Urlaub meines alten AGs ausgezahlt - Steuerklasse 6?!

BuzzAMK

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Hi,

Folgender fiktiver Fall:

Nehmen wir mal an, Person AN arbeitet 1 Jahr lang als studentische Aushilfe in einem Betrieb (nennen wir das B1), nimmt aber fast keinen Urlaub (AN ist eine Person die das eigentlich nicht braucht). AN ist eh nur 20h in der Woche da, sodass sich viel Urlaub angehäuft hat. Als AN Ende September gekündigt hat, und innerhalb des gleichen Unternehmens zu einer anderen Niederlassung, nennen wir diese B2, gewechselt ist (gleiches Unternehmen, andere kostenstelle), wurde ihm der Urlaub auch ausgezahlt. Aber anscheinend lief da was falsch: Warum auch immer, hat AN heute neben seiner Gehaltsabrechnung von B2 auch die Lohnsteuerbescheinigung von B1 für den Zeitraum 01.10-30.11. gefunden - also ein Zeitraum, an dem AN schon bei B2 gearbeitet hat. Das wäre AN ja egal, nur steht da “Steuerklasse/Faktor: 6”. Auf der Gehaltsabrechnung von B2 hingegen steht Steuerklasse 1 (wie das auch sonst richtig ist).

Hat das irgendwelche Relevanz bei der Steuerrückerstattung, oder sollte AN das melden?
Oder reicht es, wenn AN das einfach bei der Rückerstattung angibt
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sollte richtigen sein. Lohnsteuerklasse 6 gilt für eine Zweitbeschäftigung.
 
Juppi2016 schrieb:
Das sollte richtigen sein. Lohnsteuerklasse 6 gilt für eine Zweitbeschäftigung.
Ich habe das glaube ich falsch ausgedrückt: ich habe bis 30.09.2018 bei B1 gearbeitet, und ab 01.10.2018 bei B2. Lediglich mein Resturlaub wurde mir ab 01.10. Bezahlt
 
Ja und du bist dort nicht mehr beschäftigt, also 2. Beschäftigung. Wenn du nach z.b. Wirkung werden einer Kündigung eine Abfindung erstreitest, bekommst Du die auch mit SK6.
 
Das sollte so passen, da du den Resturlaub während du schon beschäftigt warst, ausgezahlt bekommen hast.

P.S.: B heißt nicht B, sondern AG = Arbeitgeber.
 
@knoxxi, also ist das alles richtig? Ich dachte, wenn ich den Urlaub bis 30.09 habe, dass ich das trotzdem zu meiner Zeit bis zum 30.09. zählt.

Nur damit ich es richtig verstehe: Also wenn ich jetzt irgendwo zB SK1 bis 31.12. Arbeite, und ab 01.02. woanders, ich den Urlaub vom Zeitraum bis 31.12. zB am 05.02. ausgezahlt bekomme, bekomme ich das als SK6 ausgezahlt, obwohl sich das zu der Zeit bezieht wo ich unter SK1 gearbeitet habe? Spielt das denn irgendeine Relevanz bei der Rückerstattung wenn ich unter dem Freibetrag von (glaube) 11.400€ + 1000€ Werbungskosten bin?
 
Mich irritiert etwas, warum der Urlaub hier überhaupt verspätet ausgezahlt wurde. Üblicherweise efolgt die Auszahlung mit der letzten Gehaltsabrechnung. Da der Urlaub aber ohnehin als sonstiger Bezug zählt, gelten für die Berechnung der Lohnsteuer besondere Regeln. Ob sich da SK1 und SK6 überhaupt etwas nehmen, kann ich nicht beurteilen.
 
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Das irritiert mich auch. Nun ja, 980€ brutto Lohn (Urlaub), und darauf dann fast 250€ steuern sind imo schon sehr viel 😅😅
 
Sonderzahlungen werden natürlich noch mal gesondert besteuert und das Recht brutal.

Wir bekommen zu Weihnachten

1x übliches monatliches Brutto und
1x Brutto als Sonderzahlung

Das netto liegt bei ca 1 Brutto +_ ein bisschen. Also gut 50% Abzug.

