Privatkopie: Abgabe für USB-Sticks und Speicherkarten festgelegt

Nicolas La Rocco
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Privatkopie: Abgabe für USB-Sticks und Speicherkarten festgelegt
Bild: Samsung

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), die Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Wort haben sich auf urheberrechtliche Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Diese fallen deutlich niedriger aus, als von den Verwertungsgesellschaften ursprünglich verlangt.

Wie der Bitkom in einer heutigen Pressemitteilung erklärt, müssen Hersteller und Importeure von USB-Sticks und Speicherkarten ab dem kommenden Jahr einen Betrag von 0,30 Euro für jedes einzelne Produkt mit einer Speicherkapazität von mehr als 8 GB zahlen. Für den Zeitraum vor dem ab 2020 geltenden Beschluss und dann auch nur bei einer Speicherkapazität von bis einschließlich 8 GB werden 14 Cent fällig.

Verwertungsgesellschaften forderten höhere Abgaben

Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Wort deutlich höhere Abgaben verlangt. Gefordert wurden Urheberabgaben von bis zu 1,56 Euro je USB-Stick und bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte. Laut Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sollen die Verbraucher deshalb nun durch niedrigere Preise profitieren, was freilich aber nur im Direktvergleich zur ursprünglichen Forderung gilt. Unterm Strich dürften die Preise von USB-Sticks und Speicherkarten leicht ansteigen, da bei Herstellern und Importeuren mit einer Umlage auf die Käufer zu rechnen ist.

Abgabe ermöglicht Privatkopien

Die urheberrechtlichen Abgaben sollen Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text abgelten. Neben der Abgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten gibt es diese auch für Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker oder CD-Rohlinge. Im Online-Shop von Apple steht unter dem Kaufpreis der Basisversion des iPhone Xs zum Beispiel: „Einschließlich MwSt. und ges. Gebühren i. H. v. ca. 189,00 €.“ Ein Teil dieser Gebühren entsteht durch die urheberrechtlichen Abgaben.

Bitkom fordert neues Abgabenmodell

Der Bitkom ist zufrieden mit der Einigung, kritisiert das zugrundeliegende System der Pauschalabgaben aber dennoch und hält es für obsolet und seit Jahren nicht mehr geeignet. Urheber müssten zwar angemessen kompensiert werden, urheberrechtliche Abgaben könnten dies in Zukunft aber nicht mehr gewährleisten, so Rohleder. Im Digitalzeitalter entstünden innovative Produkte laut Bitkom einfach viel schneller als vor 50 Jahren. Aus Sicht des Bitkom sollte das Pauschalabgabensystem abgeschafft und durch neue Vergütungsmodelle ersetzt werden, die der Praxis der digitalen Welt entsprechen. Rohleder sagte dazu: „Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können.

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