Mobilfunkstrategie: Mehr Orte für Funkmasten und schnellere Verfahren

Andreas Frischholz
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Mobilfunkstrategie: Mehr Orte für Funkmasten und schnellere Verfahren

Die Bundesregierung hat heute die Eckpunkte für die Mobilfunk-Strategie beschlossen, um Funklöcher zu beseitigen und zudem die Grundlage für 5G aufzubauen. Inhaltlich will der Bund nun öffentliche Liegenschaften als Standorte für Sendemasten bereitstellen und zudem Genehmigungsverfahren beschleunigen.

Insgesamt ist es ein Bündel an Maßnahmen, das in den letzten Wochen bereits mehrfach diskutiert wurde. Erste Schritte hat das für die digitale Infrastruktur zuständige Bundesverkehrsministerium bereits im September mit einem 5-Punkte-Plan präsentiert, weitere Kernpunkte wurden mit den Auflagen für die 5G-Auktion festgelegt. Dazu zählt etwa die Quote von 99 Prozent der Haushalte, die die Netzbetreiber bis 2025 abdecken müssen.

Die Ausbauziele stehen also fest. Was das neue Eckpunktepapier nun in erster Linie regelt, ist der Weg dahin. So will der Bund die Anbieter unterstützen, um den Ausbau zu beschleunigen. Die Kernvorgaben sind dabei:

  • Schnellere Genehmigungsverfahren
  • Das Bereitstellen von öffentlichen Liegenschaften für Sendemasten
  • Die „Akzeptanz für den Mobilfunkausbau“ vor Ort stärken

Dass Genehmigungsverfahren beschleunigt werden müssen, ist in der Branche ein Gemeinplatz. Oftmals wurde diese Forderung formuliert, zuletzt etwa auf dem Digital-Gipfel der Bundesregierung am Anfang dieser Woche. Erreichen werden soll das mittels digitalisierter Verfahren. Der Bund will nun etwa die potentiellen Standorte in öffentlichen Liegenschaften von Bund, Ländern und Kommunen innerhalb eines Planungstools systematisch erfassen.

Interessant wird es allerdings, wie die Bundesregierung die kommunalen Verwaltungen bei den Bürgerprotesten vor Ort unterstützen will, wenn neue Mobilfunkmasten geplant werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärte dazu lediglich: „Eines muss dabei klar sein: Wo kein Mast, da kein Empfang – darum brauchen wir mehr Akzeptanz beim Infrastrukturausbau.

Förderprogramm und Infrastrukturgesellschaft als Notnagel

Ein weiterer Punkt ist ein Förderprogramm, das der Bund vor allem für die Regionen aufsetzen will, die ohne staatliche Maßnahmen bis 2024 voraussichtlich nicht versorgt werden. Nach aktuellen Stand geht man von bis zu 5.000 Standorten in allen Teilen Deutschlands aus. Um diese „weißen Flecken“ von der Landkarte zu tilgen, will der Bund die Mittel aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur bereitstellen.

Scheuer hält zudem an der Infrastrukturgesellschaft fest, durch die der Staat eigene Sendemasten errichten kann, wenn Netzbetreiber in einem bestimmten Gebiet nicht ausbauen wollen – in der Regel, weil es sich um abgelegene Regionen handelt, die wirtschaftlich nicht rentabel sind. Es ist also der Notnagel, wenn private Netzbetreiber trotz Förderprogrammen nicht aktiv werden. Zuletzt berichtete aber der Spiegel von Bedenken und Widerständen innerhalb der Regierung.

Keine 100-prozentige Flächenabdeckung

Scheuer betont indes die Rolle des 5G-Ausbaus für den ländlichen Raum. „Mit 5G können Landmaschinen endlich autonom auf den Feldern fahren und Produktionsstrecken mit Echtzeitvernetzung arbeiten. Dies wird nicht nur den Arbeitsalltag revolutionieren, sondern auch viele neue Möglichkeiten in den ländlichen Regionen schaffen“, so der Minister.

Klar ist allerdings, dass der Bund sich bei der Abdeckung weiterhin auf Haushalte bezieht. So heißt es in dem heute veröffentlichten Eckpunktepapier (PDF), eine „flächendeckende Versorgung [bedeutet] nicht, dass auch beliebig kleine weiße Flecken abseits von Verkehrswegen oder bebauten Ortsbereichen geschlossen werden müssen“. Ob die Netzbetreiber vollständig ausbauen müssen oder nur einen bestimmten Prozentsatz an Haushalten versorgen müssen, war bereits ein Streitpunkt bei den Auflagen für die 5G-Auktion. So monieren etwa Verbraucherschützer, vor allem der ländliche Raum würde ohne einen flächendeckenden Ausbau leiden.

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