Uniloc: Patentklage gegen Apple wegen AirDrop

Frank Hüber
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Uniloc: Patentklage gegen Apple wegen AirDrop

Uniloc verklagt Apple, da es durch die AirDrop-Technologie des Unternehmens eine Patentrechtsverletzung vorliegen sieht. Uniloc stützt sich dabei auf ein Patent von Philips aus dem Jahr 2006, das die Authentifizierung zweier Geräte über einen Funkstandard beschreibt.

Das US-Patent mit der Nummer 7,136,999 und dem Titel „Method and system for electronic device authentication“, das im Jahr 2000 Jonathan Griffiths eingereicht wurde, beschreibt eine sichere Umgebung, um Daten zwischen zwei Endgeräten auszutauschen. Im Detail stellt es die Authentifizierung beider Geräte über drahtlose Protokolle wie Bluetooth dar, wobei eine initiale Authentifizierungsprozedur über eine kurze Distanz mit der Bestätigung durch die Nutzer auf beiden Endgeräten vorgenommen wird. Darauf folgende Verbindungen auch über größere Entfernungen können dann ohne erneute Authentifizierung hergestellt werden.

AirDrop in iOS Ziel der Patentklage

Uniloc hält das Patent erst seit Februar 2018, das anfänglich Philips gehörte, dann im Jahr 2009 an IPG Electronics 503 Limited verkauft, bevor es 2012 von Pendragon Wireless erworben wurde. In der nun im US-Bundesstaat Texas eingereichten Klage, die online eingesehen werden kann, bezieht sich Uniloc auf die AirDrop-Integration in iOS. Apple hatte AirDrop ursprünglich im Jahr 2011 mit OS X 10.7 Lion zur ad-hoc-Verbindung zweier Macs über WLAN eingeführt, wobei Nutzer von der Eingabe von Passwörtern und der Konfiguration eines Netzwerks befreit werden sollten. Dateien können einfach per Drag-and-Drop zwischen zwei Macs im selben Netzwerk ausgetauscht werden. Mit der Umsetzung von AirDrop in iOS im Jahr 2013 veränderte Apple jedoch die Technologie und setzt zum Verbindungsaufbau und der Authentifizierung auf Bluetooth über zwei getrennte Kommunikationswege – wie es ähnlich in den Punkten 13 und 17 des Patents beschrieben wird. WLAN wird bei AirDrop in iOS hingegen für den eigentlichen Datenverkehr genutzt.

Fast alle aktuellen Apple-Geräte betroffen

Diese aktuelle Umsetzung von AirDrop nutzt Apple seit dem iPhone 5 bis hin zum neuen iPhone Xs Max, in der vierten und fünften iPad-Generation, in allen iPad mini, in allen iPad Air, in allen iPad Pro, dem MacBook, MacBook Air, MacBook Pro, iMac, Mac Mini, Mac Pro und der fünften und sechsten Generation des iPod touch. Dementsprechend beziehen sich die Klage und die geforderten Lizenzzahlungen von Uniloc auf alle diese Geräte. Die Höhe der Forderungen ist indes noch nicht konkretisiert.

Uniloc führt zahlreiche Patentklagen

Klagen von Uniloc gegen Apple sind allerdings keine Neuheit, weshalb das Unternehmen bereits mit der Bezeichnung „Patenttroll“ betitelt wird. Bereits letztes Jahr überzog Uniloc Apple mit zahlreichen Patentklagen, unter anderem wegen Apple Maps, Apple ID, AirPlay, der Apple Watch, einer Batterie-Technologie, dem Aufwachen von Geräten bei Bewegung, Apple Home und der Apple-TV-Remote-App. Auch Blizzard, Electronic Arts, Microsoft, Sony, Sega und andere Unternehmen sind von Auseinandersetzungen mit Uniloc betroffen.

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