"Tut mir Leid, aber ich bin der Meinung, dass Kinder durch ihre Eltern und nicht durch Werbung im Fernsehen oder an Häuserwänden aufgeklärt werden sollten."
Pornographie kann keine Aufklärung vermitteln, eine tatsächliche Aufklärung mit allem drum und dran (Verhütung, Gefahren etc.) sollten meiner Meinung ja auch die Eltern vermitteln. Aber nur weil es keine öffentliche Bewerbung von Pornographie gibt, glaubst du werden mehr Kinder durch ihre Eltern aufgeklärt? Ich will mal einfach mal in den Raum stellen, dass jedes Kind bereits weiss, wie "es" nüchtern betrachtet geht, bevor die Eltern überhaupt versuchen, es aufzuklären...
Naja, vielleicht sollten wir auch nicht zu sehr vom eigentlichen Thema abschweifen, sonst geht das ins unendliche. *g*
"Was das Beschaffen indizierter Ware angeht: Tut mir leid, jeder Erwachsene ist in der Lage, indizierte Spiele zu beschaffen - und zwar legal. Dazu muss man sich nur mal aufraffen, zum nächsten Fachhändler zu gehen und es dort kaufen bzw. bestellen. Auch bei Versandhändlern kann man oft indizierte Spiele bestellen, wenn man denen eine Kopie des Ausweises faxt. "
In min. 40 km Umkreis hier gibt es keinen Fachhändler; und geh mal zum örtlichen schlecht sortierten Computerladen und frag, ob er dir Spiel XXX hat. *gg* Selbst beim Fachhändler dürfte es kein leichtes Unterfangen sein, solch ein Spiel zu bekommen.
UND: INDIZIERTE TITEL DÜRFEN NICHT IM VERSANDHANDEL VERSCHICKT WERDEN! Auch nicht gegen Altersnachweis...
Vielleicht solltest du dich doch ein bisschen mehr über die Folgen einer Indizierung informieren...
Der Verkauf ist sehr sehr eingeschränkt! Und vor allem ist eine Indizierung unvorhersehbar!
"Und dass die USK die BPjS problemlos ersetzen könnte, stimmt so nicht. Denn die USK geht nach einem völlig anderen Wertungsmaßstab an die Sache heran als die BPjS. Denn die USK legt keine moralisch-ethischen Gründe ihrer Entscheidung zu Grunde, sondern nur ästethische. Ist viel Gewalt zu sehen, ist das Spiel halt ab 16 oder 18. Mit solchen Spielen kann die BPjS u.U. überhaupt keine Probleme haben, die interessiert sich erst dafür, wenn die Gewalt eben verherrlichend dargestellt wird. Die USK beschäftigt sich überhaupt nicht mit dem UMGANG der Gewalt in dem Computerspiel, aber genau das ist es, was die BPjS macht. "
Die BPjS hat sich bisher nur auf Antrag für das jeweilige Computerspiel interessiert. Das hat sich zwar geändert, aber trotzdem: Dieses Gremium ist nicht dafür geeignet, und wird es auch mit 20 Mitgliedern mehr nicht sein, festzustellen, welche Auswirkungen die Gewalt in den Spielen auf den Spieler hat, und welches Spiel nun schlecht für die moralisch-ethische Entwicklung für den einzelnen und erst recht nicht für alle potentiellen Spieler ist!
Ferner wird dieses Gremium kaum einen Jugendlichen davon abhalten, ein Spiel tatsächlich zu besitzen (dann eben raubkopiert, vom grossen Bruder besorgt... etc.), da eine Indizierung ja auch eine "gute" Werbung für ein Spiel ist, wie du ja selbst festgestellt hast! Letztendlich bleibt es so oder so bei den Erziehungsberechtigten, was denn nun ihr Kind spielt oder nicht!
Und ich meinte auch nicht, dass die USK die BPjM ersetzen solle, sondern dass diese vollkommen ausreichen würde und die BPjM überflüssig ist.
"---> Was ich damit sagen wollte: Es gibt Studien, die alles belegen können, wenn sie denn nur wollen. Nur weil es Studien gibt, die belegen, dass Schwarze dümmer sind als Weiße, übernehme ich nicht die Meinung dieser Studien. Man muss auf solche Studien einen kritischen Blick haben, und solange ich nicht mindestens eine Gegenstudie gelesen habe, kann ich zu Studien nur sagen: "Ja, schöne Sache, aber kann man nix mit anfangen, hm?"
