News Twitter: Bundesamt für Justiz leitet Bußgeldverfahren ein

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LuckyMagnum schrieb:
Aber auch nicht Alles, was nicht Meinung A entspricht, ist böse.
Und selbst wenn, dann muss es nicht strafbar sein.
 
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aspro schrieb:
Merkst du eigentlich welche Ironie diesem einen Satz steckt? Du behauptest, dass nur Richter über Gesetzesverstöße entscheiden können, bezeichnest im gleichen Atemzug aber mal eben ein Gesetz als grundgesetzwidrig. Bist du Verfassungsrichter?
Ich habe meine Meinung ausgedrückt, Richter sprechen rechtsgültige Urteile, wenn du denn Unterschied nicht verstehst und das als Ironie mißinterpretierst dann kann ich dir auch nicht weiterhelfen.

So wie die Moderatoren auf CB zweifellos löschen dürfen, ohne damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen, darf das auch jede andere digitale Plattform.
Es geht doch nicht darum das sie es dürfen sondern das sie dazu gezwungen werden obwohl sie es gar nicht unbedingt wollen.
Wie soll ein Twitter-Mitarbeiter bestimmen ob ein Tweet rechtswidrig ist oder nicht?
In einem Rechtsstaat können das nur Gerichte rechtssicher bestimmen.
 
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SirSinclair schrieb:
Es geht doch nicht darum das sie es dürfen sondern das sie dazu gezwungen werden obwohl sie es gar nicht unbedingt wollen.
Wie soll ein Twitter-Mitarbeiter bestimmen ob ein Tweet rechtswidrig ist oder nicht?
In einem Rechtsstaat können das nur Gerichte rechtssicher bestimmen.
Was der Twitter-Mitarbeiter will oder nicht ist da völlig egal. Was gegen Gesetze verstösst, ist zu löschen. Damit ein Mitarbeiter das einordnen kann, bekommt er Schulungen. Wenn er unsicher ist, fragt er seinen Vorgesetzten. Wenn der unsicher ist, fragt der den Unternehmensanwalt.

So lange wird der Tweet nicht angezeigt. Wenn dann jemand entschieden hat, wird der Tweet entweder nicht mehr angezeigt oder wieder angezeigt. Wenn ein User der Meinung ist, dass Twitter falsch entschieden hat, dann kann er Rechtsmittel einlegen und dann ggfs. einen Richter entscheiden assen.

So läuft das auch bei jedem Verkehrsunfall. Da entscheiden i.d.R. die Versicherungen bei unklarer Lage, wer Schuld hatte und ob es sich lohnt ein Gerichtsverfahren zu führen oder nicht. Es wird nicht jeder Verkehrsunfall vors Gericht gezerrt.
 
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Bohnenhans schrieb:
Ein globales Unternhemen kann nunmal nicht alle Gesetze unbedeutender Länder berücksichtigen, die keinen nennenswerten Teil der Kunden/Nutzer ausmachen - macht D im Gegenzug auch nicht.

Und D ist nunmal unwichtig im Vergleich zu den anderen Nutzern / Kunden von Twitter.

Wenn Asien, Indien USA und Co eben ein weitergefasstes Recht auf freie Meiunungsäusserung sehen, dann hat das halt Vorrang als was irgendwelche Sonderfälle wie Deutschland Nordkorea oder der Vatikanstaat will 😊
Das ist natürlich totaler Schwachsinn. Wenn ich in D Produkte produziere oder Dienstleistungen anbiete, die ich in andere Länder exportieren will, dann muss ich mich an die örtlichen Bestimmungen und Gesetze halten.

Außerdem ist D kein kleiner Markt für Twitter. Die EU ist der größte Konsummarkt der Welt und Deutschland ist davon das Land mit der größten Kaufkraft. Sicher spielen in den global-strategischen Erwägungen von Twitter asiatische Länder eine größere Rolle, wenn du aber denkst, dass diese einen weitergefassten Meinungsfreiheitsbegriff haben als wir, dann frage ich mich, unter welchem Stein du eigentlich lebst?
 
