Anonymität im Netz: Schäuble fordert eine Klarnamenpflicht

Andreas Frischholz
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Anonymität im Netz: Schäuble fordert eine Klarnamenpflicht
Bild: Bild: Laurence Chaperon

Bundestagspräsident Wolfang Schäuble (CDU) spricht sich für eine Klarnamenpflicht im Internet aus. In einer Demokratie müssten sich Menschen in Debatten offen gegenüberstehen, sagte er im Spiegel. Das Vorhaben ist aktuell politisch en vogue, bleibt aber äußerst umstritten – und die Versuche haben bislang die Wirkung verfehlt.

So sagte Schäuble im Spiegel: „Für eine offene Gesellschaft ist es schwer erträglich, wenn sich die Menschen bei Debatten im Internet nicht offen gegenübertreten.“ Er verweist dabei auf Hass und eskalierende Diskussionen im Netz, bei denen sowohl Privatlaute als auch Personen des öffentlichen Lebens beleidigt und bedroht werden. Ein Grund sieht der in der Anonymität im Netz. „Ich wünsche mir, dass die Verrohung im Netz nicht achselzuckend hingenommen wird“, so Schäuble.

Dem Bericht zufolge war Schäuble selbst von Beleidigungen und Bedrohungen betroffen. Verwiesen wird aber auch auf Grünen-Politiker wie Renate Künast und Claudia Roth, die eine Zielscheibe von rechter Hetze im Netz sind.

Ähnliches forderte zuletzt auch der konservative Europa-Spitzenkandidat Manfred Weber (CSU) in einem Gastbeitrag für Spiegel Online. Konkret schrieb er: „Es sollte ein einfaches Prinzip gelten: Jeder Nutzer von Social-Media-Kanälen muss sich ordentlich registrieren.“ Weber verweist dabei auf die Debatte rund um Fake News. Mit dem Plan wolle er demnach die Anzahl der Fake-Accounts reduzieren. Der Politiker begründet den Vorstoß ebenfalls mit der Aussage, wer „eine Meinung hat, muss in einer Demokratie auch dazu stehen“.

Von Klarnamenpflicht bis zum „digitalen Vermummungsverbot“

Solche Vorschläge kursieren bereits seit Jahren, zuletzt erhielten sie aber wieder prominente Unterstützer. So sprach sich etwa auch der französische Präsident Emmanuel Macron für eine Klarnamenpflicht aus. In Österreich hatte die Bundesregierung aus ÖVP und FPÖ im April auf das sogenannte digitale Vermummungsverbot verständigt. Betreiber von Sozialen Netzwerken, Foren und auch Nachrichten-Seiten mit mehr als 100.000 registrierten Mitgliedern müssen dort sowohl die Namen als auch die Adresse der Nutzer erfassen.

Im Kern handelt es sich zwar um keine öffentliche Klarnamenpflicht, weil sich Beiträge weiterhin unter Pseudonymen verfassen lassen. Dennoch lehnen Bürgerrechtler das Vorhaben ab. So kritisieren etwa die Aktivisten von Epicenter.works, das Gesetz helfe nicht gegen Hass im Netz. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall, wenn „die Opfer von Hass im Netz wie z.B.: Minderheiten, Whistleblower, Frauen und politisch aktive Menschen, dadurch bedroht [werden], dass ihr Name und Privatanschrift für Privatanklagedelikte an Dritte herausgegeben werden müssen und diese Menschen sich vielleicht noch weniger am demokratischen Diskurs beteiligen“.

Kurzum: Statt Minderheiten zu schützen, serviert man ihre Identität auf dem Präsentierteller.

Studien: Bislang kein Nachweis für Hilfe von einer Klarnamenpflicht

Klarnamenpflichten sind nicht nur politisch äußerst umstritten. In Studien konnte bislang auch nicht belegt werden, dass sie die Diskussionskultur verbessern. Im Jahr 2016 kamen Forscher der Universität Zürich zu dem Ergebnis, dass sich Online-Aggressionen mit Klarnamen nicht verhindern lassen. Untersucht wurden dabei rund 530.000 Kommentare von der Plattform OpenPetition.

In Südkorea wurde eine Klarnamenpflicht bereits 2007 eingeführt. Das System war laut einer Analyse aber nicht effektiv, ein Jahr nach der Einführung war der Anteil von beleidigenden Äußerungen nur minimal rückläufig. Mittlerweile wurde das Gesetz vom obersten Gerichtshof in Südkorea wieder einkassiert.