Die Sonderzahlung ist um fast das 3 fache besteuert als meine übliche SK3.
 
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Dito Knoxxi - und es ärgert mich jedes Jahr auf´s neue wie der Staat bei einem Sonderbezug wie Weihnachtsgeld zuschlägt. Ich habe auch round about 50% Abzug auf den Sonderbezug. Dort sollte bei Zeiten auch mal ne Steuerentlastung kommen. Ich finde diesen Abzug ungerechtfertigt. Eventuell sollte man hier Staffellungen anhand des Jahresverdienstes reinnehmen damit da nicht 50% "futsch" sind. Aber so ist es halt...
 
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BizepBenny schrieb:
Eventuell sollte man hier Staffellungen anhand des Jahresverdienstes reinnehmen damit da nicht 50% "futsch" sind.

Hat man doch, im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleich wird das alles auf das Jahreseinkommen gerechnet.
 
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Trotzdem erscheint mir der Abzug zu hoch. Bin aber im Steuerding auch einfach nicht sattelfest und lass das von einem Freund machen. Ist wahrscheinlich auch eher so das Gefühl im Dezember wenn dort der fette Abzug steht und man sich ärgert. Werde mich bzgl. Steuern mal nen bisschen schlau machen. Unsere Erstattung (bin verheiratet, beide in St.-Kl. 4, ohne Faktor) fällt jedenfalls sehr niedrig aus (unter 100EUR). Vielleicht sollte man sich doch mal einen Steuerberater suchen...habe irgendwie das Gefühl das da noch mehr raus zu holen ist. Kosten-Nutzen-Faktor muss aber natürlich auch stimmen.
 
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Was zuviel gezahlt würde, kann man sich wiederholen. Du wirst nun so besteuert als würdest Du dieses Gehalt mit den Zulagen aufs Jahr gerechnet jeden Monat bekommen, deshalb sind dann die Steuern in dem Monat sehr hoch wenn es ausgezahlt wird. Und beim TE werden ja 2 Löhne, deshalb SK6, gleichzeitig ausgezahlt, was dann das vorraussichtliche Jahresgehalt in die Höhe treibt.
 
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Die Aufteilung Steuerklasse 1 und 6 ist richtig, man kann nur bei einem Unternehmen Steuerklasse 1 haben. Steuerklasse 6 ist erstmal eine "Worst Case"-Besteuerung, sprich der Staat nimmt sich soviel, dass er in jedem Fall schon die gesamte fällige Einkommenssteuer erhält. Wenns zuviel war (was aufgrund dieser Worst-Case-Annahme oft der Fall sein wird), dann kannst du das zurückfordern. Im Grunde genommen vermeidet der Staat dadurch, dass er dem Geld hinterherrennen muss, das soll schon der Steuerzahler machen :-).

Zwecks Diskussion zum Weihnachtsgeld: Das ist hier gut erklärt: https://www.haufe.de/personal/entge...sie-das-weihnachtsgeld-richtig_78_386500.html
Das Weihnachtsgeld wird steuerlich als "obendrauf aufs Grundgehalt" berechnet, deswegen kommt da der Grenzsteuersatz zum Tragen, der deutlich höher ist als der mittlere Steuersatz. Aufs Jahr gesehen macht diese Art der Berechnung keinen Unterschied, da die Gesamtjahressumme entscheidend ist. Auch hier ist es eine Art "Worst Case"-Prinzip, sodass der Staat in keinem Fall seinem Geld hinterherrennen muss (da ja zum Zeitpunkt der Besteuerung schon weitere Gehaltszahlungen mit einbezogen werden, die der AN noch gar nicht erhalten hat).
 
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Danke für die Erklärung @Faluröd

Da meine Frau im März nächsten Jahres einen neuen Job im öffentlichen Dienst antreten wird, der ca. 30km one-way weit entfernt ist, werden wir ohnehin die Steuer machen lassen. Ich möchte dort einfach nichts verschenken obwohl ich glaube, dass das Absetzen von Fahrtkosten ohnehin keine Wissenschaft ist. Mal schauen.
 