SirSinclair schrieb:
sondern das sie dazu gezwungen werden obwohl sie es gar nicht unbedingt wollen.
Wie soll ein Twitter-Mitarbeiter bestimmen ob ein Tweet rechtswidrig ist oder nicht?
Völlig korrekt. Dieses Urübel des NetzDG muss muss jeden liberalen Demokraten eigentlich stören.
Das NetzDG privatisiert eine hoheitliche Aufgabe: eine strafrechtlich oder zivilrechtlich STRAFBARE Handlung (Beleidigung, Volksverhetzung, Verleumdung usw) - also eine Handlung, die durch GERICHTLICHE Auseinandersetzung gelöst wird - wird zu einer PRIVATEN Handlung "dieser Text passt mir nicht".

Dadurch werden strafbare Handlungen und private Meinungsverschiedenheiten vermischt und gleichgesetzt. Der Staat kann auf diese Weise unerwünschte MEINUNGEN unterdrücken und bestrafen (zB durch Cancelculture oder Accountlöschung), ohne dass eine öffentliche Diskussion über "Zensur" ausbricht - weil von interessierter Seite das Strohmann-Argument vorgebracht wird, eine privatrechtliche Löschung können gar keine Zensur sein ("Hausrecht").

Wie offensichtlich unlogisch und falsch diese These aber ist, zeigt sich genau hier: denn Twitter will ja gerade NICHT auf der Basis von Hausrecht löschen - und der Staat will Twitter zwingen, sein Hausrecht so anzupassen, dass deutsche Vorstellungen von zulässigen Meinungen stellvertretend von Twitter durchgesetzt werden. Es ist also doch Zensur durch die Hintertür - denn ohne gerichtliche Auseinandersetzung kann ja gerade NICHT geklärt werden, ob lediglich eine Meinung geäußert wurde oder eine strafbare Handlung vorliegt.

Juristisch sauber wäre also einzig und allein, dass Deutschland verlangt, dass richterliche Urteile von Twitter umgesetzt werden. Wenn also jemand gegen einen Text klagt und vor Gericht Recht bekommt - DANN müsste Twitter das umsetzen und löschen oder was auch immer.

Nur das wäre juristisch sauber. Das Argument "So etwas wäre aber sehr umständlich" bedeutet im Klartext nur: "Ich pfeife auf die Gesetze, weil ich meine Sicht der Welt durchsetzen will".

Denn im "Real life" funktioniert das ja genau so: wenn ein Nachbar etwas sagt, was mir nicht passt, dann muss ich klagen, um zu klären, ob das strafbar ist. So lange ich nicht klage, kann der Nachbar fluchen, schimpfen und verbal runrotzen wie er/sie will. Da gibt es ja auch keinen Blockwart, der ersatzweise für die Gerichte einschreitet.

Und da habe ich gar nix dazu gesagt, ob ich diese "Sicht der Welt" richtig oder falsch finde. Ich sage lediglich, dass ich das NetzDG für grundgesetzwidrig halte und es in Deutschland schlicht keine Richter mehr gibt, die unser Grundgesetz gegen solche Angriffe schützen.

Merke: keine Verfassung, kein Gesetz schützt mich. Nur Menschen tun das. Wenn eine bestimmte Ideologie alle Schaltstellen besetzt hat - wer wollte die hindern, Rechtsauffassungen zu pervertieren und umzudrehen?

Ich hoffe, ich habe das jetzt ein für allemal erklärt. ;-)
 
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IHEA1234 schrieb:
Völlig korrekt. Dieses Urübel des NetzDG muss muss jeden liberalen Demokraten eigentlich stören.
Das NetzDG privatisiert eine hoheitliche Aufgabe: eine strafrechtlich oder zivilrechtlich STRAFBARE Handlung (Beleidigung, Volksverhetzung, Verleumdung usw) - also eine Handlung, die durch GERICHTLICHE Auseinandersetzung gelöst wird - wird zu einer PRIVATEN Handlung "dieser Text passt mir nicht".
Bekommst Du deine Knöllchen bei Falschparken direkt vom Richter oder von Mitarbeitern privater Unternehmen, die als Dienstleister für das Staat Kennzeichen aufschreiben? Ich stelle nur Fragen!11!!
 
cupidstunt schrieb:
Das ist natürlich totaler Schwachsinn. Wenn ich in D Produkte produziere oder Dienstleistungen anbiete, die ich in andere Länder exportieren will, dann muss ich mich an die örtlichen Bestimmungen und Gesetze halten.

