1&1 Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen

  • Ersteller Ersteller Miami1988
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Vielleicht reicht auch das Drohen mit einem Anwalt. Ich hatte 1&1 fristgerecht gekündigt, so mit Einschreiben und allem Zipp und Zapp.

Zuerst meinte so ein Tante am Telefon, das die Kündigung aus irgendwelchen Gründen nicht rechtskräftig sei.
Habe dann höflich und ruhig geantwortet, das ich dieses unseren Firmenanwälten vorlegen würde. Da tickte das Mädel richtig aus, benahm sich wie ein kleines Kind und schrie mich quasi an,

" Geh doch zum Anwalt, Geh doch zum Anwalt, das haben schon ganz andere versucht "

Nach diesem Telefonat habe ich dann umgehend eine Mail an 1&1 geschrieben und auch ziemlich schnell Antwort bekommen. In der Antwort haben die sich dann entschuldigt und gemeint, es wäre alles ein Irrtum gewesen.

Ich bekam dann auch schnell eine EMail mit der Bestätigung der Kündigung bzw. des Termins. Allerdings hat es noch einmal ein paar Telefonate/Emails benötigt, bis ich eine echte schriftliche Bestätigung per Post bekommen habe. Diese wollten die mir nämlich zuerst nicht zusenden.

Zum Kündigungstermin wurde dann auch die Leitung gekappt, allerdings hat 1&1 danach noch 3,5 Monate den Port blockiert, so das ich ohne Internet da stand. Irgendwann nach den 3,5 Monaten gab es dann eine Art Entschuldigungbrief von 1&1, wo wieder von Irrtümern etc die Rede war.

Komischerweise war bei dem neuen Provider ( Telekom ) auch plötzlich eine 6000er Leitung möglich, was von 1&1 immer als " nicht Möglich " abgetan wurde.
 
Das 1und1 nicht grade für Kundenservice berühmt ist, ist nichts neues und ihnen wohl auch selbst klar sonst hätten Sie auch nicht ihre riesen Werbeaktion gestartet.
Allerdings gilt bei Internetanschlüssen das gleiche wie auch sonst: "You get what you pay for".
Was erwartet ihr denn bei Preisen ab 25€/Monat für die Internet- und Telefon-Flatrate.
 


bin NEU hier, das thema ist ja z.zt. aktuell wegen der verbraucherbundklage gegen 1&1. Ich würde dir schon raten
nicht nachgeben zu wollen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dir meiner Meinung nach bei einer auch nur techn. bedingten Vertragsdrosselung von mehr als 50% zu. du bekommst es dann halt i.d.R. mit rechtsgeschultem personal zu tun und die müssen ein auf dicke hose machen, klagen sich aber auch mal durch mehrere instanzen durch und da hat man ohne entsprechenden backround kaum chancen.... also geschickt und mit Rechtsvokabular argumentieren, dass könnte zumindest etwas eindruck schinden.... nun ist aber unklar ob du festnetz oder funk meinst, 6db ist eigentlich kein annehmbarer wert für funk, wahrscheinlich ist dass die absenkung gegenüber den normal- bzw. toleranzwert des signalwertes.... auch wenn der vertrag auf maximum speedangaben orientiert ist, kannst du wohl auch richtern erklären, dass eine reduktion um mehr als 50% gegenüber den bisher praktizierten, hingenommenen und gelebten werten, nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch außervertraglich bewertbar ist. das verhalten der provider ist meiner meinung nach eh tendenziell unseriös. sie benehmen sich manchmal wie scharze schafe auf einem schwarzmarkt, die schwarzer peter mit den kunden spielen wollen.

vielleicht hilft der link, da gibts ne seriöse quelle der bundesnetzagentut zu jahresdurchschnittswerten im mobilfunknetz, die relativ klar für richter darlegen, dass soetwas kein einzelfall, sondern eher eine methodik vermuten lässt:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE...r/Breitbandmessung/Breitbandmessung-node.html

kannst mir auch mailen, wenn du §§ suchst oder brauchst...
 
@Keule846:
Der Thread ist 6 Jahre alt, das Problem sollte sich längst erledigt haben.
 
bin neu im forum, hatte nicht auf den zeitbalken geachtet.... trotzdem ähneln sich die vorwürfe manchmal, auch wenn sie wohl schon nahezu 6 jahre her sind... ist ok, stimmt, dass wird aber freilich dann wirklich nix mehr zur damaligen problembewältigung beigetragen haben............. muss mich erstmal zurecht finden zur systematik hier, dass es offenbar auch archivbereiche gibt, denen man es gar nicht so ohne weiteres ansieht.....
 
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