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Die 3 Jahre Laufzeit dürften auf jeden Fall unwirksam sein, wenn es sich bei der Laufzeitvereinbarung um AGB handelt (Rechtsgedanke aus § 309 Nr. 9 BGB, LG Aachen, 6 S 199/07).
^^ Bei Banken vielleicht, aber doch nicht beim Fitnessstudio. Oder wo ist das üblich? Kann übrigens abgelehtn werden, weil der Vertrag an Personen gebunden ist.
Methode 6: sich beim Einwohnermeldeamt einer andere Stadt anmelden (Adresse Freunde, Eltern) und diese "Umzugsbescheinigung" dem Studio zeigen - das wäre ein Sonderkündigungsrecht.
Body and Soul Verträge sind auf einen anderen Namen überschreibbar (das geht nur alle paar Monate oder so). Ist denen doch egal wer zahlt, hauptsache sie bekommen ihr Geld.