gutachten, sollen zwar ein größes Archiv haben aber nicht alle.
Sieht man ja oft im Internet das Leute ihre Auspuff mit KBA Nr alleine nicht eingetragen bekommen und eine ABE / Gutachten erst suchen müssen.

@Werkam
Wenn du wieder mal so einen Fall haben solltest, und die Felgen Serienmässig für dein Auto gab, frag mal bei einem Autohändler deines Herstellers ob sie eine Räder/Reifenfreigabe haben,
und nein ich mein jetzt nicht sowas wie es in der Betriebsanleitung steht sondern was richtiges mit Felgen Bilder usw.
Hab sowas für mein Auto, da stehen alle Kombinationen die ich Eintragungsfrei fahren darf, also welche Felgengröße mit welchen Reifen sowie alle Felgen die es für das Auto gab.
Auch stehen dort möglichen "umrüstungen" die müssen aber eingetragen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
frag mal bei einem Autohändler deines Herstellers ob sie eine Räder/Reifenfreigabe haben,
Haben wir, der sagt stehen im Brief drin, der aber ungültig gemacht worden ist, da Fahrzeug umgemeldet wurde. Es ist ja bereits alles soweit geklärt, es geht nur noch um die Plakette und ob wir die Nachgebühr zahlen müssen, wir hatten noch keine Zeit neu vorzuführen.
 
Servus.

de la Cruz schrieb:
Ganz klar, wenn eine solche Bescheinigung eine Eintragung im Fahrzeugschein ersetzt, dass sie auch mit dem Fahrzeugschein mitgeführt werden muss, solange die Änderung nicht selbst in den Fahrzeugschein eingetragen ist.
Bei Zubehörteilen, die ein Gutachten/Eintragung erforderlich machen, hast du ganz klar recht. Ich hatte beim Verfassen meines Beitrags an die ABE des Fahrzeugs selber gedacht, nicht an jene von Anbauteilen.
___

Hat er ja, angeblich müssten dann vom Hersteller irgendwelche Kennzeichnungen an der Felge/Reifen sein.
Nein, das ist so falsch von ihm. Es reicht auch, wenn die Felge ein E-Prüfzeichen hat und die im Schein/Brief stehenden Maße aufweist.
In dem Fall brauchst du dann auch keine Unterlagen und eine Eintragung ebenso nicht, da die Felge-Maße ja bereits im Schein/Brief stehen.


Grüße ~Shar~
 
In dem Fall brauchst du dann auch keine Unterlagen und eine Eintragung ebenso nicht, da die Felge-Maße ja bereits im Schein/Brief stehen.
Es steht aber nicht mehr im neuen Brief/Schein drin, nur im alten entwerteten Brief, der alte Schein wurde ja einbehalten beim Ummelden des Autos.
 
DerPate-Whity schrieb:
KBA Nummer muss nicht zwingend auf der Felge sein, kann auch eine Teilenummer vom Fahrzeughersteller sein,

Richtig, entweder KBA oder Teilenummer vom Hersteller oder beides.

Shar schrieb:
Es reicht auch, wenn die Felge ein E-Prüfzeichen hat und die im Schein/Brief stehenden Maße aufweist.

Im Schein/Brief stehen aber oftmals nicht die Einpresstiefe der Felgen (sondern nur Breite/Durchmesser/Bauform), also nicht die kompletten Maße.

S.a.
http://de.wikipedia.org/wiki/Autofelge#mediaviewer/File:Felgenbezeichungen.svg
 
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E-Prüfzeichen und Felgen? Bin mir da relativ sicher das es sowas bei Felgen nicht gibt.
Schon alleine wegen der ET und den verschiedenen Radkästen sowie der unterschiedlichen Traglast von Felgen.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn jemand einen Link dazu hat :>

Meist findet man die E-Prüfzeichen bei Beleuchtungsteilen und anderem Zubehör.
 
Kann ich beim Auffüllen des Scheibenwischwassers eigentlich zuerst das pure Frostschutz (ca. 2,5 Liter) und danach Wasser (ca. 2 Liter) einfüllen? Vermischt sich das dann problemlos?
Oder sollte man das vor dem Einfüllen mischen?
 
Hat keinerlei Vor/Nachteile (mM)

Spätestens beim dritten Bremsen oder Kopfsteinpflaster....hat es sich automatisch vermengt.
Ist nicht wie Öl und Wasser, also es schwimmt nicht oben :)
 
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Ne Zwischenfrage. Wird der Versicherungsbeitrag jedes Jahr nicht weniger?

Weil sich bei meiner Haftpflichtversicherung der Beitrag erhöht hat? (1 Unfallfreies Jahr)
 
Normalerweise schon, sprich die % sollten runter gehen.

Stufen die das Auto (Marke + Typ) allerdings als "Risiko" bzw. oft in Unfälle verwickelt ein (Typenklasse wird erhöht)...kann trotz sinkendem Schadensfreiheitsrabatt die Summer höher sein als im Vorjahr.

Hier kannst du deine Typenklassen ermitteln und vergleichen:

http://www.gdv-dl.de/einfache-suche.html
 
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