Außerdem ist D kein kleiner Markt für Twitter. Die EU ist der größte Konsummarkt der Welt und Deutschland ist davon das Land mit der größten Kaufkraft. Sicher spielen in den global-strategischen Erwägungen von Twitter asiatische Länder eine größere Rolle, wenn du aber denkst, dass diese einen weitergefassten Meinungsfreiheitsbegriff haben als wir, dann frage ich mich, unter welchem Stein du eigentlich lebst?

Dass die EU und D wichtg sind ist aber nur Gerede aus der Vergangheit - D und die EU verlieren jeden Tag an Bedeutung.

Twitter sieht die Zukunft Du klammerst Dich mit Deinen Aussagen an das gestern, auch das römische Reich war mal gross und auch Ägypen war mal das Zentrum der Welt - nur mit was mal war kann man kein Geschäftsmodell machen - naja ok stmmt nicht ganz - ausser man verkauft Zeitmaschinen :D

Wie gesagt kein einziges EU Land ist mehr in der Top 10 der Twitter Nutzer keines - und Länder mit viel weniger Einwohner als D aus Asien und Co sind dabei.

Deutschland kann ja ein eigenes Twitter machen das sich ganz an deutschen Werten orientiert - aber wer sich international irgendwo mitmacht muss halt akzpetieren das die eigenen nationalistschen Ideen und Werte nicht über denen anderer stehen

D verhält sich hier ganz genauso analog wie wenn Menschen aus dem Ausland nach D kommen und sagen so hier in unserem Viertel gilt nur die Scharia - und nicht das dt Recht.

Ich hoffe mal Musk gibt da nicht nach und zeigt D und der EU dass sie nicht mehr so wichtig sind und global die Werte zu bestimmen haben, wie sie das selber noch von sich glauben. Es wird Zeit die Realität zu akzeptieren - internationale gemeinschaftliche Dinge wie Twitter zeigen das am deutlichsten.
 
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rvollert schrieb:
Bekommst Du deine Knöllchen bei Falschparken direkt vom Richter oder von Mitarbeitern privater Unternehmen
Ich bekomme Knöllchen vom Ordnungsamt. Das ist kein "Privatunternehmen".

Und wenn man das ganz genau diskutieren will, dann sind Knöllchen eine Ordnungswidrigkeit und gerade KEINE strafrechtlich oder zivilrechtlich strafbare Handlung. Was aber die Begründung für die Konstruktion des NetzDG war.
 
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25 Mio €? Da muss noch eine 0 hinten dran erst dann werden Tech-Unternehmen und viel wichtiger die Aktionäre eine Kursänderung vollziehen.
 
LuckyMagnum schrieb:
Klingt so, als hätte keiner niemand hier die Twitter-Files gelesen und/oder die Anhörungen in den USA verfolgt.
Ich möchte hier mal ausdrücklich widersprechen.. Diese Unterstelllungen sind genauso überflüssig
Und ja ich habe die Twitter Files gelesen und sage das was die Fachwelt dazu sagt... Musk schürt nur durch einen angeblichen Zensurprozess am Ende noch mehr VT.. Dabei war die ganze Nummer nichts neues und ich wiederhole hier gerne nochmal.. Musk macht hier nur ein Shitpost um am Ende die Wahrheit eben zu verwässern.
Das ganze haben wir bei Trump erlebt und zu Corona und nun zum Ukraine Krieg. (Pikantes Detail, man hatte die Richtlinien so abgeändert, dass Trump halt eben bleiben konnte als der POTUS war ;))
Ich meine, klar, jeder darf sagen was er will, aber KEINER hat das Recht auf seine eignen Fakten. Denn das ist am Ende eben KEINE Meinungsfreiheit. Ach und eines noch, wegen der Twitter Files.. Selbst die Journalisten, die es Analysiert haben, sehen keinen Skandal.. Diesen findet man dann wieder nur in der Konservativen bis Rechten Bubble. Da fragt man sich dann am Ende, ob die Leute die Twitter Files eigentlich so gelesen haben?

Hier mal was spannendes zum Thema:
https://tcrn.ch/3GxLgm8

Zusammenfassend spiegeln die Twitter Files, was das Problem zwischen Rechtsstaatlichkeit und Privatunternehmen ist. Mehr nicht. Musk tat selbiges als Nicht Twitter CEO mit Tesla Kritikern, das ist heute auch bekannt, aber da es nicht Hunter Biden ist, ist es halt nur ein Kunde... Also kein Thema.

