21,3" TFT für 489,- € ?

Ja müssen sie! Ich hab letztens 3 Backrohre um zusammen 18€ bestellt :-)

Achtung: NUR BEI PIXASS STEHT 213TM
 
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Ok, ich nehm 3 Stück :)
Wenn du den für den Preis bekommst, dann haste echt nen Schnäppchen gelandet. Aber ich glaube da wird sich der Shop noch rauswinden.
 
Wenn der Shop (wie die meisten) eine automatische Bestätigung der Bestellung abschickt, gibts absolut keine Möglichkeit sich rauszuschummeln. Wer die AGBs ausführlich studiert wird auf denselben Schluss kommen.
 
Hallo,

nein, die müssen nicht liefern. Bei dem Angebot des Händlers auf seiner Homepage handelt es sich genau wie bei einer Werbeanzeige oder Anpreisungen in einem Werbeblättchen lediglich um eine so genannte unverbindliche "invitatio ad offerendum", d.h. nicht um ein verbindliches Vertragsangebot, sondern lediglich um eine Aufforderung/Einladung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Vertragsangebot abzugeben.

Folglich gibt der Kunde mit seiner Bestellung erst das Vertragsangebot ab, welches dann später durch den Händler angenommen wird - wobei sich viele Shops in ihren AGBs vorbehalten, dass der Vertragsschluss dann erst mit der Lieferung der bestellten Ware zustande kommt. Im Regelfall stellt also die Bestellung des Kunden das Vertragsangebot dar, das dann durch den Händler mit Lieferung der Ware angenommen wird.

Allerdings kann gegenüber dem Angebot des Kunden der Preis nicht einfach verändert werden, d.h. wenn du den Monitor zum Preis von 489 Euro bestellst, er tatsächlich dann aber z.B. nur für 789 Euro geliefert werden kann, stellt dies keine Annahme deines Vertragsangebotes, sondern schon wieder ein neues Angebot des Händlers dar, das du nicht zwingend annehmen musst, sondern natürlich auch ablehnen kannst. Dein Vertragsangebot kann also nur so angenommen werden wie es ist, sozusagen mit einem einfach ja.

Schließlich kommt natürlich noch hinzu, dass es sich eventuell um einen so genannten Erklärungsirrtum handelt, d.h. wenn sich der Händler verschreibt, hat er sowieso die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten...

Also, leider kannst du ihn nicht "zwingen", zu diesem Preis zu liefern.
 
@ hippnotized
DOCH sie müssen liefern, falls eben eine automatische Bestellungsbestätigung gesendet wird. Denn dann wird das Angebot des Kunden zu diesem Preis akzeptiert ebenso wie wenn die Ware direkt versendet werden würde.
 
wenn du die bestellbestätigungen nach dem motto:

"vielen dank, ihre bestellung ist eingegangen und wird bearbeitet... sie hat die nr. etc."

meinst, dann kannst du dir das ding in die haare schmieren. das ist nur eine notiz, dass bei denen etwas von dir angekommen ist, mehr nicht.

hippnotized hat recht.
 
Ich habe aber weder auf der Webseite noch in den AGBs den Hinweis auf "Irrtümer vorbehalten" gefunden.

Gruß,
the Interceptor
 
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DvP schrieb:
@ hippnotized
DOCH sie müssen liefern, falls eben eine automatische Bestellungsbestätigung gesendet wird. Denn dann wird das Angebot des Kunden zu diesem Preis akzeptiert ebenso wie wenn die Ware direkt versendet werden würde.

Bei der Bestellbestätigung handelt es sich in 99,9 Prozent der Fälle lediglich um eine formlose Bestätigung - nicht mehr und nicht weniger. Die Annahme des Vertragsangebotes erfolgt in der Regel erst mit der Lieferung der Sache. Das steht auch in praktisch jeder Bestätigungsmail eines Online-Shops so drin.

Das macht ja auch Sinn, denn andernfalls entstünde entgegen dem Grundsatz der Privatautonmie ein Kontrahierungszwang und der Händler wäre schadensersatzpflichtig, wenn er die Ware mal nicht mehr liefern kann, sprich wenn nun 1000 Monitore bestellt würden, der Händler aber nur 100 zu diesem Preis liefern kann, wäre er in 900 Fällen zum Schadensersatz verpflichtet.
 
the Interceptor schrieb:
Ich habe aber weder auf der Webseite noch in den AGBs den Hinweis auf Vorbehalt bei Irrtum gefunden.

Gruß,
the Interceptor

Ein Vorbehalt bei Irrtum ist auch nicht notwendig. Das Anfechtungsrecht ist in den §§ 119 ff. BGB geregelt und muss daher nicht extra in den AGBs erwähnt werden. Das gilt für jeden Vertragsabschluss und ein Fall der darunter fällt ist der so genannte Erklärungsirrtum, d.h. bei Abgabe oder Annahme eines Vertragsangebotes passiert z.B. versehentlich ein Schreibfehler. Allerdings macht man sich dann nach § 122 BGB schadensersatzpflichtig. Der Schaden dürfte allerdings marginal sein...
 
Vertragsabschlüsse
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern wir nicht das Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Die Verbindlichkeit unserer Angebote kann auch zeitlich beschränkt werden. Im übrigen sind sonstige Angebote grundsätzlich als Antrag zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.

Bestellungen nehmen wir wahlweise durch schriftliche Auftragsbestätigung (Email/Fax/Brief) oder Warenübersendung an.

wer lesen kann. ;)
 
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hippnotized schrieb:
Ein Vorbehalt bei Irrtum ist auch nicht notwendig. Das Anfechtungsrecht ist in den §§ 119 ff. BGB geregelt und muss daher nicht extra in den AGBs erwähnt werden. Das gilt für jeden Vertragsabschluss und ein Fall der darunter fällt ist der so genannte Erklärungsirrtum, d.h. bei Abgabe oder Annahme eines Vertragsangebotes passiert z.B. versehentlich ein Schreibfehler. Allerdings macht man sich dann nach § 122 BGB schadensersatzpflichtig. Der Schaden dürfte allerdings marginal sein...

Hihi, yo Hippnotized hat da echt Ahnung und ich muss ihm Recht geben. Da wurde wohl noch einer in der Berufsschule mit BWL und VWL zugetextet :lol:
 
Es kann auch problemlos klappen ;)

Habe selber vor 2 Jahren einen HP Office Jet 155xi für 550€ bestellt wärend er anderst weitig noch über 100€ teuerer war :)

Und sieser kam für den Preis von 550€ :D
 
Ich hab jetzt mal ein paar Usertests bei Prad & Co. gelesen, also zum zocken is der garantiert nix. Alle berichten stets über starke Schlieren. ;)

Ich habe mal in Medienrecht gelernt, dass diese Auftragsbestätigung bindend ist, egal ob sie Maschinell erstellt wurde oder nicht. Im ersten Fall hat der Verkäufer das Programm ja dazu veranlasst. ;)
 
Habe den Shop mal angeschrieben. Wie vermutet war der Preis ein Versehen. Tatsächlich kostet der Monitor nicht ganz so günstige 833 Euro. :freak:
 
Solche "Versehen" passieren in letzter Zeit rel. häufig, oder mein ich das nur? Könnte das was mit Geizhals & Co. zu tun haben? :rolleyes:
 
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