150€ und Taschengeldgesetz

In diesem Fall muss niemand bezahlen. Der Betreiber bleibt auf den Kosten sitzen. Zumindest vorausgesetzt die Eltern waren tatsächlich nie mit dem Vertrag einverstanden.
 
Was zu beweisen wäre. Die Rechnung wurde vom Konto des Vaters bezahlt, und somit lässt sich argumentieren das er einverstanden war. Egal ob tatsächlich oder nicht, also wenn der Vater schwört er wüsste nichts, ein Richter argumentiert da etwas anders. Er wird mit den Pflichten als Volljähriger (also sein Vater) ankommen. Nichtwissen schützt vor Strafe nicht wie es so gut heisst.

Nicht zu bezahlen würde ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen, in das auch sein Vater (und Mutter) verwickelt würde.

Ein Mahnbescheid setzt im übrigen eine Rechnung vorraus. Wo die gelandet ist weiss wohl keiner.
 
Verstehst du das nicht? Lies doch dir mal die Beispiele durch die ich dazu genannt habe. Es lässt sich zwar so argumentieren, allerdings ist das noch lange kein Beweis.

Und ob tatsächlich ein Mahnbescheid gekommen ist, bezweifele ich.
 
Ich verstehe schon, aber es basiert leider nur auf wenn, falls, aber aber.

Leider ging ich von einem Mahnbescheid aus, der nach Prüfung wohl doch nicht exisitiert. Somit verwerfe ich meine Meinung.
 
Selbst wenn man mit der Zahlung vom Konto des Vaters argumentieren will, so kann dies bestenfalls als Zustimmung zu der dort bezahlten Teilleistung gesehen werden.

In der nun gegenständlichen Rechnung wird aber für den nächsten Teil eines Vertrages die Gegenleistung verlangt und auch hier ist für diesen Teil eine Zustimmung der Eltern erforderlich, denn das die Bezahlung als Zustimmung zum gesamten Vertrag gelten soll, erscheint mir doch zu weit hergeholt.

Bestreiten die Eltern hingegen die Zustimmung zum gesamten Vertrag, ist der Anspruchsteller in der Beweispflicht für die erfolgte Zustimmung und ob hier alleine die Zahlung über das Konto des Vaters ausreicht, hängt wohl von den Umständen des Einzelfalles ab.

Ist die Zustimmung nicht erwiesen, kann der Anspruchsteller nicht nur in Zukunft keine Rechnung mehr stellen, er muss vielmehr auch das bereits bezahlte Geld zurückzahlen.

Der Schutz der Minderjährigen geht hier dem Vertrauensschutz der Gegenseite vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir wissen nur, das er beschränkt geschäftsfähig ist
Was wir nicht wissen ist, ob der Vater weiss wofür das, genau genommen sein Geld - so zu entnehmen aus dem Eingangspost - verwendet wurde oder nicht.
Da Spekulationen keinem helfen, war mein Rat, er solle das in der Familie klären.
Egal wie es weiter läuft...
...der Vater wird es erfahren, falls er noch unwissend in diesem Fall ist.

Es können hier noch so viele Ratschläge gegeben werden.
Wie der Vater dann handelt, ist allein ihm überlassen.
 
Außerdem sollte man vorher wissen, ob du der Vertrag bereits abgelaufen ist/abgeschlossen ist oder weiterhin läuft...dann kann man rückwirkend nicht mehr den Vertrag als unwirksam sehen, sofern der Vertrag bereits abgelaufen/abgeschlossen ist, soweit ich das in Erinnerung habe.....:-)

Falls der Vertrag weiterhin läuft, kann man wie Doc-Foster und XYN geschrieben haben, den Vertrag als unwirksam sehen und die Zahlungen zurückfordern.
Die Nachzahlung kann unter Umständen abgelehnt werden, selbst wenn der Vertrag abgeschlossen/abgelaufen ist.

@XYN......sei nicht so herablassend gegenüber anderen User, die einfach man genauer sein wollen und etwas in Frage stellen, schlussendlich ist nur Doc-Foster in diesem Thread, der von der rechtlichen Materie Wissen hat....

@-oSi-
Hast es auf dem Punkt gebracht...:-)
Kläre das mit der Familie, falls du dann trotzdem fragen hast, kannst du diese ja stellen....oder gebe uns mehr Infos...
Ergänzung ()

Doc Foster schrieb:
Ist die Zustimmung nicht erwiesen, kann der Anspruchsteller nicht nur in Zukunft keine Rechnung mehr stellen, er muss vielmehr auch das bereits bezahlte Geld zurückzahlen.
Sicher?
Mein Infostand ist, bei abgeschlossen Verträgen (Abgeschlossen in dem Fall, Vertrag wurde für 3 Monate geschlossen, jeweils zahlt der Minderjährige 100€ pro Monat und diese sind um) dann kann man nicht mehr den Vertrag als unwirksam sehen.
Mit der letzen Rate, wird selbst bei einem Minderjährigen der Vertrag als wirksam angesehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nur kann kein Minderjähriger Laufzeitverträge ohne die Zustimmung der Eltern und Sicherung der laufenden Zahlungen abschliessen. Der Vertragspartner bleibt immer noch der Vormund.

Das ist mein letzter Wissensstand.;)
 
@XYN......sei nicht so herablassend gegenüber anderen User, die einfach man genauer sein wollen und etwas in Frage stellen, schlussendlich ist nur Doc-Foster in diesem Thread, der von der rechtlichen Materie Wissen hat....

