X
Xyn
Gast
In diesem Fall muss niemand bezahlen. Der Betreiber bleibt auf den Kosten sitzen. Zumindest vorausgesetzt die Eltern waren tatsächlich nie mit dem Vertrag einverstanden.
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Sicher?Doc Foster schrieb:Ist die Zustimmung nicht erwiesen, kann der Anspruchsteller nicht nur in Zukunft keine Rechnung mehr stellen, er muss vielmehr auch das bereits bezahlte Geld zurückzahlen.
@XYN......sei nicht so herablassend gegenüber anderen User, die einfach man genauer sein wollen und etwas in Frage stellen, schlussendlich ist nur Doc-Foster in diesem Thread, der von der rechtlichen Materie Wissen hat....
Xyn schrieb:Welche Fakten? Wovon? Er hat einen Vertrag auf sich abgeschlossen, dieser Bedarf der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Diese ist nicht gegeben auch wenn er mit dem Konto des Vaters zahlt, Grund siehe meinen Post. Rechtliche Grundlage siehe Post von Doc Foster. Macht doch den jungen nicht wahnsinnig weil ihr es nicht besser wisst.
Mit der letzen Rate, wird selbst bei einem Minderjährigen der Vertrag als wirksam angesehen.
Doc Foster schrieb:Nein, das würde nur in den engen Grenzen des § 110 BGB gelten. Hierfür wiederum muss die Leistung mit Mitteln bewirkt werden, die dem Minderjährigen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen worden sind.
Xyn schrieb:Nun weisst du das ich kein Jura Student bin, wie auch immer du es erfahren haben willst. Aber lassen wir es gut sein, das hier geht zu weit am Topic vorbei.
-oSi- schrieb:Kläre das in deiner Familie. Das hat hier nichts zu suchen.