Um mal zum Thema NetzDG zu kommen. NetzDG als solches die am schlechtesten aller umgesetzten Alternativen , aber ob es Musk gefällt oder nicht. Es hat sich an die geltenden Landesrechte zu halten. Ich beobachte das eine Weile schon und wo Twitter vorher eher Konservativ war, ist es nun stark Verschwörungsaufbauend.
Und das kann nicht das Ziel sein, denn dafür sind solche Diskussionsplattformen für große Gesellschaftsbereiche einfach zu wichtig.
Es kann aber ebenso nicht sein, dass ein Johannes Normann, Falschaussage zum 2ten WK tätigen kann und Twitter das so stehen lässt. Wir erleben derzeit neben Diffamierung, womit man natürlich lesen muss, ebenso Antisemitismus und Rassismus. Und das wird dann von Twitter auch noch als "Interest" angezeigt. Nein, das hat dann nichts mehr mit Meinungsfreiheit sondern mit Deutungshoheit zutun. Und ja, solche alle Leute reflektiert denken, ist das alles vllt kein Thema. Dummerweise erweist sich das Shitposting wunderbar als Waffe gegen die Wahrheit und irgendeiner glaubt am Ende das Thema. Das Zauberwort ist Medienkompetenz und das muss man, so hart es klingt, auch hier im Forum einigen Leuten immer wieder erklären, was das bedeutet..

https://mastersofmedia.hum.uva.nl/b...ng-an-analysis-of-its-practices-and-meanings/
Und ich hoffe mal, meine Mühe wird belohnt und die CB Admins schalten den Beitrag frei :)
 
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IHEA1234 schrieb:
Völlig korrekt. Dieses Urübel des NetzDG muss muss jeden liberalen Demokraten eigentlich stören.
Das NetzDG privatisiert eine hoheitliche Aufgabe: eine strafrechtlich oder zivilrechtlich STRAFBARE Handlung (Beleidigung, Volksverhetzung, Verleumdung usw) - also eine Handlung, die durch GERICHTLICHE Auseinandersetzung gelöst wird - wird zu einer PRIVATEN Handlung "dieser Text passt mir nicht".
Das eigentliche Problem liegt doch in der Anonymität des Internets.

Wenn Twitter dafür sorgt, dass jeder Nutzer klar zuorten bar ist (Anmeldung nur mit Ausweiß)
Dann könnte auch der Staat bei entsprechenden Postings einfach direkt selbst die Nutzer Strafrechtlich verfolgen.

Da man das nicht will, hat man eben den Kompromiss geschaffen.
Ihr sorgt dafür, das eure "anonymen" Nutzer keinen scheiß Posten.
Und dafür dürfen die Nutzer "Anonym" bleiben.

Sorum ist es mir ehrlichgesagt lieber, als wenn überall die Klarnamen Pflicht besteht.
Und ich find es auch besser, wenn im zweifel meine geistigen ergüsse von einem Moderator einkassiert werden, anstatt vom Staat 4 Wochen später eine Rechnung zu bekommen.
 
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rvollert schrieb:
Wenn er unsicher ist, fragt er seinen Vorgesetzten. Wenn der unsicher ist, fragt der den Unternehmensanwalt.
Im Leben nicht. Allerhöchstens wenn der Mitarbeiter ein persönliches Interesse und Neugierde an dem konkreten Fall hat, den er bearbeitet.

Ständiges nachfragen beim Vorgesetzten und insbesondere Anwalt wäre auf Dauer einfach zu teuer aus unternehmerischer Sicht. Da wird lieber ein Tweet zuviel gelöscht. Spart Personalkosten und eventuelle Bußgelder, und gewinne zu erwirtschaften ist das Ziel der meisten Unternehmen.

rvollert schrieb:
Da entscheiden i.d.R. die Versicherungen bei unklarer Lage, wer Schuld hatte und ob es sich lohnt ein Gerichtsverfahren zu führen oder nicht. Es wird nicht jeder Verkehrsunfall vors Gericht gezerrt.
Das nennt man einen (außergerichtlichen) Vergleich und lässt sich sogar im BGB finden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__779.html
Das ganze hat übrigens den Sinn und Zweck zivilrechtliche Ansprüche ohne Gerichte zu klären. Ich dachte hier geht es bei Twitter immer um die bösen bösen Straftaten?

