WhiteShark schrieb:
Man kann nicht für eine Retoure unterschreiben. Der Bote muss unterschreiben, dass er diese erhalten hat.
Die Unterschrift ist immer nur für den Erhalt. Das ist keine Spekulation.
Natürlich ist das Spekulation. Hat der Lieferant den Auftrag bekommen, die Ware auszutauschen, sprich neue Ware nur gegen die alte, dann unterschreibt man für den Austausch und nicht nur für den erhalt der neuen Ware. Das sowas nicht unüblich ist, wurde ja auch von Trust_N01 geschildert.
Die Frage ist also, was war der Auftrag des Lieferanten und das kann der TE nunmal nicht so einfach herausfinden und muss hier auch Druck auf plus.de ausüben, dass die aufklären helfen.
Ich sags dir nochmal, man muss nicht alles nachweisen können, es gibt dafür keine Pflicht und man kann es dann auch niemanden vorhalten und sagen du bist Schuld, weil du das gegenteil nicht beweisen kannst.
Kann plus.de nachweisen, dass eine Abholung fehlgeschlagen ist? Können die nachweisen, dass sie den Teppich nicht selbst verloren haben?
Plus.de sagt, es hat keine Abholung gegeben, das ist ebenfalls eine nicht so einfach zu beweisende Aussage. Kein Eintrag im System, nachdem das System offensichtlich einen Fehler hatte (schon aufgrund der Zeitdifferenz) ist kein Beweis.
Es bleibt bei der Frage was der Lieferant im System stehen hat, alles andere bringt genau gar nichts.
Wie gesagt, ich kann behaupten dir die bestellte Ware Geschickt zu haben, ohne Nachweis bleib ich dir die Ware trotzdem schuldig.
Und wie sieht dein Nachweis aus? Eine Rechnung von der Post? Dann kann ich immer noch sagen, dass Paket war leer oder es war nur ein Stein drin (falls du eine genaue Gewichtserhebung durchgeführt hättest). Das nachzuweisen ist schwierig, ein Zeuge ist hilfreich, den kann aber die Gegenseite bei Annahme und auspacken ebenso liefern...
Das ist ein denkbar schlechtes Beispiel für einen Nachweis