150€ und Taschengeldgesetz

CoD4-157Kills!

Lieutenant
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Aug. 2010
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Hallo

Ich habe mir vor ca. 6 Monaten einen Minecraft Server gemietet, 2 Monate vorbezahlt und seitdem war ich nciht mher auf dem Server und dachte weil es PrePaid ist muss ich nur so lange bezahlen wie ich diesen benutze!

Nun kam vor kurzem eine Rechnung an von ca. 100€ die ich nachzahlen soll vom Richter.

Nun meine Frage, ich habe den Server gekauft mit 14 Jahren, mich mit meinem Namen angemeldet und auch die Post war an mich adressiert!

Habe aber über das PayPal Konto meines Vaters bezahlt!

Was nun, muss ich das Geld bezahlen oder nicht? Oder muss mein Vater für mich blechen?

MfG
 
Lass mich raten - du hast deinem Vater noch nichts davon erzählt, oder? Sonst frage ich mich, warum er sich nicht selbst mal erkundigt, wenn schon die Rechnung ins Haus flattert (vom Richter? wtf?).

http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsfähigkeit

Auf unqualifizierte Rechtsberatung in einem Forum kannst du dich ohnehin nicht verlassen. Aber, was hast du denn vor zu tun? Wegen 150€ einen Anwalt einschalten und es auf einen Prozess ankommen lassen? Sieh es lieber als Lehrgeld an und lerne aus dieser Dummheit.
 
Wenn die Eltern den Vertrag nicht nachträglich genehmigen, ist er von Anfang an unwirksam, ein Zahlungsanspruch besteht somit nicht, auch nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung.

Das Klagerisiko trifft hier natürlich den, der den Betrag fordert.

Mit § 110 BGB hat das ganze offenkundig nichts zu tun.

Ob diese Lösung pädagogisch auch die beste ist, sei einmal dahin gestellt.
 
Hallo

Danke für die fixen Antworten!
Der Brief ist von der Firma, welche mir die Server angeboten haben,..
Also ein Mahnverfahren.

MfG

Und es sind 109€
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim gerichtlichen Mahnverfahren kommt die Post vom Mahngericht.

Geh zu Papi, hol dir deine Tracht Prügel ab und klär das.
 
Wird es nicht schwer zu beweisen das keine elterliche Genehmigung existiert, wenn das Geld doch eindeutig von dem Konto des Vaters stammt?

Bzw. wenn das doch ginge würde dann nicht Urkundenfälschung oder sowas im Raum stehen, wegen Missbrauchs von Konten die einem nicht gehören?
 
Wie immer: Ich kenne mich nicht aus, aber:

Wenn der Vater die Ursprüngliche Rechnung bezahlt hat, dann muss dieser von dem Vertrag wissen.
also kann man doch hinterher nicht behaupten, dass der Sohnemann einen Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen hat.

--> Bezahl die Rechnung und überleg dir das nächste mal zweimal ob du Zugriff auf das Elternkonto haben solltest.
 
Welcher Vater gibt seinem 14-jährigen Sohn unbeaufsichtigten Zugriff auf das eigene PayPal Konto? Himmel Herr...

Einerlei, ich denke so leicht ist das nicht zu klären, du hast zwar die Verträge mit deinem Namen unterzeichnet, jedoch mit dem Konto deines Vaters bezahlt. Es ist an den Gerichten zu entscheiden, ob dein Vater damit Wissen über den Minecraft-Deal hatte und sein stillschweigendes Einverständnis dazu gegeben hat.
Meiner Laienmeinung nach, wird - wenn nicht du - so doch zumindest dein Vater bezahlen müssen und Dir würde ich empfehlen schonmal Ohrenstöpsel zu besorgen, bzw. Gürtel oder Gartenschläuche aus der Wohnung zu entfernen.
 
Das gesparte Taschengeld solltest du auch zur Seite schaffen....

Aber Spaß bei Seite. Du hast diesen "Bockmist" verzapft, also trage auch die Konsequenzen. Dummheiten begeht jeder mal in seinem Leben, aber es kommt darauf an wie man damit umgeht und ob man bereit ist die Konsequenzen zu tragen.
 
Doc Foster hat dir eigentlich alles gesagt was zu sagen war. Die Theroien einiger Spezis hier sind absurd. Was wäre wenn er mit der Einverständnis des Vaters das Paypal Konto benutzt hat oder nutzen darf, aber das Kind ein anderen Verwendungszweck dem Vater angegeben hat? Denkt doch nach was ihr schreibt.

Sag die Sache deinen Eltern. Handelt gemeinsam, allein solltest du das nicht angehen.

@ Rest: Mein Respekt wenn ihr so handeln würdet wie ihr es hier Vorschlägt. Allerdings hab ich meine starken Zweifel dran das es so wäre, wenn es um euer Geld ginge.
 
Zuletzt bearbeitet:
CoD4-157Kills! schrieb:
ich habe den Server gekauft mit 14 Jahren, mich mit meinem Namen angemeldet und auch die Post war an mich adressiert!

Habe aber über das PayPal Konto meines Vaters bezahlt!
Mit 14 Jahren bist du nur beschränkt geschäftsfähig.
Ob dein Vater, von deinem Geschäft wusste oder nicht; lasse ich mal aussen vor.
Kläre das in deiner Familie. Das hat hier nichts zu suchen.