Das ist doch also schon wieder etwas völlig anderes. Es gibt de facto kein analoges Äquivalent zum NetzDG. Zu Recht! Und in meinen Augen ist es ein Fehler, sowas in der digitalen Welt überhaupt zu haben.
 
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@Bohnenhans außer Phrasen kommt leider nichts von Substanz aus deinen Beiträgen. Du musst nicht das Römische Reich und Ägypten und deinen Beiträgen aufgreifen, das macht das alles leider nur sehr lächerlich und führt an der Realität vorbei.
Die EU ist der größte Binnenmarkt und damit einer der wichtigsten Absatz- und Werbemärkte der Welt. Daran ändert dein Fabulieren nichts - auch wenn das in 10 Jahren vielleicht nicht mehr so sein wird.

Es ändert trotzdem nichts an den Grundsätzen: wer seine Produkte (auch im digitalen Bereich) international vertreibt, muss die Gesetzeslage in anderen Ländern beachten. Das gilt für Twitter wie für Volkswagen. Ein Auto, das den chinesischen Sicherheitsstandards nicht entspricht, wird in China nicht verkauft. Eine Kommunikationsdienstleistung, die in Deutschland angeboten wird, muss sich für deutsche User bzw für User, die vom Bundesgebiet den Service nutzen, deutscher Gerichtsbarkeit unterwerfen.

Übrigens bist du in deinen Fantasien über Sharia und whatever völlig am Thema vorbei: glaubst du, dass in asiatischen/afrikanischen Ländern, in denen Twitter häufiger genutzt wird als in D, ein weiter gefasster Meinungsfreiheitsbegriff besteht als in D?
 
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SirSinclair schrieb:
Ich habe meine Meinung ausgedrückt, Richter sprechen rechtsgültige Urteile, wenn du denn Unterschied nicht verstehst und das als Ironie mißinterpretierst dann kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
Die Ironie ergibt sich daraus, dass du mal eben aus der Hüfte geschossen eine Meinung über Grundgesetzfragen hast, aber anderen keine Meinung über Beleidigung, Volksverhetzung u.ä. zutraust. Und mehr als eine Meinung bedarf es in diesen Fällen realistischerweise auch nicht oder glaubst du die CB-Moderatoren sind ausgebildete Juristen?

SirSinclair schrieb:
Es geht doch nicht darum das sie es dürfen sondern das sie dazu gezwungen werden obwohl sie es gar nicht unbedingt wollen.
Zunächst mal schön, dass du zugibst, dass sie es dürfen. Wo ist dann jetzt das rechtliche Problem, dass sie dazu gezwungen werden? Es besteht ja kein Automatismus. Beiträge können gemeldet werden und die werden dann geprüft. Die Prüfung kann auch ergeben, dass es nicht gelöscht wird. Es ist somit keine systematische Unterdrückung einzelner Personen möglich. Das Gesetz ist nicht mehr als ein Werkzeug, das dem Bürger in die Hand gegeben wird, um sich wenigstens scheinbar gegen strafbare Inhalten wehren zu können. Denn am Ende ist man doch immer noch von der Kooperation der Plattform abhängig. Deshalb jetzt das Verfahren gegen Twitter.
Daraus jetzt das große Zensurgesetz zu machen, entbehrt jeder Grundlage.

SirSinclair schrieb:
Wie soll ein Twitter-Mitarbeiter bestimmen ob ein Tweet rechtswidrig ist oder nicht?
Wie gesagt, rechtssicher muss das nicht sein. Natürlich kommt es dabei auch zu Fehleinschätzungen, aber der Grundrechtseingriff ist bei der Löschung einzelner Beiträge gering. Zumal dabei auch immer die Grundrechte des Gegenüber (z.B. Persönlichkeitsrechts) diametral entgegen stehen und eine Entscheidung damit immer auch eine gegenseitige Abwägung verschiedener Grundrechte ist. Nur wird das von den Verfechtern der grenzenlosen Meinungsfreiheit immer geflissentlich ignoriert. Das GG besteht nicht nur aus Art. 5.