Ja, und wer halbwegs intelligent ist, kann dir schnell sagen, dass die von dir angeführten Studien nonens sind; zumindest mit diesen Schlussfolgerungen.
Aber kannst du mir auch eine Studie vorweisen, die das Gegenteil von "meiner" Studie aufzeigt? Oder nur ein Beispiel, in dem fiktionale Gewalt nachweisbar im Zusammenhang steht mit realer Gewalt?
Ich wollte mit dieser Studie meine Aussage untermauern, dass der Spieler die fiktionale Gewalt nicht wie reale Gewalt empfindet. Und wenn du mir ein Argument liefern kannst, warum diese Studie nicht aussägekräftig und für dich irrelevant ist, dann tu es bitte.
Ich sage auch nicht "zu jedem Argument kann man ein Gegenargument finden, also sagt dein Argument von vornherein nichts aus".
"---> Aber warum denn nicht? Wenn sich wer mit Moral und Ethik beschäftigt, dann ist das ja wohl die Religion! "
Natürlich beschäftigt sich die Religion viel damit, aber die Religion hat beim Staat nichts zu suchen! Es ist völlig falsch, bewusst Vertreter aus der Religion einzusetzen! Die Moral und Ethik muss unabhängig von der Religion sein.
Das Grundgesetz wurde auch nicht aus dem Christentum heraus so geschrieben....
"---> Kein Wunder, dass du das lustig findest, wenn du eine logische Kette "Gewaltverherrlichung, Pornographie, Süßigkeiten, Rock-Musik" bildest. Wenn "
Eine logische Kette sollte das auch nicht wirklich werden, das war nur ein blöder Witz, wenn du so willst.
"Ich bin voll für eine Indizierung von gewaltverherrlichenden Spielen, Pornographie etc"
....
"du aber ein wenig nachgedacht hättest, wäre dir vielleicht die Idee gekommen, dass sich das "etc." auf andere Gründe bezieht, aufgrund der die BPjS indizieren kann"
Hier wäre ja wohl offensichtlicher dass du noch andere Medien bzw. Unterkategorien mit "etc." meinst, als Gründe. Gedankenlesen kann ich (zum Glück) nicht.
"Das ist z.B. "wenn für die Idee des Nationalsozialismus, seine Rassenlehre, sein autoritäres Führerprinzip, sein Volkserziehungsprogramm, seine Kriegsbereitschaft und seine Kriegsführung geworben wird".
Ja, die BPjS indiziert auch Medien, die "massiv das nationalsozialistische Regime verherrlichen". Wenn die Indizierung fällt (und das will BPjS-Klage als oberstes Ziel, dass die Schranken nur für Computerspiele fallen ist nur eine Ausweichlösung, falls es mit dem anderen nicht klappt), können auch solche Medien normal verkauft (für Bücher und CDs z.B. gibt es ja keinen USK-Stempel, man bedenke dies) und beworben werden. Ist das in deinem Sinne?"
Wenn etwas rassendiskriminierend, gegen die Menschwürde, oder volksverhetzend ist, ist es illegal, da braucht es die BPjM erst gar nicht zu indizieren.
Die Gesetzgebung ist meiner Meinung nach hier ausreichend.
"Ansonsten sage ich es mal mit den Worten der BPjS: "
Hast du dir die Gesetzes-Artikel durchgelesen, auf die im BPjM-Zitat verwiesen wird, durchgelesen?
"So garantiert Artikel 2 des Grundgesetzes das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Bei Kindern und Jugendlichen bedeutet dieses Grundrecht auch, dass sie vor solchen Medien zu schützen sind, die ihren sozialethischen Reifungsprozess negativ beeinflussen könnten."
Die BPjM interpretiert hier das Gesetz recht frei...
Schränkt denn die Werbung und der öffentliche altersbeschränkte Verkauf von "gewaltverherrlichenden" Computerspielen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein?
"Dies ist nicht nur Aufgabe der Erziehungsberechtigten, auch der Staat - nach Artikel 20 des Grundgesetzes ein sozialer Rechtsstaat - ..."
Das ist ja wohl auch sehr frei gefolgert, dass der Staat bei der Erziehung mit"helfen" soll, da wir in einem sozialen(!) Rechtsstaat leben...
Es steht sehr offen, ob eine Indizierung bei der Erziehung denn tatsächlich hilft und einen negativen Entwicklungsprozess verhindern kann...
Im Grundgesetz steht übrigens auch, " Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Gruss,
S.