DVD9 1zu1 Klonen

ChillerT

Cadet 4th Year
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Apr. 2011
Beiträge
124
Hallo,

mein Neffe hat eine alte Disney-DVD von 2002. Meine Schwester bat mich nun darum, ob ich diese kopieren könnte, falls mein Neffe die DVD ausversehen zerstört.

Nun habe ich gesehen, dass es sich hier um eine DVD9 handelt. Ich würde gerne die komplette DVD samt Menü und allem kopieren, also als sei es die selbe DVD.

Also habe ich folgende Fragen:

1. Braucht man einen bestimmten Brenner um DVD9-DVDs zu brennen? (Ich hab nen einfachen LG BH10LS38)

2. Welches Programm nutze ich am besten dafür?
(Nutze bisher DVDFab, hatte bisher nie Probleme, reicht das?)

3. Habt ihr weitere Tipps und Hinweise diesbezüglich für mich?

Vielen Dank euch schonmal im Voraus :)
 
So gerne ich dir auch antworten würde: Du darfst die DVD, laut Lizenzbedingungen, nicht kopieren oder verfielfältigen.
Das heißt auch, dass hier im Forum keiner beraten darf und hier ganz schnell dich ist :freaky:
 
1. Er muss DVD DL Medien untertützen, dass tut dein LG Gerät
2. Forenregeln -> zum Auslesen entsprechend keine Tipps da es Kopierschutzmaßnahmen umgeht - zum Schreiben mag ich nach wie vor die Freeware imgburn, da sie eigentlich mit ziemlich jedem Format umgehen kann
3. Beim Brennen (wenn man +R Medien benutzt) schauen ob man den Booktype auf DVD-ROM setzt, kann Problemen beim Lesegerät vorbeugen (der Brenner muss die Funktion, genauso wie das Schreibprogramm ebenfalls unterstützen)
 
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Das dürfte glaub ich gar nicht erlaubt sein.
Je nachdem was für ne DVD das ist sollte es diese aber für ein paar Euro zu bekommen sein (gebraucht)
 
Das Anfertigen einer Sicherheitskopie ist erlaubt nur das umgehen eines Kopierschutzes nicht.
 
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Ok, vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich verstehe, dass es euch nicht erlaubt ist, mir bei Punkt 2 zu helfen.

eLeSDe schrieb:
schauen ob man den Booktype auf DVD-ROM setzt, kann Problemen beim Lesegerät vorbeugen (der Brenner muss die Funktion, genauso wie das Schreibprogramm ebenfalls unterstützen)
Unterstützte Medienformate:CD-DA (audio), CD-ROM, DVD-Video
Unterstützte Medientypen:CD-ROM, CD-R, CD-RW, DVD-ROM, DVD-R, DVD-RAM, DVD-RW, DVD+RW, DVD+R, DVD+R DL, DVD-R DL, BD-R, BD-R DL, BD-RE, BD-RE DL, BD-ROM, BD-ROM DL
Ist die benötigte Information dabei?

Vielen Dank nochmal
Ergänzung ()

xxMuahdibxx schrieb:
Das Anfertigen einer Sicherheitskopie ist erlaubt nur das umgehen eines Kopierschutzes nicht.
Aber wenn das Anfertigen einer Sicherheitskopie erlaubt ist, wie soll man diese Sicherung denn erstellen, wenn man den Kopierschutz nicht umgehen darf?
Die technische Lösung war ja mal, den Kopierschutz einfach mit zu kopieren, wie das aber rechtlich aussieht ...
 
Man muss ihn nicht umgehen. DVD Fab tut es. Muss hier raus. Einfach mit nem Brennprogramm, wie zB CD Burner XP ne Kopie machen. Das wars.
 
ChillerT schrieb:
Aber wenn das Anfertigen einer Sicherheitskopie erlaubt ist, wie soll man diese Sicherung denn erstellen, wenn man den Kopierschutz nicht umgehen darf?
Es gibt ja auch Medien ohne Kopierschutz. Z.B die gute alte Audio-CD.
Darauf bezieht sich dieser Teil.
 
ChillerT schrieb:
Aber wenn das Anfertigen einer Sicherheitskopie erlaubt ist, wie soll man diese Sicherung denn erstellen, wenn man den Kopierschutz nicht umgehen darf?
Das ist doch den Rechteinhabern egal. (wirksamer Kopierschutz-> keine Sicherungskopie, kein wenn, kein aber.)
 
ChillerT schrieb:
Die technische Lösung war ja mal, den Kopierschutz einfach mit zu kopieren, wie das aber rechtlich aussieht ...
Er kann nicht ausgelesen, bzw. nicht auf einen Rohling gebrannt werden. Wäre sonst etwas sinnlos...

Für das Brennen an sich ist zwar ein DL-fähiger DVD-Brenner notwendig, aber alle Geräte, die halbwegs aktuell sind, unterstützen sowohl DVD+R DL als auch die neueren DVD-R DL (und du listest ja beide sogar auf).
 
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Tu dir und deinem Neffen einen Gefallen und sichere als MKV auf ein USB Stick.
 
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das kopieren inkl. umgehen des kopierschutzes ist easy as a pie. nur leider hier nicht mehr dazu ;)
 
xxMuahdibxx schrieb:
Das Anfertigen einer Sicherheitskopie ist erlaubt nur das umgehen eines Kopierschutzes nicht.
Wie sicher bist du da?

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen​

(1) Wer
1.
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2.
wissentlich unbefugt

a)
eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder

b)
ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,

wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html (Hervorhebung von mir)

Ich bin kein Anwalt, aber als Laie verstehe ich das so, dass das Umgehen des Kopierschutzes bei einer Privatkopie nicht strafbar ist. Oder gibt es da noch einen anderen Paragraphen?
 
Vielen Dank euch, mir ging es auch vorrangig um die technische Seite des brennens einer DVD9, weniger um den Kopierschutz.
Also gehen wir einfach mal davon aus, ich habe eine DVD9-Film-DVD ohne Kopierschutz und diese möchte ich 1zu1 kopieren auf einen DVD9-Rohling.

Soweit ich bisher lesen konnte müsste das mein Brenner unterstützen. Wenn ich die Auswahl hätte, sollte ich DVD+R DL oder DVD-R DL nehmen und was sollte ich beachten, wenn die DVD auf so vielen Geräten wie möglich normal abspielbar sein soll?
 
seit jahren schon kann jeder brenner dvd9 und plus und minusrohlinge brennen.
 
ChillerT schrieb:
beachten, wenn die DVD auf so vielen Geräten wie möglich normal abspielbar sein soll?
Eigentlich nichts weiter. Die Standardisierungen, wie Format oä werden ja von Original übernommen .

Beachten solltest du, dass gebrannte DVDs aber nach wenige Jahren bereits Bitfehler enthalten können (je nach Rohling, Komplexität (SL vs. DL) und Lagerung).
 
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ich hab noch selbstgebrannte DVDs von 2003 die absolut fehlerfrei laufen.
 
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