SirSinclair schrieb:
In einem Rechtsstaat können das nur Gerichte rechtssicher bestimmen.
Du willst doch nicht behaupten, dass der Gang vor Gericht wegen einzelner Beiträge ein gangbarer Weg ist. Zunächst mal muss man dazu eine Anzeige einreichen. Schon da ist in den meisten Fällen Sackgasse, wie das Böhmermann sehr schön nachgewiesen hat:

Dann darf man jahrelange auf Gerichtstermine warten, muss ggf. durch mehrere Instanzen. Bei den finanziellen Anforderungen bin ich da noch gar nicht.
 
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IHEA1234 schrieb:
ohne dass eine öffentliche Diskussion über "Zensur" ausbricht
Was tun wir hier gerade? Vor allem auf einer Plattform, die aktiv moderiert wird, in diesem Fall sogar mit Vorkontrolle. Das muss doch hier auf CB für dich die Zensurhölle überhaupt sein. Jedenfalls nicht ansatzweise vergleichbar mit den Anforderungen des NetzDG und was Facebook, Twitter und Co. daraus machen.
 
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aspro schrieb:
aber anderen keine Meinung über Beleidigung, Volksverhetzung u.ä. zutraust
Das hat er nicht gesagt, das legst du ihm einfach in den Mund.
Er hat nämlich ziemlich eindeutig gesagt dass es ihm nicht darum gehe eine Meinung, ob etwas strafbar ist, zu verbieten, sondern die Entscheidung, ob es strafbar ist, Richtern vorbehalten sein sollte.

Das sollte doch wohl auch aus deinem Blickwinkel heraus nicht das gleiche sein.

aspro schrieb:
Und mehr als eine Meinung bedarf es in diesen Fällen realistischerweise auch nicht
Ehm, warum nicht?
Was ist mit den Strafen für die Verfasser der Nachricht? Die machen zwar die strafbare Handlung aber rnach ner Löschung ist alles cool?

aspro schrieb:
Wo ist dann jetzt das rechtliche Problem, dass sie dazu gezwungen werden?
Wenn man kein Problem in zwängen sieht, na dann...
Wir haben einen Rechtsstaat, dieser baut darauf dass strafbare Handlungen von der Exekutiven und Judikativen verfolgt und geahndet wird.
Wieso sollte B für nicht von den entsprechendn Organen geahndeten Postings von A bestraft werden? Weil B nicht die Aufgabe der Sittenpolizei übernehmen will?

Niemals sollten Zwänge in den Bereich "ja warum denn nicht?" Fallen. Zwänge sollten immer in den Bereich "Ja warum denn?" Fallen. Denn mit "warum denn nicht?" Öffnet man Tür und Tor für willkürliche Zwänge.

aspro schrieb:
Denn am Ende ist man doch immer noch von der Kooperation der Plattform abhängig. Deshalb jetzt das Verfahren gegen Twitter.
Nein, du verzerrst hier de facto den Sachverhalt.
Nenn uns doch Mal Postings bei denen festgestellt (nämlich von Gerichten) wurde, dass diese rechtswidrig sind und sich danach Twitter geweigert hat diese zu löschen oder Informationen zum Verfasser herauszugeben.
Das wäre mangelnde Kooperation.

Was Twitter hier tut ist sich zu weigern die Initialrolle in der Entscheidung zu übernehmen, was strafbar sein soll und was nicht.
Das ist mal so was ganz anderes als "Kooperation".

Und dass Exekutive so sehr auf Twitters Kooperation angewiesen ist bezweifle ich, ging das ganze bei Pimmelgate nämlich plötzlich wieder sehr gut.
Fast so, als wäre es bereits jetzt schön möglich.

aspro schrieb:
aber der Grundrechtseingriff ist bei der Löschung einzelner Beiträge gering.
Der Eingriff der Plattform Gegenüber als juristischen Person hingegen sehr gewaltig mit dieser Art von Zwang.
Nochmal ganz langsam für dich, du verzerrst nämlich schon wieder, worum es geht:
Es geht nicht darum, dass gelöscht wird.
Es geht darum, dass der Staat zum Löschen zwingt.

