Andy8891 schrieb:
Du verarbeitest Daten zu einem Zweck der nie Eintritt.
Und das weißt du woher? Und ob diese Daten hier konkret unter Gesundheitsdaten fallen, würde ich so auch nicht sehen. Vor allem, weil ich sie sowieso überall vorzeigen muss, wenn ich irgendwo rein möchte. Da ist hier eher ein Sonderfall und nicht die üblichen Gesundheitsdaten, die einer besonderen Sorgfalt unterliegen...
Andy8891 schrieb:
Weil vergangene Nachweise weder kontrolliert noch gefordert werden?
Woher hast du so konkret die Info, dass das nicht gemacht wird/werden darf? Mir wäre das nicht bekannt und wäre auch irgendwie widersinnig. Wenn das Amt vorbeikommt und nur diesen Tag kontrolliert, dann ist der Test halt grade noch nicht da... Ist ja nicht so, dass die Tests zwingend morgens zu Arbeitsbeginn vorliegen müssen.
Solange nicht explizit in der Verordnung steht, dass man die Daten NICHT speichern muss, weil nur tagaktuell kontrolliert wird, würde ich sehr wohl ein konkretes Interesse des AG sehen, die Tests zu speichern...
Andy8891 schrieb:
Im digitalen Zeitalter Papier sinnlos für den Müll zu produzieren für einen Zweck der nicht gefordert wird?
Dann schlage bei euch vor, dass zu scannen und digital abzulegen...
Andy8891 schrieb:
Wurden die Nachweise! aus der Vergangenheit gefordert?
Das spielt doch gar keine Rolle! Es steht entweder explizit in der Verordnung und wenn es dort nicht steht, dann kann ein Kontrolleur grundsätzlich auch zurückliegend prüfen. Was interessiert da die "Praxis"? In der Praxis sehe ich regelmäßig Fahrzeugführer mit Handy in der Hand, ergo ists nicht verboten?
Vor allem: Welche Praxis? Die Verordnung gilt seit wann? Vermutlich wurden in ganz DE noch keine wirklichen Kontrollen dahingehend vorgenommen...
Die Rechtslage ist eindeutig: LAut Art. 6, Abs. 1f DSGVO darf der Ag solche Daten speichern, übrigens auch Gesundheitsdaten, da wirds nur schwerer, ein so gewichtiges Interesse zu haben als AG, dass es überwiegt. Welches Interesse dann überwiegt, das entscheidest nicht ich, nicht du und auch keine DSGVO, die ist nämlich dahingehend absichtlich offen. Entscheiden tut das ausschließlich ein Rechtsspruch bezogen auf einen konkreten Fall. Sprich Klärung durch Klage.