Wenn du dir die Kommetare der einzelnen durchliest, wirst du schnell Merken das ich richtig geantwortet habe. Schließlich geht es hier um ein Kind, welches grad unsicher ist was ihm bevorsteht. Dann mit Kommentaren tue doch den Gürtel weg und ähnliches ohne helfen zu wollen, ist fehl am Platz. Es war aber auch nicht auf alle bezogen.

Im übrigen wie du festgestellt haben willst das nur Doc Foster Ahnung von der Materie hat, bleibt dein Gehemins. Allerdings wirkt das "geschleime" schon langsam übertrieben.
 
@Nachbar
Siehe Link...unter dem Punkt Leistungen an Minderjährigen.
http://ranieri.jura.uni-saarland.de/Lehrangebot/Examen/Tutorium/Materialien/Minderjaehrigenrecht.htm

@XYN..

Im übrigen wie du festgestellt haben willst das nur Doc Foster Ahnung von der Materie hat, bleibt dein Gehemins. Allerdings wirkt das "geschleime" schon langsam übertrieben.

Hat nichts mit Geschleime zu tun, sondern ist ein Fakt, weder du oder ich....studieren Jura....somit können wir gar nicht das Fachwissen haben, was Doc-Foster hat, darauf hat mein Punkt gezielt, deswegen solltest du auch aufhören, andere Leute zu belehren und auf eine Art, die herablassend ist, nach dem Motto "ich weiß eh alles besser" und wenn du mal Falsch liegst, kommt dann ein Spruch es war nur allgemein bezogen.

Fakt ist, dass uns Infos fehlen, hat auch ein anderer User geschrieben
Ergänzung ()

Xyn schrieb:
Welche Fakten? Wovon? Er hat einen Vertrag auf sich abgeschlossen, dieser Bedarf der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Diese ist nicht gegeben auch wenn er mit dem Konto des Vaters zahlt, Grund siehe meinen Post. Rechtliche Grundlage siehe Post von Doc Foster. Macht doch den jungen nicht wahnsinnig weil ihr es nicht besser wisst.

Genau hier liegt wie schon der User geschrieben hat, die fehlenden Infos vor, aber du weißt es natürlich besser.....

Weißt du ob der Vater bescheid weißt? Weißt du wie der Vertrag zustande gekommen ist? Inwiefern wurde eine Altersprüfung durchgeführt?:-)
Wie hat der TE, das Paypal Konto vom Vater bekommen.....ach ja es fehlen keine Infos....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit der letzen Rate, wird selbst bei einem Minderjährigen der Vertrag als wirksam angesehen.

Nein, das würde nur in den engen Grenzen des § 110 BGB gelten. Hierfür wiederum muss die Leistung mit Mitteln bewirkt werden, die dem Minderjährigen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen worden sind.

In unserem Beispiel hier dürfte für die Bezahlung schon keine Mittelüberlassung vorliegen und selbst wenn man diese annehmen würde, dann wird ganz sicher die Zweckbindung verneint.
 
Manchen muss man es ganz klar und deutlich sagen das die, die einfachsten Sachen verstehen. Lies einfach dein Eingangspost dir nochmal durch und denk dann nach.

Nun weisst du das ich kein Jura Student bin, wie auch immer du es erfahren haben willst. Aber lassen wir es gut sein, das hier geht zu weit am Topic vorbei.
 
Doc Foster schrieb:
Nein, das würde nur in den engen Grenzen des § 110 BGB gelten. Hierfür wiederum muss die Leistung mit Mitteln bewirkt werden, die dem Minderjährigen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen worden sind.

Alles klar!
Ergänzung ()

Xyn schrieb:
Nun weisst du das ich kein Jura Student bin, wie auch immer du es erfahren haben willst. Aber lassen wir es gut sein, das hier geht zu weit am Topic vorbei.

Hast aber auf meine Fragen nicht geantwortet....

Dass du kein Jura Student bist, merkt man an deinen Begründungen....
 
Also das grenzt für mich schon bald an Abzocke. Ein PrePaid (!) Server der weiterläuft? In meinen Auge müsste er dann nach der bezahlten Zeit vom Netz gehen. Ist ne uncoole Masche von denen, das steht fest.

Sorry wenn ich vom Thema abgelenkt habe.
 
Ihr bewegt euch auch langsam auf dem Niveau von pubertierenden Teenagern...
Thema ist ganz einfach; Vater´s Paypalkonto wurde belastet. Somit ist m.M. nach der Vater auch haftbar.
Meine Meinung. Ausserdem spottet es jeglicher Vernuft, seinem 14-jährigem Sohn die Paypallogindaen zu geben. Über die 109@ kann Papa noch froh sein....Hätte auch ganz anders laufen können.
 
-oSi- schrieb:
Kläre das in deiner Familie. Das hat hier nichts zu suchen.

Wie bitte?

Die hier gestellte Frage hat seine Berechtigung, sie passt 100 %ig in diesen Themenbereich. Zudem ist zur Beantwortung der Frage juristisches Vorwissen gefragt, weshalb sie auch in der Sache berechtigt ist.

Deine Ratschläge würde ich unterstützen, doch nicht Deine Aussage, dass dieses Thema hier nichts verloren hätte... .


@ TO:

Ratenzahlungen fallen nicht unter § 110 BGB (Taschengeldparagraph). Beschränkt Geschäftsfähige können ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten keine Ratenverträge wirksam abschließen.

Von daher ist das hier vorgenommene Geschäft zunächst schwebend unwirksam. Wenn nun Deine Eltern die Genehmigung (= nachträgliche Zustimmung) verweigern, ist das Geschäft, wie Doc Foster bereits zutreffend sagte, von vorn herein nichtig.

Dies ist dem Anspruchsteller unverzüglich mitzuteilen.

MfG,
Dominion.
 
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