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@Faluröd @heronimo Also doch?
Das heißt nehmen wir mal an ich habe dieses Jahr 10000€ verdient. Dann gebe ich immer Frühjahr bei der Erklärung 10900€ (10000€ + 900) an, und lass mir dann davon die Lohnsteuer erstatten?

@knoxxi, mir geht es nicht um die Höhe Besteuerung, sondern um die SK6. Ich bin zu jedem Zeitpunkt nur eine Tätigkeit nachgegangen, deswegen
 
JaredFogle schrieb:

Es zählt der Zeitpunkt des Gehaltseinganges. Zu dem Tag, an dem der Urlaub ausbezahlt wurde, warst du schon woanders tätig, also Steuerklasse 6. Wenn du die Lohnsteuerjahreserklärung machst, wird dann die Summe aller Bruttolöhne nach Steuerklasse 1 versteuert. Das ist die tatsächlich zu bezahlende Steuer, die wird dann vermutlich niedriger sein als die bereits geleistete, sprich es gibt Geld zurück.

=== Ergänzung ===
@BizepBenny: Wie hoch die Steuerrückerstattung ist, hängt stark vom Einzelfall ab. So kann es sein, dass ihr momentan noch unterhalb der Arbeitnehmerpauschale liegt (bei 1000€ in Steuerklasse I, wie es bei Steuerklasse 4 verrechnet wird, kann ich nicht sagen), dann gibt es da nichts zurück. Zudem scheint ihr dann beide ähnlich viel zu verdienen. Habt ihr daran gedacht, auch eure Sozialversicherungsbeiträge in Anlage V anzugeben? Denn das macht meiner Erfahrung nach recht viel aus. Im nächsten Jahr solltet ihr mehr zurückbekommen, bei 30km, 215 Arbeitstagen und 0,30€ Kilometerpauschale sind es allein 1935€ angebbare Kosten für die Kilometerpauschale.

Ob sich ein Steuerberater bei euch lohnt, kann ich nicht sagen. Aber soweit ich informiert bin, reicht bei Standardfällen auch eine Lohnsteuersoftware. Ich selber hatte den Luxus, dass ich die ersten Berufsjahre (die auch etwas komplizierter waren, wegen Umzug usw.) noch auf den Steuerberater meiner Eltern zurückgreifen konnte, der das für einen wirklich fairen Preis erledigt hat. Inzwischen mache ich das aber selbstständig, da ich aus den alten Steuererklärungen nachvollziehen konnte, was wo reingehört, und die Anzahl absetzbarer Posten ist mittlerweile auch sehr übersichtlich.
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur: Falsche Formatierung; Ergänzung)
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@JaredFogle
Du schaust einfach auf deinen Lohnsteuerbescheinigungen nach, wie viel Lohnsteuer du bereits in dem Jahr (durch die automatische Abführung seitens des/der AG) gezahlt hast. Dann guckst du nach, wie viel Steuer du bei deinem gesamten Jahreseinkommen schuldest. Hast du mehr gezahlt, als du schuldest, gibt es das raus, hast du weniger gezahlt, musst du das nachzahlen. Wenn du nur eine nicht-selbstständige Tätigkeit ausgeübt hast, wird die automatisch abgezogene Lohnsteuer im Normalfall mindestens der Steuerschuld entsprechen und es gibt evtl. eine Erstattung.
 
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JaredFogle schrieb:
@Faluröd @heronimo Also doch?
Das heißt nehmen wir mal an ich habe dieses Jahr 10000€ verdient. Dann gebe ich immer Frühjahr bei der Erklärung 10900€ (10000€ + 900) an, und lass mir dann davon die Lohnsteuer erstatten?

Wenn du 10 k verdient hast gibst du 10 k an.
Anders gesagt, du gibst das gesamt im Kalenderjahr erzielte Einkommen an. Dann wird ermittelt wieviel Stuer dafür fällig wäre und geschaut was du bereits gezahlst hast.

Jetzt ganz grob, es gibt natürlich noch Freibeträge und ansetzbare Ausgaben usw...
 
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