2 Fragen zu neuer GTX680 Lightning (Spulenfiepen, Siegel)

Takoru schrieb:
Es muss eindeutig vermerkt sein, dass es sich um B-Ware handelt (Respekt an Amazon, mit den Warehouse Deals), sonst kann auch nicht der Vollpreis nahe der UVP verlangt werden. :freak:
keine b ware sondern: Refurbishing bezeichnet die qualitätsgesicherte Überholung und Instandsetzung von Produkten zum Zweck der Weiterverwendung und -vermarktung.
Elmers schrieb:
Nein, Ware aus dem 14 tägigen Rückgaberecht darf als Neuware verkauft werden.
was das denn für ein statement? ware ist nach der inbetriebnahme vom kunden nicht mehr neu.
 
Das ist kein Statement, sonder eine Tatsache.
 
dirky8 schrieb:
keine b ware sondern: Refurbishing bezeichnet die qualitätsgesicherte Überholung und Instandsetzung von Produkten zum Zweck der Weiterverwendung und -vermarktung.
Refurbishing ist nochmal was anderes, nicht? - Hier wird das Gerät vom Hersteller überprüft und wenn es nicht den Zustand einer Neuware entspricht, wird nachgebessert. So wäre mir der Begriff Refurbishing geläufig.

Der Händler setzt allerdings das Gebrauchtgerät, ohne dass es beim Hersteller kontrolliert wurde, einfach wieder in seinen Shop (wie in meinem Fall). Da hier die Kontrolle und die potentielle Nachbesserung fehlt (falls der Zustand der Retourware wirklich minderwertiger sein sollte), handelt es sich meiner Meinung nach um B-Ware.

Denn schon die Kontrolle und die potentielle Nachbesserung (wenn notwendig) bei refurbished Ware soll einem ja vermitteln, dass das Produkt so gut wie neuwertig ist. Bei B-Ware habe ich mit einem Qualitätsverlust zu rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Elmers schrieb:
Das ist kein Statement, sonder eine Tatsache.
http://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware

Bei Waren zweiter Wahl kann es sich handeln um:

Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.

@=Takoru
naj ist eben etwas schwamming
Wenn das Siegel gebrochen ist/wurde ist die Ware aber nicht mehr neu. Würde auch ich nicht den vollen Preis zahlen wollen.

Spulenpfeifen-ist bei hohen fps möglich. Ich hätte egnauso gehandelt. Zurück zum Absender und gut ist.
 
Ich weiss was B-Ware ist, dennoch ist es erlaubt zurückgegebene Waren aus dem 14 tägigen Rückgaberecht als Neuware wieder zu verkaufen.
 
Hi, @Takoru, du solltest nicht vorschnell von Betrug sprechen, wenn du die Gesetzeslage nicht kennst, du weißt ja hoffentlich auch, das du dafür belangt werden kannst.

AG Rotenburg, Urteil vom 26.11.2007, Az. 5 C 350/07

Das AG Rotenburg Wümme hat entschieden, dass Ware, die der Händler nach einem Widerruf von einem Kunden zurück erhält, immer noch als neu verkauft werden darf. Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein Mobiltelefon, in welches der erste Käufer vor Ausübung seines Widerrufsrechts bereits Daten eingegeben hatte. Der Händler verkaufte dieses Telefon als “neu” an einen zweiten Käufer, der daraufhin einen Preisnachlass forderte, da das Gerät seiner Ansicht nach eben nicht “neu” gewesen sei. Das Gericht gab jedoch dem Händler recht.

Nach Auffassung der Richter werde der Neuzustand eines Gerätes nicht bereits dann aufgehoben, wenn es durch einen vorhergehenden Käufer vor Ausübung eines Widerrufs eingehend geprüft worden sei. Bei technischen Geräten umfasse diese Prüfung auch einen Test der Funktionen, wobei durchaus auch schon Daten eingegeben werden müssten. Der Neuzustand werde erst durch eine vorhergehende Ingebrauchnahme aufgehoben, d.h. durch die eigentumsähnliche Nutzung durch einen vorherigen Käufer.

Diese Abgrenzung kann jedoch im Einzelfall schwierig zu bewerkstellligen und zu beweisen sein, weshalb dieses Urteil auch keinen Freifahrtsschein für Händler bedeutet. Abgesehen von der Differenzierung zwischen Prüfung und Ingebrauchnahme ist es auch von der Art der Ware abhängig, ob sie noch als “neu” verkauft werden darf. So verliert ein Kfz bei Erstzulassung bereits einen großen Anteil des Neuwertes, so dass in solchem Fall zu einem anderen Ergebnis zu gelangen wäre.
 
Ausgeschlossen sind soviel ich weiß nur Boxed CPU's, die müssen dann als Tray CPU's verkauft werden.
 
Anstatt VSync würde ich die FPS auf 60 oder 120 limitieren (je nach der Frequenz deines Monitors). Das kannst du mit dem Nvidia Inspector machen. (Unter Common \ Frame Rate Limiter).
-> kein Spulenfiepen mehr
-> Pseudo-Vsync ohne Input-Lag
-> GPU Temperatur wird generell sinken, Lüfter drehen langsamer
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann Euch beruhigen MSI Grafikkarten und Mainbords sind generell nicht versiegelt !

Dafür müsste aber auf der Graka irgendwelche Schutzfolien kleben, die man abziehen muss.

Spulenfiepen wird auch durch schlechte NT begünstigt,
aber das kann dank des Platimax ausgeschlossen werden.

Sehr schönes Beispiel für extremes Spulenfiepen:
Das Menü von Crysis I da haben Grakas paar tausend fps/s.

Wenn da nichts fiep, wird es wohl nie auftreten.

Die gesamte GTX28/GTX285 Generation fiepte generell in Cyrsis I (Menü.)

Da das fiepen bei hohem Setting und hoher Auflösung nicht auftritt,
gibts hier nichts zu reklamieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Beitrag wiederhergestellt.)
Ich hab mal bei mir im Crysis Menü getestet.
Bei 1600 FPS kein Spulenfiepen, zumindest höre ich nichts.
Habe aber bei den ganzen Herstellerlogos 2-3k FPS, da hört man ein leise komisches Geräusch aus dem PC, aber kann auch was anderes sein, denn so Geräusche hatte ich auch schon vor der Lightning^^

Aber außer bei so extremen Situationen hat meine zu 100% KEIN Spulenfiepen :)

Edit: Kann mir aber auch vorstellen, dass das Mainboard fiept, da bei so niedrigen Einstellungen die CPU ausgelastet wird und so das MB mehr Leistung bringen muss. Ist aber nur so ein Gedanke.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen

Zurück
Oben