Verstanden?
Mal schauen, sehen wir bei deiner nächsten Antwort.

aspro schrieb:
Nur wird das von den Verfechtern der grenzenlosen Meinungsfreiheit immer geflissentlich ignoriert.
Nö, hat hier keiner auch nur ansatzweise angedeutet. Ist n Strohmann.
Es ist nur gewollt, dass sowas nicht eine Privatplattform entscheiden muss.

aspro schrieb:
Du willst doch nicht behaupten, dass der Gang vor Gericht wegen einzelner Beiträge ein gangbarer Weg ist.
Pimmelgate hat gezeigt, dass das durchaus ein gangbarer weg ist.

aspro schrieb:
Dann darf man jahrelange auf Gerichtstermine warten
Ja, und?
Wo siehst du da jetzt ein Problem drin?

aspro schrieb:
muss ggf. durch mehrere Instanzen.
Ja, wenn man so sehr darauf beharrt, dass das strafbar ist, obwohl einem mindestens ein Gericht sagt "ne, isses nicht", dann muss man das evtl.

aspro schrieb:
Bei den finanziellen Anforderungen bin ich da noch gar nicht.
Du weißt dass wir uns hier im Strafrecht und nicht im Zivilrecht befinden?
Eine Anzeige zu stellen kostet dich als Privatperson exakt 0€.

Wäre also ganz cool, wenn du doch dazu kommen würdest, ich glaube nämlich, dass das lustig werden würde...
 
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Naja er wird sicher akzeptieren dass auf computerbase eben deren Hausrecht gilt - und er wird vermnutlich dann woanders auch aktiv sein wenn er über Dinge reden und lesen will die da eine weiter gefassen Einstellung zur freien Meinungsäusserung etc haben.
cupidstunt schrieb:
Die EU ist der größte Binnenmarkt und damit einer der wichtigsten Absatz- und Werbemärkte der Welt. Daran ändert dein Fabulieren nichts - auch wenn das in 10 Jahren vielleicht nicht mehr so sein wird.
...

cupidstunt schrieb:
Es ändert trotzdem nichts an den Grundsätzen: wer seine Produkte (auch im digitalen Bereich) international vertreibt, muss die Gesetzeslage in anderen Ländern beachten.

Wer nicht versteht dass nur die Zukunft zählt und nicht die Vergangenheit wird es nie in seinem Leben zu wirtschaftlchem Erfolg bringen. Ein Euro für Europa ausgegeben bringt vielleicht 1,10 in 5 Jahren - 1 Euro in Asien bringt 2 Euro 5 Jahren.

Europa ist in Relation zum Rest der Welt angeschlagen ohne realistische Aussicht wieder nach vorne zu kommen - das ja "aber ist noch da" ist nur noch Leichenfledderei man greift der toten Erbtante nochmal in den Geldbeutel und holt das letzte Geld raus - der aber nie mehr nachgefüllt wird. :D

Die Zielgruppe und Kundschaft von Twitter ist die gesamte Welt und nicht irgendein spezifischer Nationalstaat. Ich sage genausowenig nur weil es 2 Nutzer in Nordkorea gibt solle an deren Wesen Twitter genesen - es gilt der kleinste gemeinsame Nenner der Einschänkungen.
 
Für mich war die Löschung schon immer absurd. Wie haben Gesetze dazu welche Äußerungen strafrechtlich relevant sind. Findet eine solche Äußerung öffentlich statt, wäre es Sache der Strafverfolgungsbehörden den Urheber zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Die Beurteilung des Inhalts durch ein privates Unternehmen und dann die Löschung der Beweismittel ist ganz sicher nicht der richtige Weg in einem Rechtsstaat.
 
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florian. schrieb:
Dann könnte auch der Staat bei entsprechenden Postings einfach direkt selbst die Nutzer Strafrechtlich verfolgen.
Der Staat hat bereits jetzt ausreichende Möglichkeiten. Sie müssen halt nur ausgeschöpft werden und das Personal muss ausreichend geschult sowie vorhanden sein.

Dass das nicht stattfindet legitimiert in meinen Augen in keinster Weise die Verantwortung auf die Plattform selbst abzuschieben.
 
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Das BFJ sieht nach eigener Einschätzung den Tatbestand der Beleidigung [...] als erfüllt an.

Das zeigt den Kern des Übels, denn es ist in einem Rechtsstaat völlig egal, was da eingeschätzt wird, es zählt lediglich die Entscheidung des Richters.

Aus diesem Grunde ist das NetzDG schlicht nicht verfassungskonform.
Das wurde zur Einführung ja bereits zu genüge diskutiert.


Ich bin gespannt, ob es jetzt zum Overblocking bei Twitter kommt.
Wo bei ich es Musk sogar zutraue, dass er ganz Deutschland bannt. So aus Prinzip...
 
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