3G - Am Arbeitsplatz - Negativer Testnachweis soll abgelegt werden?

Ich teste mich auch jeden Tag, bevor ich meinen Arbeitsplatz betrete. Ohne darf ich nicht, und das Impfangebot ist aktuell mehr als ein schlechter Scherz.

Unser Betriebseigener alles-verweigerer hat leider schon die (verkürzte) alleine-dauer-Nachtschicht reserviert, um die 3G-/ und Masken-Pflicht zu umgehen :evillol:
 
Bei Nachtschicht gilt kein 3G?

Edit: hab das "alleine" völlig überlesen..
 
Idon schrieb:
@gymfan

Haben nach 2x Biontech als Booster Moderna bekommen und.... es ist exakt wie davor. Zwei Tage leichte Schmerzen im Arm und gut ist.
Wie davor? Ich lag bei Astra einen Tag (inkl. der Nacht nach der Impfung mit Schüttelfrost) flach und nach der zweiten Impfung mit Biontec genauso. Meiner Schwester mit der selben Kombi ging es ähnlich.

Alles nichts schlimmes (wobei ich mich mit Absicht jetzt nicht mehr Freitags/Samstags impfen lassen würde) wenn man wenigstens wüsste, dass man die Impfung mit A+B+M nicht nur für die Statistik macht. Für die Arbeit brauche ich sie nicht und dort, wofür ich sie ursprünglich haben wollte, wird man auch weiterhin einen zusätzlichen Schnelltest benötigen.
 
knoxxi schrieb:
Bei uns verlangt die GL einen Tagesaktuellen Test, nichts mit 24h Gültigkeit des vorherigen Tests.
Und wenn die Arbeitszeit um 00:05 Uhr beginnt, was dann? Die Gültigkeitsdauer hat schon ihren Sinn. Wie der jeweilige AG das handhabt ist wieder etwas anderes. Wobei mir das auch recht egal ist, ich hab meine 3 Einstiche.
 
Mein AG verlangt auch von den geimpften einen Test. Das sind Selbsttests, nicht invasive Spucktests und setzt auf Eigenverantwortung.
Weil mein AG noch ganz gut mitdenken kann, und sich geimpfte genauso anstecken können. Im Gegensatz zu einigen Politikern und Mitbürgerschafen, die das ganze nur des Druckmittels wegen machen und die Gesundheit völlig aus dem Blick verloren haben.
Zumindest ist es es so ,das wir noch ganz kollegial zusammenarbeiten. In anderen Unternehmen was ich persönlich mitbekomme geht es heiss her mit der Feindsehligkeit in der Belegschaft zwischen ungeimpften und geimpften.

Es gibt schon einen Grund warum der Gesundheitsstatus schützenswert ist. Man sieht einfach in den falschen Händen, also dem typisch einfältigen Michel, ist er Anlass zur Diskriminierung und Hass.
 
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Ist das jetzt dein verschobenes Verständnis von Eigenverantwortung oder was? Offenbar siehst du selbst darin eine Verschwörung asozialen Gesindels.
Nein ist es nicht. Eigenverantwortung bedeutet nicht das man Verantwortung für andere ablehnt. Genau das Gegenteil trifft zu.
Gut zu sehen bei Kindern, diejenigen mit Eigenverantwortung kümmern sich trefflich um die Geschwister.

Natürlich gibt es immer Eltern die mit der Eigenverantwortung ihrer Kinder nicht klarkommen, und nörgeln um jeden noch so kleinen Fehler. Was dann dazu führt das die Kinder weniger Kompetenzen entwickeln, und unselbstständig bleiben. Natürlich steht es jedem Elternteil frei darüber zu entscheiden, das ist auch wieder Eigenverantwortung.

Was ich bei dir sehe ist unselbstständigkeit in der Äusserung, denn diese ist in keinster Weise korrekt ,jedoch geprägt von einem Narrativ das zur Zeit herrscht das jeder der selbst denkt auf andere scheißt. Kurz gesagt "nachplappern".
 
Also ich kenne ein paar Arbeitgeber bei denen ungeimpfte alle 2 Tage einen Schnelltest in Anwesenheit des Abteilungsleiters (falls diese/r außer Haus, in Urlaub oder Krank ist von dem nächst höher Gestellten) durchführen müssen.
Dieser muss dann den negativen Test quittieren, vorher dürfen sich diese Mitarbeiter nicht an ihren Arbeitsplatz begeben.
Da gab es schon die ein oder andere Auseinandersetzung, weil die Mitarbeiter, bedingt durch Gleitzeitmodell, schon recht früh anfangen können zu arbeiten, der Leiter jedoch erst 2-3h später, zur üblichen Zeit, eintrifft. Entsprechend können die Mitarbeiter an den Tagen auch erst 2-3h später anfangen zu arbeiten.

Geimpfte müssen sich zum Teil auch alle 2 Tage testen, dürfen das aber in Eigenverantwortung durchführen.
 
Gorasuhl schrieb:
Da gab es schon die ein oder andere Auseinandersetzung, weil die Mitarbeiter, bedingt durch Gleitzeitmodell, schon recht früh anfangen können zu arbeiten, der Leiter jedoch erst 2-3h später, zur üblichen Zeit, eintrifft. Entsprechend können die Mitarbeiter an den Tagen auch erst 2-3h später anfangen zu arbeiten.
Könnte man ja auch so lösen, dass diese Mitarbeiter früher anfangen dürfen, sofern sie zu Arbeitsbeginn von einer anerkannten Stelle getestet wurden und das Zertifikat mitbringen.
Nur das (bequemere) Testen in der Firma geht halt erst wenn die Teststelle in der Firma offen/besetzt ist.
 
--//-- schrieb:
ist nicht zulässig, da kein Nachweis vorhanden.
Doch durchaus. Der AG darf solche Bescheinigungen aufstellen, wenn die Tests unter Aufsicht von befähigten Personal gemacht werden.
 
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Der getestete AN muss aber den Nachweis eines negativen Tests mit sich führen, falls die Firma dahingehend kontrolliert wird. Ich würde mich als AG lieber nicht darauf verlassen, dass ich diesen ausstellen darf. Aber wie gesagt, ich bin da nicht ganz drin.
 
Ich würde mich als AG lieber nicht darauf verlassen, dass ich diesen ausstellen darf. Aber wie gesagt, ich bin da nicht ganz drin.
wenn man die entsprechende schulung hat kann dieser das machen (onlinekurs kostet ca. 50€ und dauert ne stunde)
 
der test beim AG zählt allerdings nciht als bürgertest, man bekommt kein certifikat, ist aber innerhalb der firma uneingeschränkt gültig :)
 
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