Lass dein Vater das mit der Firma klären, das Geld kam von seinem Konto nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit 14 Jahren bist du nur beschränkt geschäftsfähig.

Welch Erkenntnisgewinn!

Kläre das in deiner Familie. Das hat hier nichts zu suchen.

Hier wurde gefragt, ob gezahlt werden muss, mithin handelt es sich also um eine Rechtsfrage.
Warum diese im Forum Wirtschaft, Recht und Forschung nichts zu suchen hat, ist mir schleierhaft.
 
Ob du zahlen musst oder dein Vater ist eher eine Familienangelegenheit. Das war doch die Frage. Ob generell zu zahlen ist weiss ich nicht. Es fehlen viel zu viele Fakten, geh erstmal zu deinem Vater und komm beim nächsten Schritt hierher.
 
Welche Fakten? Wovon? Er hat einen Vertrag auf sich abgeschlossen, dieser Bedarf der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Diese ist nicht gegeben auch wenn er mit dem Konto des Vaters zahlt, Grund siehe meinen Post. Rechtliche Grundlage siehe Post von Doc Foster. Macht doch den jungen nicht wahnsinnig weil ihr es nicht besser wisst.
 
Und du weisst alles besser? Dann zu der Frage, ob generell zu zahlen ist. Beantworte diese mal du Fuchs.
 
ist es nicht so, dass durch das Bezahlen des Vaters die Einverständniserklärung gegeben wurde?
schließlich kann der Vater anhand von Kontoauszügen nachvollziehen wer das Geld bekommen hat.
Und da er sich nicht beschwert hat, hat er dies wohl Akzeptiert.

aber das soll jemand entscheiden der Ahnung von der Materie hat...
 
@ Zhalom: Was bedeutet für dich generell? Doc Foster hat die klare Antwort hierzu doch gegeben. Was möchtest du noch lesen?

@ florian: nicht zwingend. Kommt natürlich auf den Anwalt wie er es dem Richter glaubwürdig macht und dieser dann so entscheidet. Letztendlich ist das aber mehr ein Indiz wie ein Beweis.

Stell dir aber mal vor, der Sohn hat dem Vater erzählt er kauft sich was anderes und möchte das gerne per Paypal bezahlen, damit er sicher beim einkauf ist. Vater willigt ein, prüft die Zahlung und weiß nur das es die Zahlung vom Sohn ist, was genau erkennt er ja nicht an der Zahlung. So später stellt dieser fest, das es ein Vertrag ist und widerspricht dem. Schon ist die Sache erledigt.
 
Wenn Eltern zum Beispiel ihren Kindern Geld geben, und die sich eigenständig im nächsten MediaMarkt ne Xbox ohne Einverständnis der Eltern kaufen, ist der Vertrag soweit ich weiß anfechtbar, auch wenn das Geld von den Eltern kommt.
Ob das bei Verträgen, die übers Internet abgeschlossen werden anders aussieht, müsste wohl jemand mit fundierteren Kenntnissen beantworten.

Wurde denn nirgendwo dein Alter geprüft, oder hast du da geflunkert? Wenn der Anbieter nicht einmal prüft, ob du überhaupt geschäftsfähig bist, könnte der Vertrag vielleicht auch so nichtig sein.
 
Generell bedeutet, ausser der Frage ob er oder sein Vater bezahlen muss, ob überhaupt jemand zahlen muss. Das hängt vom Fall ab, und ein Mahnbescheid stellt diese Frage. Diese Antwort wurde noch nicht abgegeben, ohne wenn und aber hinzuzufügen, weil wir nicht mehr wissen als das. Aber solange der OP sich nicht meldet sehe ich die Frage als erstmal nicht weiter von Belang.

Wurde denn nirgendwo dein Alter geprüft, oder hast du da geflunkert? Wenn der Anbieter nicht einmal prüft, ob du überhaupt geschäftsfähig bist, könnte der Vertrag vielleicht auch so nichtig sein.
Das würde ich stark bezweifeln. Nicht geschäftsfähig trifft auf ihn nicht zu. Wo kämen wir denn da hin wenn jeder Minderjährige auf diese Weise Anbieter betrügen könnte. Da könnte ich Xyn mal Fragen woher die ganzen Fragen kommen, wenn "alles schon beantwortet wäre". Wenn er beim Alter gelogen hat dann steht wohl nicht unbedingt der Anbieter gerade was soll denn das. Der Lügner würde gleichermassen zur Rechenschaft gezogen wo kommen wir da denn hin! Mannmannmann.. Einfach sagen, ich habe gelogen, und bin nicht geschäftsfähig, also leckt mich was soll das werden haha sowas.
Der Anbieter hat natürlich auch Fragen zu beantworten, ob ein Vertrag zustande kam hängt von vielen Fragen ab. Ihm war es nicht ersichtlich das er ein Abo einging, aber all das weiss man nicht wenn man den Anbieter nicht mal kennt.
Deswegen wiederhole ich mich, und er soll sich erstmal mit seinem Vater auseinandersetzen der hat schliesslich die Rechung bezahlt.
 
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