Hassbeiträge: BKA-Meldepflicht auch für kleinere Plattformen

Andreas Frischholz
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Hassbeiträge: BKA-Meldepflicht auch für kleinere Plattformen
Bild: Jorge Brazil | CC BY 2.0

Mit einem überarbeiten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Meldepflicht für Hassbeiträge durchsetzen. Nach den Plänen von Innenminister Horst Seehofer (CSU) soll die aber nicht nur für die großen Plattformen gelten, sondern auch für kleinere Anbieter.

Bis dato besagt die Vorlage von Bundesjustizministerin Lambrecht: Wenn Nutzer eine NetzDG-Beschwerde einreichen, sollen die Plattformen künftig Beiträge mit strafbaren Inhalten von sich aus an das BKA melden. Hinzu kommen noch IP-Adressen und Portnummern, um die jeweiligen Nutzer identifizieren zu können. Betroffen sind aber nach wie vor die sozialen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Mitgliedern – also Facebook, TikTok, Twitter und YouTube.

Erweiterte Meldepflicht

Diese Grenze reicht dem Innenministerium allerdings nicht aus. Beiträge mit strafrechtlich relevanten Inhalten sowie die IP-Adressen sollen demnach künftig auch solche Plattformen an das BKA melden, die weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer haben.

Wie ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber Heise Online erklärt, sei die ausgeweitete Meldepflicht ein „erster Schritt“. Generell laute der Ansatz: Die „Identifizierbarkeit des Urhebers des Inhalts von entscheidender Bedeutung für die weitere Strafverfolgung“, wenn es um die Bekämpfung von Hass und Hetze sowie weiterer strafbarer Inhalte gehe.

Das Problem bis dato wäre laut dem Bericht: Wenn das BKA etwa Hinweise über eine der bereits existierenden Beschwerdestellen im Netz erhalte, würden bei kleineren Plattformen die IP-Adressen fehlen, um Nutzer zu identifizieren. Genau das soll sich nun aber ändern. Dafür plant das Innenministerium eine Reform des BKA-Gesetzes, die laut dem Bericht von Heise Online derzeit unter den Ressorts abgestimmt wird.

Teil des Überwachungspaketes

Die Pläne des Innenministeriums ergänzen die bestehenden Vorhaben, die neben dem erweiterten NetzDG noch etwa eine Änderung des Telemediengesetzes beinhalten. Diese Änderung beinhaltet auch die scharf kritisierte Passwort-Abfrage. Weitere Maßnahmen stammen aus den Bundesländern. So wurde Ende letzter Woche bekannt, dass Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern das NetzDG samt Identifikationspflicht auf Spiele-Plattformen ausweiten wollen.

All die Maßnahmen sind Teil des Überwachungspaketes, das die Bundesregierung im letzten Herbst nach den Anschlägen von Halle angekündigt hat. Dessen Ziel ist es, Rechtsterrorismus sowie Hasskriminalität im Netz effektiver zu bekämpfen.