ePrivacy-Verordnung: Keine strikteren Regeln für Messenger-Dienste

Andreas Frischholz
15 Kommentare
ePrivacy-Verordnung: Keine strikteren Regeln für Messenger-Dienste
Bild: Blondinrikard Fröberg | CC BY 2.0

Seit Jahren arbeitet die EU an der ePrivacy-Verordnung, die die DSGVO ergänzen sollte. Das Ziel: Mehr Privatsphäre bei der digitalen Kommunikation, so waren etwa striktere Regeln für Messenger-Dienste wie WhatsApp und Skype geplant. Doch das Vorhaben war umstritten, nun gibt es einen Neustart, berichtet Netzpolitik.org.

So liegt der Entwurf für die ePrivacy-Verordnung seit drei Jahren vor, ursprünglich sollte sie zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft treten. Doch seit geraumer Zeit stockt der Prozess. Der Grund sind die Mitgliedsstaaten im EU-Rat, die sich nicht auf eine einheitliche Linie verständigen können. Eine Lösung ist nicht in Sicht, daher will der neue EU-Digitalkommissar Thierry Breton laut Netzpolitik.org nun von vorne anfangen.

Proteste gegen Tracking-Schutz

Messenger-Dienste wie WhatsApp und Skype zu regulieren war eines der Schlagwörter, mit dem die Reform beworben wurde. Für solche Dienste sollten künftig dieselben Regeln wie für klassische Telko-Anbieter wie beispielsweise die Deutsche Telekom gelten. Während die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) also das Sammeln von Nutzerdaten regelt, sollte die ePrivacy-Verordnung die „Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation“ gewährleisten. Geschäfte mit dem Auswerten von Metadaten sollten eingeschränkt werden.

Die Reform umfasste allerdings noch weitere Punkte. Dazu zählten etwa striktere Vorgaben für das Datensammeln über Cookies sowie ein starker Privatsphäre-Schutz als Standardeinstellung in den Browsern – „Privacy by Default“ ist das Stichwort. An dieser Stelle findet sich nun aber der Knackpunkt, der die Verhandlungen zum Stocken brachte. Sowohl europäische Digital-Wirtschaftsverbände als auch zahlreiche Presseverlage protestierten gegen die Reform.

Datenschutz vs. Innovative Geschäftsmodelle

Der Grund: Die Firmen verdienen Geld mit personalisierter Werbung. Von zahlreichen Presseverlagen wurde das in einem offenen Brief von 2017 als „etablierte Norm in der Werbeindustrie“ beschrieben, die nötig sei, um mit den Platzhirschen Google und Facebook konkurrieren zu können. Denn die dominieren ohnehin den digitalen Werbemarkt.

Deutlich wurde bereits der Konflikt, der sich bis zu der öffentlichen Anhörung heute fortsetzte. Auf der einen Seite soll es strikte Regeln geben, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Zugleich wird aber befürchtet, auf diese Weise könnten neue Geschäftsmodelle eingeschränkt werden. So erklärte etwa auch die deutsche Vertreterin Susanne Szech-Koundouros laut Netzpolitik.org bei der Anhörung, der Schutz der Privatsphäre sei ein wichtiges Ziel, dürfe aber „innovative Entwicklungen […] nicht unangemessen behindern“.

Vorratsdatenspeicherung über die Hintertür

Weitere Streitpunkte waren Ausnahmeregeln für die Vorratsdatenspeicherung, wie aus einem Papier des EU-Rats hervorgeht. Seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2016 die ursprüngliche VDS-Richtlinie kassiert hat, sucht die EU nach Lösungen, die den Auflagen der EU-Richter entsprechen. Es geht also weiterhin um die Frage, wie Sicherheitsbehörden massenhaft die Nutzerdaten erfassen können. Die ePrivacy-Verordnung hätte Ansatzpunkte geliefert, ein finaler Kompromiss kam aber nicht zustande.

Der Prozess beginnt von vorne

Bis die Verhandlungen also weitergehen, muss die EU-Kommission einen neuen Entwurf erstellen. Wie der Vorschlag ausfällt, lässt sich laut Netzpolitik.org derzeit noch nicht sagen. Einige EU-Staaten sollen sogar einen kompletten Verzicht auf die Reform ins Gespräch gebracht haben.

25 Jahre ComputerBase!
Im Podcast erinnern sich Frank, Steffen und Jan daran, wie im Jahr 1999 alles begann.